Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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Im Gegensatz dazu sind SPÖ, ÖVP und deren<br />
Schützlinge nicht bereit, sich solidarisch zu<br />
verhalten. Die FPÖ ist unter anderem für eine<br />
Novellierung des Notenbankgesetzes, die das<br />
OeNB-Pensionssystem an das ASVG-Pensionssystem<br />
anpasst. Es gibt keinerlei sachliche Begründung<br />
für die Pensionsprivilegien der Nationalbank-Mitarbeiter.<br />
Das Gleiche gilt z.B. auch<br />
für Sozialversicherungen oder andere staatliche<br />
oder staatsnahe Bereiche. Darüber hinaus ist<br />
auch der Pensionssicherungsbeitrag der ehemaligen<br />
Spitzenpolitiker und für andere Superpensionen<br />
zu erhöhen.<br />
5.2.8) Streitpunkt Liberalisierung<br />
und Privatisierung<br />
Unbestritten ist, dass der Staat für eine verlässliche<br />
Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen<br />
für seine Staatsbürger verantwortlich<br />
ist und in Zukunft sein muss. Liberalisierung<br />
und Privatisierung sind nur punktuell geeignete<br />
Rezepte, potentielles Marktversagen ist bei jedem<br />
Schritt nachdrücklich zu berücksichtigen.<br />
Ein Staat, der den Bürger nicht über Gebühr belastet<br />
und sich einer Deregulierung verpflichtet<br />
fühlt, wird sich höherer Akzeptanz erfreuen.<br />
öffentliche Hand durch den Behalt eines qualifizierten<br />
Anteils, zumindest der Sperrminorität<br />
von 25% plus einer Aktie, erreichen. Wie dieser<br />
Anteilsrückhalt durch die öffentliche Hand am<br />
besten gewährleistet wird, bleibt im Einzelfall<br />
zu entscheiden.<br />
Große Forste und bedeutsame Waldflächen,<br />
Wasserrechte sowie Gebirgsgewässer und<br />
sonstige Schutzgebiete und Naturoasen - die<br />
heute z.B. durch die ÖBf (Österreichische Bundesforste<br />
AG) verwaltet werden - sind nachhaltig<br />
und uneingeschränkt in öffentlicher Hand zu<br />
halten.<br />
Ob dieser Rückhalt durch die öffentliche Hand<br />
idealerweise durch den Bund, eines oder mehrere<br />
Länder oder andere Trägerkörperschaften<br />
gewährleistet wird, bleibt im Einzelfall zu entscheiden.<br />
Eine ausgegliederte Bundesbeteiligungsverwaltung,<br />
welche Anteile an Unternehmen<br />
unter den oben definierten Zielen und frei<br />
von jeglichem parteipolitischen Einfluss hält,<br />
sollte als optimale Lösungsvariante ins Leben<br />
gerufen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />
Interessenslagen personell besetzt<br />
werden.<br />
181<br />
Bei der grundsätzlichen Beurteilung einer möglichen<br />
Privatisierung ist primär von der Bedeutung<br />
des betroffenen Geschäftsfelds für die<br />
österreichische Volkswirtschaft auszugehen.<br />
Nationalökonomisch wichtigen Unternehmen<br />
aus Schlüsselsektoren sowie beschäftigungspolitisch<br />
bedeutsamen Betrieben ist im Interesse<br />
der Allgemeinheit und der Volkswirtschaft ein<br />
Verbleib unter maßgeblicher österreichischer<br />
Geschäftsleitung zu garantieren. Dies kann die<br />
Für jene Bereiche der notwendigen Grundversorgung<br />
unserer Staatsbürger, die nur unternehmerisch<br />
zu bewältigen sind, sollte ein eigener<br />
rechtlicher Typus des öffentlich-rechtlichen<br />
Unternehmens geschaffen werden, welcher als<br />
staatliche Einrichtung der vollen öffentlichen<br />
Kontrolle unterliegen muss. Zur Vermeidung<br />
von Wettbewerbsverzerrungen sollten öffentlich-rechtliche<br />
Unternehmungen nur in eingeschränktem<br />
Umfang Marktzutritt haben.<br />
Wohlstand und soziales Gleichgewicht