Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
tonomie der Universitäten, insbesondere nach<br />
einer Verbesserung der Kompetenzen und<br />
Möglichkeiten der Universitätsvertretung, nicht<br />
mehr gegeben. Solange es jedoch eine bundesweite<br />
ÖH gibt, ist ein direktes Wahlrecht zu garantieren.<br />
Die freiheitliche Alternative zur bundesweiten<br />
ÖH ist der Zusammenschluss von Vertretern<br />
der einzelnen Universitäten auf freiwilliger Basis<br />
nach dem Vorbild der freiwilligen Rektorenkonferenz.<br />
Eine Pflichtmitgliedschaft der Studierenden<br />
in der ÖH ist dadurch entbehrlich.<br />
Die FPÖ setzt sich für eine Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes<br />
ein, das den Erfordernissen<br />
und Bedürfnissen der Studierenden<br />
auf den tertiären Bildungseinrichtungen unter<br />
gleichzeitiger Berücksichtigung des geheimen,<br />
gleichen, unmittelbaren und direkten Verhältniswahlrechtes<br />
zu den Vertretungskörpern sowie<br />
der Stärkung der direktdemokratischen Instrumente<br />
entspricht.<br />
8.1.9) Freier Universitätszugang<br />
Das Universitätsgesetz wurde seit 2002 mehrfach<br />
geändert, sodass in vielen Studien der Zugang<br />
entweder durch ein Aufnahmeverfahren<br />
vor der Zulassung oder durch die Auswahl der<br />
Studierenden bis längstens zwei Semester nach<br />
der Zulassung beschränkt werden kann.<br />
Durch diese Novellierungen werden tausende<br />
österreichische Maturanten am Studium ihrer<br />
Wahl gehindert.<br />
Wir bedauern, dass Zugangsbeschränkungen<br />
offenbar innerhalb der EU einen akzeptierten<br />
Weg darstellen. Wir bekennen uns zum freien<br />
Universitätszugang als unverzichtbaren Bestandteil<br />
des österreichischen Bildungswesens.<br />
Die Zugangsbeschränkungen schließen hauptsächlich<br />
österreichische Studierwillige vom<br />
Studium aus.<br />
Die bestandene Matura oder Studienberechtigungsprüfung<br />
muss alleinige Voraussetzung<br />
für ein Studium gelten. Die Matura muss eine<br />
aussagekräftige Zulassungsvorausetzung darstellen,<br />
daher ist die Qualität derselben anzuheben<br />
(Oberstufenreform). Die jeweiligen<br />
Zielbildungseinrichtungen müssen ein Mitspracherecht<br />
bei den Mindestanforderungen an die<br />
Matura für die Zulassung zum Studium eingeräumt<br />
bekommen. Ausnahmen darf es nur für<br />
Kunst- oder Sportstudien geben, wo spezifische<br />
Anlagen unabdingbar sind.<br />
Österreich ist das Hochsteuerland in Europa. Aus<br />
diesem Grunde sind österreichische Studierende,<br />
die einen Studienerfolg in Form einer Mindeststudienzeit<br />
erbringen, Werkstudenten, Präsenzdiener<br />
sowie Studierende, die Kinder haben,<br />
von Studienbeiträgen zu befreien. Es ist Aufgabe<br />
des Staates, ein treffsicheres Studienbeihilfesystem<br />
zu implementieren, das garantiert, dass<br />
leistungsbereite Studierende nicht aus sozialen<br />
Gründen am Studium behindert werden.<br />
Studienbeiträge, die von leistungsschwachen<br />
oder ausländischen Studierenden eingehoben<br />
werden, sind in der Höhe autonom von den Universitäten<br />
einzuheben und von diesen für die<br />
Lehre zweckgebunden zu verwenden.<br />
255<br />
Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur