Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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104<br />
Recht und Gerechtigkeit<br />
Sadistennetzwerke herausgebildet haben, die<br />
vor allem mit Hilfe des Internets ihren Geschäften<br />
nachgehen.<br />
Natürlich gibt es in verschiedenen Ländern bereits<br />
eigene Polizeieinheiten, die auf die Verfolgung<br />
solcher Täter spezialisiert sind und auch<br />
immer wieder Erfolge vermelden können, aber<br />
das ist nicht genug.<br />
Die FPÖ setzt sich für die Schaffung einer Einsatzgruppe<br />
ein, die diese Täter länderübergreifend<br />
zur Strecke zu bringen hat. Die jüngst ins Auge<br />
gefasste nationale Kinderschänderdatei muss<br />
auf internationaler Ebene ausgewertet werden.<br />
Man erinnere sich nur daran, dass im Verhältnis<br />
Frankreich/Belgien bei Vorhandensein einer derartigen<br />
Informationsbank Kindermorde vielleicht<br />
hätten verhindert werden können.<br />
Schwere Formen der Gewalt gegen Kinder,<br />
insbesondere in Verbindung mit sexuellem<br />
Miss-brauch, rechtfertigen schärfere Strafmaßnahmen.<br />
Die Strafdrohungen für Tathandlungen<br />
gegen die leibliche Unversehrtheit sind<br />
im Verhältnis zu Vermögensstraftaten zu gering.<br />
Die Strafdrohungen sind daher stärker an<br />
die Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter<br />
anzupassen, und es sind zur dringenden Verbesserung<br />
des Schutzes Unmündiger und Minderjähriger<br />
Änderungen der Rechtslage notwendig.<br />
Die FPÖ fordert ein „Kinderschutzgesetz“, welches<br />
»»<br />
die Anhebung der Strafrahmen für Delikte<br />
nach dem Zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches<br />
- Strafbare Handlungen gegen<br />
die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung<br />
und der § 92 und § 104a des Strafgesetzbuches;<br />
»»<br />
die Abschaffung von Verjährungsfristen für<br />
Delikte nach dem Zehnten Abschnitt des<br />
Strafgesetzbuches - Strafbare Handlungen<br />
gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung;<br />
»»<br />
eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen,<br />
die beruflich mit Minderjährigen zu<br />
tun haben, wenn ein begründeter Verdacht<br />
des physischen, sexuellen oder psychischen<br />
Missbrauchs besteht;<br />
»»<br />
wirksame Maßnahmen zur Unterbindung<br />
des Spitalstourismus im Zusammenhang<br />
mit verletzten Kindern;<br />
»»<br />
eine Ausweitung von Mutter-Kind-Pass-<br />
Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr<br />
und bei Nichtdurchführung dieser Kürzung<br />
der Familienbeihilfe;<br />
»»<br />
die Einführung der Möglichkeit einer chemischen<br />
Kastration für Personen, welche<br />
rechtskräftig nach § 206 StGB oder § 207<br />
StGB, und für Rückfallstäter, die schon<br />
einmal nach dem Zehnten Abschnitt des<br />
Strafgesetzbuches - Strafbare Handlungen<br />
gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung<br />
verurteilt wurden;<br />
»»<br />
die Einführung eines absoluten Berufsverbotes<br />
für Personen, welche nach einer<br />
strafbaren Handlung gegen die sexuelle<br />
Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen<br />
verurteilt wurden, im Hinblick<br />
auf eine Erwerbstätigkeit, eine sonstige<br />
Tätigkeit in einem Verein oder in einer<br />
anderen Einrichtung, welche die Erziehung,