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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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Recht und Gerechtigkeit<br />

Die Freiheit der Bürger wird gewährleistet und geschützt durch den freiheitlichen Rechtsstaat<br />

und eine echte Solidargemeinschaft.<br />

3.1) Der Staat und seine Bürger<br />

3.1.1) Souveränität unserer Heimat<br />

Die Bundesregierung hat den Staat Österreich<br />

und seine Bürger durch den Beitritt zur EU ohne<br />

Wenn und Aber sowie durch die Zustimmungen<br />

zu deren Erweiterung und durch die Ratifizierung<br />

des Reformvertrages (Vertrag von Lissabon)<br />

so weit entrechtet, dass dem Staat und<br />

seinen Bürgern ein großer Teil des eigenstaatlichen<br />

Gestaltungsrechts genommen wurde.<br />

Die Regierungsparteien haben den EU-Fiskalpakt<br />

und gemeinsam mit den Grünen den<br />

ESM-Vertrag am 4. Juli 2012 beschlossen.<br />

Mit dem ESM-Vertrag, der außerhalb des EU-<br />

Reformvertrages liegt, wurde eine zwingende<br />

Volksabstimmung über die Änderung der österreichischen<br />

Verfassung sowie des EU-Reformvertrages,<br />

bei dem schon der österreichischen<br />

Bevölkerung unter Verfassungsbruch die Abstimmung<br />

verweigert wurde, umgangen.<br />

Schon mit dem EU-Reformvertrag geriet Österreich<br />

in die Abhängigkeit der EU-Bürokratie.<br />

Schließlich wurde mit den im Juli 2012 beschlossenen<br />

Verträgen, durch die die Budget- und Finanzhoheit<br />

Österreichs ausgehebelt wurde, der<br />

Verlust der Selbstbestimmung Österreichs endgültig<br />

besiegelt.<br />

Nicht nur der Einfluss der EU sondern auch die<br />

durch so viele Änderungen verunstaltete Verfassung,<br />

die einem modernen demokratischen Staat<br />

nicht mehr gerecht wird, machen eine Verfassungsänderung<br />

(Kodifizierung, Überarbeitung)<br />

notwendig.<br />

3.1.2) Grundrechts- und Bürgerkatalog<br />

Im Wesentlichen beruhen die verfassungsrechtlich<br />

gewährleisteten Grundrechte derzeit noch<br />

auf Gesetzesmaterien, welche aus der Mitte des<br />

vorvorigen Jahrhunderts übernommen oder als<br />

völkerrechtliche Normen in das innerstaatliche<br />

Recht transformiert wurden.<br />

Obwohl es mit der Menschenrechtskonvention<br />

und der EU-Grundrechtscharta auf internationaler<br />

Ebene zwei, sich manchmal leider<br />

widersprechende, Instrumente zur Stärkung<br />

der Grundrechte gibt, werden auf nationaler<br />

383<br />

Ebene nach wie vor die Bürgerrechte ausgehöhlt,<br />

wobei dieser Vorgang auch teilweise<br />

sinnverkehrt durch die Menschenrechtskonvention<br />

und die EU-Grundrechtscharta verstärkt<br />

wird.<br />

Österreich und seine Bürger vermissen bis<br />

heute einen geschlossenen und umfassenden<br />

Grundrechts- und Bürgerrechtskatalog sowie<br />

eine klare Definition der Staatsaufgaben.<br />

Grundrechte, Bürgerrechte und Staatsaufgaben<br />

Recht und Gerechtigkeit

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