Der Bologna-Prozess aus Sicht der Hochschulforschung
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Qualitätsentwicklung und -steuerung | Seite 245<br />
während in allen Bundeslän<strong>der</strong>n interne Qualitätssicherungsinstrumente zur Anwendung<br />
kommen. Die Akkreditierung von Studiengängen ist in allen 16 Län<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Durch Globalh<strong>aus</strong>halte wird den Hochschulen mehr Eigenverantwortung beim Umgang mit<br />
ihren finanziellen Ressourcen eingeräumt. Häufig erhalten die Hochschulen ihre Mittel nur<br />
noch über zwei H<strong>aus</strong>haltstitel: konsumtive Mittel und Mittel für Investitionen. Globalh<strong>aus</strong>halte<br />
ohne Einschränkungen haben sich in zwölf Bundeslän<strong>der</strong>n etabliert, an<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong> haben<br />
etwas restriktivere Formen des Globalh<strong>aus</strong>halts. In Thüringen gibt es zwar keine Globalh<strong>aus</strong>halte<br />
im engeren Sinne, jedoch wurden die Ausgabentitel auch hier deutlich verringert<br />
sowie Spielräume zur Deckung und Übertragung von Mitteln eingeräumt.<br />
Das Ziel <strong>der</strong> Erhebung von Studienbeiträgen ist es, die Studienbedingungen an den<br />
Hochschulen nachhaltig zu verbessern, wobei in <strong>der</strong> Differenzierung <strong>der</strong> Vorgaben<br />
Unterschiede zwischen den Län<strong>der</strong>n bestehen (Müller/Ziegele/Langer 2006, S. 22f.). In den<br />
westdeutschen Bundeslän<strong>der</strong>n Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen,<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland sind Studienbeiträge ab dem Erststudium<br />
eingeführt worden, wobei Hessen und Saarland diese bereits wie<strong>der</strong> abgeschafft und weitere<br />
Län<strong>der</strong> dies angekündigt o<strong>der</strong> bereits beschlossen haben. 4<br />
Die Anwendung von Leistungskriterien bei <strong>der</strong> Zuweisung finanzieller Mittel verfolgt das Ziel,<br />
die wachsenden finanziellen Spielräume <strong>der</strong> Hochschulen durch monetäre Anreizsetzung zu<br />
flankieren und somit eine effiziente Verwendung <strong>der</strong> Mittel zu gewährleisten. Hierbei wird ein<br />
Teil <strong>der</strong> Zuweisungen an die Hochschulen einbehalten und als indikatorgestützte<br />
Mittelvergabe zugewiesen. Diese Form <strong>der</strong> formelgebundenen Hochschulfinanzierung kann<br />
sowohl die leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM), aber auch die belastungsorientierte<br />
Verteilung <strong>der</strong> Grundmittel umfassen. In insgesamt 14 Bundeslän<strong>der</strong>n ist die LOM Bestandteil<br />
des Mittelzuweisungssystems vom Land an die Hochschulen. In Bremen ist die<br />
leistungsorientierte Mittelvergabe seit 2009 <strong>aus</strong> finanziellen Gründen <strong>aus</strong>gesetzt. Im<br />
Saarland ist eine leistungsorientierte Mittelvergabe im Rahmen einer Zielvereinbarung mit<br />
<strong>der</strong> Universität des Saarlandes und seit 2008 auch mit <strong>der</strong> Hochschule für Technik und<br />
Wirtschaft festgelegt. Sachsen-Anhalt führt 2011 erstmalig ein System <strong>der</strong> leistungsorientierten<br />
Mittelvergabe ein.<br />
Sowohl auf <strong>der</strong> Ebene staatlicher Hochschulsteuerung als auch hochschulintern werden<br />
leistungsbezogene Finanzierungsverfahren regelmäßig genutzt (vgl. Jaeger 2008). <strong>Der</strong>zeit<br />
ist die hochschulinterne leistungsorientierte Mittelvergabe in sieben Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
gesetzlich vorgeschrieben. Die Gestaltung des internen LOM-Modells können die Hochschulen<br />
selbstständig bestimmen und dabei durch<strong>aus</strong> vom Landesmodell abweichen.<br />
Darüber hin<strong>aus</strong> sind in sieben Bundeslän<strong>der</strong>n hochschulinterne Zielvereinbarungen<br />
gesetzlich vorgeschrieben.<br />
4 In Nordrhein-Westfalen ist die Abschaffung am 24. Februar 2011 zum Wintersemester 2011/12 durch den<br />
Landtag beschlossen worden. In Hamburg wurde am 20. April 2011 die Abschaffung zum Wintersemester<br />
2012/13 beschlossen und in Baden-Württemberg wurde Entsprechendes im Koalitionsvertrag vom 1. April 2011<br />
vereinbart. Für Studierende in Bremen fielen zudem vorübergehend Studienbeiträge in Höhe von 500 € an, sofern<br />
<strong>der</strong> Wohnsitz in einem an<strong>der</strong>en Bundesland liegt („Landeskin<strong>der</strong>regelung“).