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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe<br />

33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen<br />

Diese Abteilung umfasst die Instandsetzung von hergestellten Waren zur Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

<strong>der</strong> Funktionstüchtigkeit dieser Maschinen, Ausrüstungsgegenständen und an<strong>der</strong>en<br />

Erzeugnissen. Die Erbringung von allgemeinen o<strong>der</strong> regelmäßigen Wartungsarbeiten an<br />

<strong>der</strong>artigen Erzeugnissen, durch die eine optimale Funktion gewährleistet und<br />

Betriebsstörungen und unnötige Reparaturen vermieden werden sollen, fallen ebenfalls<br />

darunter.<br />

Diese Abteilung umfasst nur spezialisierte Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Ein<br />

beträchtlicher Teil dieser Arbeiten wird durch die Hersteller <strong>der</strong> Maschinen, Ausrüstungen<br />

und sonstigen Waren durchgeführt. In diesem Fall erfolgt die Klassifizierung <strong>der</strong> an diesen<br />

Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten beteiligten Einheiten nach dem<br />

Wertschöpfungsprinzip, das diese kombinierten Tätigkeiten häufig dem Hersteller <strong>der</strong><br />

Waren zuordnet. Entsprechendes gilt für die Kombination von Handel und Reparatur.<br />

Der Umbau o<strong>der</strong> die Grundüberholung von Maschinen o<strong>der</strong> Ausrüstungen gilt als<br />

Herstellungstätigkeit und ist in an<strong>der</strong>en Klassen dieses Abschnitts enthalten.<br />

Die Reparatur und Instandhaltung von Waren, die sowohl als Investitionsgüter als auch als<br />

Gebrauchsgüter genutzt werden, wird üblicherweise als Reparatur und Instandhaltung von<br />

Gebrauchsgütern klassifiziert (z. B. Reparatur von Büro- und Wohnmöbeln (s. 95.24.0)).<br />

Des Weiteren ist in dieser Abteilung die spezialisierte Installation von Maschinen und<br />

Ausrüstungen erfasst. Die Installation von Ausrüstungen, die einen festen Bestandteil eines<br />

Gebäudes o<strong>der</strong> eines an<strong>der</strong>en Bauwerks bilden, beispielsweise die elektrische<br />

Verkabelung, <strong>der</strong> Einbau von Rolltreppen o<strong>der</strong> Klimaanlagen, gehört zum Baugewerbe.<br />

Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong> 327

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