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Der Bologna-Prozess aus Sicht der Hochschulforschung

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Seite 62 | Stand und Perspektiven bayerischer Bachelorstudiengänge<br />

2.2.6. Freiheitsgrade<br />

Die Studiengänge bestehen im Durchschnitt zu mehr als zwei Dritteln <strong>aus</strong> Pflicht- und zu<br />

knapp einem Drittel <strong>aus</strong> Wahlpflicht- und Wahlfächern; an Hochschulen für angewandte<br />

Wissenschaften liegt <strong>der</strong> Pflichtanteil mit 79 % höher als an Universitäten mit 68 %. Reine<br />

Wahlanteile, in denen die Auswahl fast vollkommen frei ist, gibt es nur in vier Studiengängen.<br />

<strong>Der</strong> Pflichtbereich umfasst in keinem Fachhochschulstudiengang weniger als 64 %. An den<br />

Universitäten fanden wir einen Studiengang mit nur 22 % Pflichtanteil; die Varianz ist hier<br />

deutlich größer.<br />

2.2.7. Internationalität<br />

Fast alle Studiengänge unterstützen Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten und über<br />

Programme wie ERASMUS. Verpflichtende Auslandsstudien o<strong>der</strong> -praktika sind nur in<br />

spezifisch international <strong>aus</strong>gerichteten Studiengängen vorgesehen. Englischsprachige<br />

Lehrveranstaltungen sind vielfach möglich, aber bis auf die explizit internationalen Studiengänge<br />

nicht verbreitet. Bei <strong>der</strong> Anerkennung von Auslandsaufenthalten sind noch nicht<br />

überall die Prinzipien <strong>der</strong> Lissabon-Konvention praktisch umgesetzt. Nach diesen sind die in<br />

einem <strong>aus</strong>ländischen Studiengang erworbenen Qualifikationen anzuerkennen, sofern kein<br />

wesentlicher Unterschied besteht; die Beweislast im Falle <strong>der</strong> Nichtanerkennung liegt bei <strong>der</strong><br />

Hochschule.<br />

2.2.8. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen <strong>aus</strong> dem Inland<br />

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an mindestens gleichgestellten<br />

deutschen Hochschulen erbracht wurden, ist im Wesentlichen gewährleistet. Es gibt jedoch<br />

Anhaltspunkte dafür, dass in <strong>der</strong> Praxis auch hier in Einzelfällen die Beweislast zuungunsten<br />

<strong>der</strong> Studierenden verschoben wird. Die gesetzliche Möglichkeit zur Anrechnung von an<br />

Fachschulen und Fachakademien sowie in einer einschlägigen, gleichwertigen Berufs- o<strong>der</strong><br />

Schul<strong>aus</strong>bildung sowie berufspraktischen Tätigkeit erbrachten Leistungen wird an<br />

Hochschulen für angewandte Wissenschaften großzügiger gehandhabt als an Universitäten.<br />

2.2.9. Zulassung<br />

In wenigen Fällen werden beson<strong>der</strong>e fachliche Vorqualifikationen verlangt. Davon<br />

abgesehen, sind vier <strong>der</strong> untersuchten Studiengänge an staatlichen Universitäten für<br />

Bewerber(innen) mit Hochschulzugangsberechtigung frei zugänglich; drei sind <strong>aus</strong><br />

Kapazitätsgründen örtlich zulassungsbeschränkt und bei vieren gibt es ein Eignungsfeststellungsverfahren.<br />

Die untersuchten Studiengänge an Hochschulen für angewandte<br />

Wissenschaften sind in fünf Fällen örtlich zulassungsbeschränkt; einmal gibt es ein<br />

Eignungsfeststellungsverfahren, nur zwei <strong>der</strong> Studiengänge sind völlig frei zugänglich.<br />

2.3. Fazit<br />

Die Untersuchung kann keine Aussage über den Wandel o<strong>der</strong> die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Studienbedingungen aufgrund <strong>der</strong> Umstellung <strong>der</strong> Studiengangstruktur treffen, weil<br />

entsprechende Vergleichsdaten <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Zeit vor dieser Umstellung fehlen. Ein in <strong>der</strong><br />

öffentlichen Diskussion, insbeson<strong>der</strong>e von studentischer Seite, häufig angesprochener Punkt<br />

ließ sich daher nicht analysieren: Die Entwicklung <strong>der</strong> Arbeitsbelastung <strong>der</strong> Studierenden.

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