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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe<br />

10.85 Herstellung von Fertiggerichten<br />

10.85.0 Herstellung von Fertiggerichten<br />

Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von fertigen (d. h. zubereiteten, gewürzten und<br />

(vor-) gegarten) Gerichten. Diese Gerichte werden durch die Verarbeitung haltbar gemacht,<br />

etwa durch Tiefkühlen o<strong>der</strong> Verpacken in Konservendosen. Diese Gerichte sind für den<br />

Wie<strong>der</strong>verkauf verpackt und gekennzeichnet, d. h., dass diese Klasse die Zubereitung von<br />

Gerichten zum sofortigen Verzehr nicht umfasst. Um als Gericht zu gelten, müssen diese<br />

Zubereitungen aus mindestens zwei Zutaten (außer Gewürzen usw.) bestehen.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Herstellung von Fleischfertiggerichten (einschließlich Geflügel)<br />

– Herstellung von Fischfertiggerichten, einschließlich Fisch mit Pommes frites<br />

– Herstellung von Gemüsefertiggerichten<br />

– Herstellung von gefrorener o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise haltbar gemachter Pizza<br />

– Herstellung von Fertiggerichten einer regionalen o<strong>der</strong> nationalen Küche<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Herstellung von frischen Nahrungsmitteln o<strong>der</strong> solchen mit weniger als zwei Zutaten: siehe die<br />

entsprechende Klasse in Abteilung 10<br />

– Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln, z. B. Sandwiches (s. 10.89.0)<br />

– Großhandel mit Fertiggerichten (s. 46.38.9)<br />

– Einzelhandel mit Fertiggerichten in Verkaufsräumen (s. 47.11.1. und .2, 47.29.0)<br />

– Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle o<strong>der</strong> zum Mitnehmen und<br />

alsbaldigen Verzehr (s. Abteilung 56)<br />

– Tätigkeiten von Caterern und Kantinen (s. 56.29.0)<br />

10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln<br />

10.86.0 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Herstellung von für eine beson<strong>der</strong>e Ernährung bestimmten Lebensmitteln:<br />

• Säuglingsanfangsnahrung<br />

• Folgenahrung und sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong><br />

• Lebensmittel mit niedrigem o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>tem Brennwert, zur Gewichtskontrolle<br />

• diätetische Lebensmittel für beson<strong>der</strong>e medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)<br />

• natriumarme Lebensmittel einschließlich natriumarmer o<strong>der</strong> natriumfreier Diätsalze<br />

• glutenfreie Lebensmittel<br />

• Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler<br />

• Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden<br />

198 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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