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Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - INVEP

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Abschnitt H: Verkehr und Lagerei<br />

50 Schifffahrt<br />

Diese Abteilung umfasst die Personen- und Güterbeför<strong>der</strong>ung zu Wasser im Linien- o<strong>der</strong><br />

Gelegenheitsverkehr. Ebenso enthalten ist <strong>der</strong> Betrieb von Schlepp- und Schubschiffen,<br />

Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen, Fähren, Wassertaxis usw. Zwar lässt <strong>der</strong> Einsatzort<br />

Rückschlüsse auf die Unterscheidung zwischen See-/Küstenschifffahrt einerseits und<br />

Binnenschifffahrt an<strong>der</strong>erseits zu, doch ausschlaggebend ist letztlich die Art des<br />

eingesetzten Wasserfahrzeugs. Die Beför<strong>der</strong>ung auf Seeschiffen ist in die Gruppen 50.1 und<br />

50.2 eingeordnet, <strong>der</strong> Transport mit an<strong>der</strong>en Schiffen hingegen in die Gruppen 50.3 und<br />

50.4.<br />

50.1 Personenbeför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> See- und Küstenschifffahrt<br />

Diese Gruppe umfasst die Beför<strong>der</strong>ung von Passagieren auf Wasserfahrzeugen, die für den<br />

Einsatz auf hoher See o<strong>der</strong> in Küstengewässern konstruiert wurden. Eingeschlossen ist auch<br />

die Personenbeför<strong>der</strong>ung auf großen Seen usw., falls ähnliche Wasserfahrzeuge zum<br />

Einsatz kommen.<br />

50.10 Personenbeför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> See- und Küstenschifffahrt<br />

50.10.0 Personenbeför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> See- und Küstenschifffahrt<br />

Diese Unterklasse umfasst:<br />

– Personenbeför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> See- und Küstenschifffahrt, im Linien- o<strong>der</strong><br />

Gelegenheitsverkehr:<br />

• Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen<br />

• Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw.<br />

– Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den See- und Küstenverkehr<br />

(z. B. für Angeltouren)<br />

Diese Unterklasse umfasst nicht:<br />

– Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, falls dieser durch eigenständige<br />

Unternehmen erfolgt (s. 56.10.1 bis .3 und 56.30.3)<br />

– Vermietung von Vergnügungsschiffen und Yachten ohne Besatzung (s. 77.21.0)<br />

– Betrieb von "schwimmenden Casinos" (s. 92.00.2)<br />

408 Statistisches Bundesamt, <strong>WZ</strong> <strong>2008</strong>

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