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Der Bologna-Prozess aus Sicht der Hochschulforschung

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Qualitätsentwicklung und -steuerung | Seite 243<br />

Tabelle 1: Übersicht <strong>der</strong> zwischen Land und Hochschulen angewandten Anreiz- und<br />

Steuerungsinstrumente (Stand Anfang 2011)<br />

Erläuterungen: X = Anwendung des Verfahrens; (X) = erste Reformansätze bzw. Instrumente kommen nur<br />

eingeschränkt zur Anwendung; E = Erprobungskl<strong>aus</strong>el; Ü = Berufungsrecht auf die Hochschule übertragbar; (A) =<br />

Verfahren wurde abgeschafft bzw. <strong>aus</strong>gesetzt<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Mittlerweile werden in allen 16 Bundeslän<strong>der</strong>n Instrumente <strong>der</strong> Struktur- und<br />

Entwicklungsplanung genutzt, jedoch in unterschiedlicher Ausgestaltung bzw. auf<br />

unterschiedlichen Ebenen. In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n liegt die Hauptverantwortung für die<br />

Hochschulentwicklungspläne bei den Wissenschaftsministerien, an<strong>der</strong>norts stellen die<br />

Hochschulen eigene Pläne auf und in vier Bundeslän<strong>der</strong>n werden diese gemeinsam von<br />

Wissenschaftsministerien und Hochschulen erstellt. Teilweise stellen die Fachbereiche<br />

eigene Entwicklungspläne auf.<br />

Ferner kommen Kontraktelemente im Hochschulbereich in unterschiedlicher Form zum<br />

Einsatz. Während Zielvereinbarungen hochschulindividuell abgeschlossen werden, gelten<br />

Rahmenverträge für alle Hochschulen eines Landes und regeln die Entwicklung des<br />

landesweiten Hochschulsystems. In allen Län<strong>der</strong>n haben sich solche Kontraktelemente<br />

etabliert.<br />

Traditionell unterstehen die Hochschulen <strong>der</strong> Rechts- und Fachaufsicht des Landesministeriums<br />

bzw. <strong>der</strong> Senatsverwaltung. Eine vollständige Aufgabe <strong>der</strong> Fachaufsicht ist in<br />

Nordrhein-Westfalen mit dem „Hochschulfreiheitsgesetz“ (HG NRW 2007) zu beobachten.<br />

Hier wird lediglich noch die Rechtsaufsicht durch das Land wahrgenommen. Daneben wären

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