Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
prüfen. Eine Doppelprüfung und Parallelprüfung<br />
wird durch koordiniertes Vorgehen unter<br />
den jeweiligen Landesrechungshöfen und dem<br />
(Bundes-) Rechnungshof vermieden.<br />
Die Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe<br />
und den (Bundes-)Rechnungshof haben insbesondere<br />
die Aufgabe, den Gemeinden als Stütze<br />
zu dienen, um wirtschaftlicher, sparsamer und<br />
effizienter arbeiten zu können.<br />
Von den Landesrechnungshöfen Burgenland,<br />
Steiermark und Salzburg werden auch Unternehmungen<br />
geprüft, an welchen die öffentliche<br />
Hand mindestens 25% hält. Der Bundesrechnungshof<br />
Rechnungshof darf seit 1977 aber<br />
nur jene Unternehmen überprüfen, an welchen<br />
die öffentliche Hand zumindest 50% hält, oder<br />
die die öffentliche Hand auch tatsächlich beherrscht.<br />
Wenn die Prüfberechtigung umstritten ist, entscheidet<br />
der Verfassungsgerichtshof in zum Teil<br />
langjährigen Verfahren.<br />
Anknüpfend an die Mindestschwelle des österreichischen<br />
Kernaktionärs soll künftig für eine<br />
Kontrolle durch den Rechnungshof eine Beteiligung<br />
der öffentlichen Hand von mindestens 25%<br />
ausreichen.<br />
In den Prüfverfahren haben die geprüften Stellen<br />
bis zu drei Monate Zeit, ihre Stellungnahme<br />
zu den Prüfberichten des Rechnungshofs abzugeben.<br />
Die Prüfverfahren könnten viel schneller<br />
abgeschlossen werden, wenn die Stellungnahmefrist<br />
der geprüften Stellen auf sechs Wochen<br />
verkürzt würde.<br />
Außerdem fordern die Freiheitlichen für den<br />
Rechnungshof und seine Prüfer auch das Recht,<br />
Unterlagen vor Ort durch Beschlagnahme sicher<br />
zu stellen, wenn ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten<br />
in der Gebarung der geprüften<br />
Institution besteht, und strafrechtliche Konsequenzen<br />
im Falle der Irreführung der Prüfer<br />
(siehe Salzburg).<br />
3.1.14) Die Volksanwaltschaft –<br />
im Dienste des Bürgers<br />
Mit 1. Juli 2012 wurde endlich die Kompetenzen<br />
der Volksanwalt erweitert.<br />
Die Volksanwaltschaft ist seitdem auch für den<br />
Schutz und die Förderung von Menschenrechten<br />
zuständig.<br />
Der neue Prüfauftrag bezieht sich auf die Einrichtungen,<br />
in denen Menschen Gefahr laufen,<br />
durch Einweisung in diese Einrichtungen nicht<br />
verfassungs- und gesetzeskonforme Nachteile<br />
zu erfahren. Diese können Misshandlungen,<br />
unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden<br />
Maßnahmen für behinderte wie<br />
auch nicht-behinderte Menschen sein. Laut der<br />
Volksanwaltschaft werden rund 4.000 öffentliche<br />
und private Einrichtungen zu kontrollieren sein.<br />
Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, ist<br />
es notwendig die Volksanwalt mit den notwendigen<br />
budgetären und personellen Ressourcen<br />
auszustatten.<br />
Der Ausbau der Volksanwaltschaft zu einer<br />
starken Anwaltschaft für die Bürger Österreichs<br />
ist weiter zu focieren. Derzeit gibt es unzählige<br />
Ombudsmänner und Anwaltschaften oder Kom-<br />
99<br />
Recht und Gerechtigkeit