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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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prüfen. Eine Doppelprüfung und Parallelprüfung<br />

wird durch koordiniertes Vorgehen unter<br />

den jeweiligen Landesrechungshöfen und dem<br />

(Bundes-) Rechnungshof vermieden.<br />

Die Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe<br />

und den (Bundes-)Rechnungshof haben insbesondere<br />

die Aufgabe, den Gemeinden als Stütze<br />

zu dienen, um wirtschaftlicher, sparsamer und<br />

effizienter arbeiten zu können.<br />

Von den Landesrechnungshöfen Burgenland,<br />

Steiermark und Salzburg werden auch Unternehmungen<br />

geprüft, an welchen die öffentliche<br />

Hand mindestens 25% hält. Der Bundesrechnungshof<br />

Rechnungshof darf seit 1977 aber<br />

nur jene Unternehmen überprüfen, an welchen<br />

die öffentliche Hand zumindest 50% hält, oder<br />

die die öffentliche Hand auch tatsächlich beherrscht.<br />

Wenn die Prüfberechtigung umstritten ist, entscheidet<br />

der Verfassungsgerichtshof in zum Teil<br />

langjährigen Verfahren.<br />

Anknüpfend an die Mindestschwelle des österreichischen<br />

Kernaktionärs soll künftig für eine<br />

Kontrolle durch den Rechnungshof eine Beteiligung<br />

der öffentlichen Hand von mindestens 25%<br />

ausreichen.<br />

In den Prüfverfahren haben die geprüften Stellen<br />

bis zu drei Monate Zeit, ihre Stellungnahme<br />

zu den Prüfberichten des Rechnungshofs abzugeben.<br />

Die Prüfverfahren könnten viel schneller<br />

abgeschlossen werden, wenn die Stellungnahmefrist<br />

der geprüften Stellen auf sechs Wochen<br />

verkürzt würde.<br />

Außerdem fordern die Freiheitlichen für den<br />

Rechnungshof und seine Prüfer auch das Recht,<br />

Unterlagen vor Ort durch Beschlagnahme sicher<br />

zu stellen, wenn ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten<br />

in der Gebarung der geprüften<br />

Institution besteht, und strafrechtliche Konsequenzen<br />

im Falle der Irreführung der Prüfer<br />

(siehe Salzburg).<br />

3.1.14) Die Volksanwaltschaft –<br />

im Dienste des Bürgers<br />

Mit 1. Juli 2012 wurde endlich die Kompetenzen<br />

der Volksanwalt erweitert.<br />

Die Volksanwaltschaft ist seitdem auch für den<br />

Schutz und die Förderung von Menschenrechten<br />

zuständig.<br />

Der neue Prüfauftrag bezieht sich auf die Einrichtungen,<br />

in denen Menschen Gefahr laufen,<br />

durch Einweisung in diese Einrichtungen nicht<br />

verfassungs- und gesetzeskonforme Nachteile<br />

zu erfahren. Diese können Misshandlungen,<br />

unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden<br />

Maßnahmen für behinderte wie<br />

auch nicht-behinderte Menschen sein. Laut der<br />

Volksanwaltschaft werden rund 4.000 öffentliche<br />

und private Einrichtungen zu kontrollieren sein.<br />

Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, ist<br />

es notwendig die Volksanwalt mit den notwendigen<br />

budgetären und personellen Ressourcen<br />

auszustatten.<br />

Der Ausbau der Volksanwaltschaft zu einer<br />

starken Anwaltschaft für die Bürger Österreichs<br />

ist weiter zu focieren. Derzeit gibt es unzählige<br />

Ombudsmänner und Anwaltschaften oder Kom-<br />

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Recht und Gerechtigkeit

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