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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt C: Verarbeitendes Gewerbe<br />

23.9 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage sowie sonstigen<br />

Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.<br />

23.91 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage<br />

23.91.0 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Herstellung von Mühl-, Schleif- und Poliersteinen sowie von natürlichen o<strong>der</strong> künstlichen<br />

Schleifmitteln auf Unterlage, auch auf weicher Unterlage (z. B. Schleifpapier):<br />

• Mühlsteine sowie Steine zum Mahlen, Zerfasern o<strong>der</strong> Brechen<br />

• Schleif- und Poliersteine<br />

• Schleifscheiben, auch faserstoffverstärkt<br />

• Schleifpapier<br />

• Schleifkörper mit Diamant o<strong>der</strong> Bornitrid<br />

23.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.<br />

23.99.0 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Herstellung von Reibungsbelägen, nicht montiert, auf <strong>der</strong> Grundlage von mineralischen<br />

Stoffen o<strong>der</strong> Zellstoff<br />

– Herstellung von mineralischen Isoliermaterialien:<br />

• Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wolle; geblähter Vermiculit, geblähter<br />

Ton und ähnliche Stoffe zu Wärme-, Kälte- o<strong>der</strong> Schallschutzzwecken<br />

– Herstellung von Waren aus verschiedenen mineralischen Stoffen:<br />

• bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, Torfwaren (ohne Torfbriketts) und Grafitwaren<br />

(ohne Elektroartikel) usw.<br />

– Herstellung von Waren aus Asphalt o<strong>der</strong> aus ähnlichen Stoffen, z. B. Klebstoffen auf<br />

Bitumenbasis, Steinkohlenteer usw.<br />

– Herstellung von bituminösen Mischungen auf <strong>der</strong> Grundlage von natürlichen o<strong>der</strong><br />

Kunststeinen sowie Bitumen, Naturasphalt o<strong>der</strong> ähnlichen Bindemitteln<br />

– Herstellung von Erzeugnissen aus Kohlenstoff- und Grafitfasern (außer Elektroden und für<br />

elektrische Anwendungen)<br />

– Herstellung von künstlichem Korund<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Herstellung von Glaswolle und nicht gewebten Erzeugnissen daraus (s. 23.14.0)<br />

– Herstellung von Grafitelektroden (s. 27.90.0)<br />

– Herstellung von Kohle- o<strong>der</strong> Grafitdichtungen (s. 28.29.0)<br />

252 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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