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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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leistung in Form der Krankenversicherung während<br />

des Kinderbetreuungsgeldbezugs. Mit der<br />

Einführung der Kurzvarianten war nicht nur eine<br />

deutliche Verringerung der Gesamtgeldleistung<br />

verbunden, sondern auch eine zeitliche Verkürzung<br />

der Krankenversicherungsdauer.<br />

Die Dauer der Krankenversicherung ist als eine<br />

Teilleistung des Kinderbetreuungsgeldes anzusehen.<br />

Diese Leistung darf durch neue Regelungen<br />

im Bereich der Auszahlungsmodalitäten<br />

nicht geschmälert werden. Daher fordern wir,<br />

den Versicherungsschutz für alle Kinderbetreuungsgeldbezieher<br />

auf 36 Monate auszudehnen.<br />

Wir wollen außerdem die Einführung eines Geschwisterbonus<br />

bei Folgegeburten innerhalb von<br />

30 Monaten. Ein ähnliches Modell bewährt sich<br />

bereits in Schweden. Wenn nach einer Geburt<br />

innerhalb von 30 Monaten eine zweite Geburt<br />

erfolgt, wird man bei der neuerlichen Berechnung<br />

der Elterngeldhöhe bevorzugt eingestuft.<br />

Diese Regelung hat laut dem Berlin-Institut für<br />

Bevölkerung und Entwicklung nachweislich die<br />

Altersabstände zwischen Geschwistern verringert.<br />

Zu rechtfertigen ist eine solche Regelung<br />

dadurch, dass sich dadurch die Dauer der Reduzierung<br />

oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit<br />

von Eltern bei mehreren Geburten verringert<br />

und die Sozialisation bei Geschwistern besser<br />

verläuft als bei Einzelkindern.<br />

Mittelfristig setzen wir uns für eine Ausdehnung<br />

der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes<br />

auf bis zu sechs Jahre in Form eines Elterngehalts<br />

ein.<br />

Für uns ist das Kinderbetreuungsgeld eine Anerkennung<br />

der Betreuungsleistung, die Eltern<br />

auch im Interesse der Allgemeinheit erbringen.<br />

Diese hat mit dem früheren Einkommen des betreuenden<br />

Elternteils nichts zu tun, daher lehnen<br />

wir ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld<br />

ab. Es ist mit den Grundzügen des<br />

Familienlastenausgleichs schlicht nicht vereinbar,<br />

dass Kinder aufgrund des Einkommens der<br />

Eltern mehr oder weniger wert sein sollen.<br />

Ziel des Kinderbetreuungsgeldes ist weder die<br />

Erhöhung noch die Senkung der Erwerbsquote<br />

von Müttern und Vätern, sondern mehr Entscheidungsfreiheit<br />

für die Eltern. Wenn Eltern<br />

diese Entscheidungsfreiheit zum Wohl ihrer<br />

Kinder dazu nutzen, länger als bisher bei ihren<br />

Kleinen zu bleiben, so ist dies kein Nachteil,<br />

sondern ein Erfolg unseres Kinderbetreuungsgeldes.<br />

4.5.5) Jährliche Inflationsanpassung<br />

der Familienleistungen<br />

Es entspricht dem Gebot der Gerechtigkeit,<br />

dass Familienleistungen jährlich valorisiert<br />

und damit der Inflation angepasst werden. Dies<br />

verursacht keine Mehrkosten, sondern ist lediglich<br />

ein notwendiger Verzicht auf versteckte<br />

und ungerechte Leistungskürzungen. Im Unterschied<br />

zu Pensionen, Mindestsicherung und<br />

Pfändungsfreigrenzen werden Familienleistungen<br />

nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation<br />

abzugelten.<br />

Ursprünglich gab es eine einheitliche, altersunabhängige<br />

Höhe der Familienbeihilfe. Der Betrag<br />

war nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.<br />

Im Laufe der Zeit wurden schrittweise nach dem<br />

Alter gestaffelte Beträge eingeführt.<br />

151<br />

Familie und Generationen

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