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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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tonomie der Universitäten, insbesondere nach<br />

einer Verbesserung der Kompetenzen und<br />

Möglichkeiten der Universitätsvertretung, nicht<br />

mehr gegeben. Solange es jedoch eine bundesweite<br />

ÖH gibt, ist ein direktes Wahlrecht zu garantieren.<br />

Die freiheitliche Alternative zur bundesweiten<br />

ÖH ist der Zusammenschluss von Vertretern<br />

der einzelnen Universitäten auf freiwilliger Basis<br />

nach dem Vorbild der freiwilligen Rektorenkonferenz.<br />

Eine Pflichtmitgliedschaft der Studierenden<br />

in der ÖH ist dadurch entbehrlich.<br />

Die FPÖ setzt sich für eine Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes<br />

ein, das den Erfordernissen<br />

und Bedürfnissen der Studierenden<br />

auf den tertiären Bildungseinrichtungen unter<br />

gleichzeitiger Berücksichtigung des geheimen,<br />

gleichen, unmittelbaren und direkten Verhältniswahlrechtes<br />

zu den Vertretungskörpern sowie<br />

der Stärkung der direktdemokratischen Instrumente<br />

entspricht.<br />

8.1.9) Freier Universitätszugang<br />

Das Universitätsgesetz wurde seit 2002 mehrfach<br />

geändert, sodass in vielen Studien der Zugang<br />

entweder durch ein Aufnahmeverfahren<br />

vor der Zulassung oder durch die Auswahl der<br />

Studierenden bis längstens zwei Semester nach<br />

der Zulassung beschränkt werden kann.<br />

Durch diese Novellierungen werden tausende<br />

österreichische Maturanten am Studium ihrer<br />

Wahl gehindert.<br />

Wir bedauern, dass Zugangsbeschränkungen<br />

offenbar innerhalb der EU einen akzeptierten<br />

Weg darstellen. Wir bekennen uns zum freien<br />

Universitätszugang als unverzichtbaren Bestandteil<br />

des österreichischen Bildungswesens.<br />

Die Zugangsbeschränkungen schließen hauptsächlich<br />

österreichische Studierwillige vom<br />

Studium aus.<br />

Die bestandene Matura oder Studienberechtigungsprüfung<br />

muss alleinige Voraussetzung<br />

für ein Studium gelten. Die Matura muss eine<br />

aussagekräftige Zulassungsvorausetzung darstellen,<br />

daher ist die Qualität derselben anzuheben<br />

(Oberstufenreform). Die jeweiligen<br />

Zielbildungseinrichtungen müssen ein Mitspracherecht<br />

bei den Mindestanforderungen an die<br />

Matura für die Zulassung zum Studium eingeräumt<br />

bekommen. Ausnahmen darf es nur für<br />

Kunst- oder Sportstudien geben, wo spezifische<br />

Anlagen unabdingbar sind.<br />

Österreich ist das Hochsteuerland in Europa. Aus<br />

diesem Grunde sind österreichische Studierende,<br />

die einen Studienerfolg in Form einer Mindeststudienzeit<br />

erbringen, Werkstudenten, Präsenzdiener<br />

sowie Studierende, die Kinder haben,<br />

von Studienbeiträgen zu befreien. Es ist Aufgabe<br />

des Staates, ein treffsicheres Studienbeihilfesystem<br />

zu implementieren, das garantiert, dass<br />

leistungsbereite Studierende nicht aus sozialen<br />

Gründen am Studium behindert werden.<br />

Studienbeiträge, die von leistungsschwachen<br />

oder ausländischen Studierenden eingehoben<br />

werden, sind in der Höhe autonom von den Universitäten<br />

einzuheben und von diesen für die<br />

Lehre zweckgebunden zu verwenden.<br />

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Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur

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