Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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leistung in Form der Krankenversicherung während<br />
des Kinderbetreuungsgeldbezugs. Mit der<br />
Einführung der Kurzvarianten war nicht nur eine<br />
deutliche Verringerung der Gesamtgeldleistung<br />
verbunden, sondern auch eine zeitliche Verkürzung<br />
der Krankenversicherungsdauer.<br />
Die Dauer der Krankenversicherung ist als eine<br />
Teilleistung des Kinderbetreuungsgeldes anzusehen.<br />
Diese Leistung darf durch neue Regelungen<br />
im Bereich der Auszahlungsmodalitäten<br />
nicht geschmälert werden. Daher fordern wir,<br />
den Versicherungsschutz für alle Kinderbetreuungsgeldbezieher<br />
auf 36 Monate auszudehnen.<br />
Wir wollen außerdem die Einführung eines Geschwisterbonus<br />
bei Folgegeburten innerhalb von<br />
30 Monaten. Ein ähnliches Modell bewährt sich<br />
bereits in Schweden. Wenn nach einer Geburt<br />
innerhalb von 30 Monaten eine zweite Geburt<br />
erfolgt, wird man bei der neuerlichen Berechnung<br />
der Elterngeldhöhe bevorzugt eingestuft.<br />
Diese Regelung hat laut dem Berlin-Institut für<br />
Bevölkerung und Entwicklung nachweislich die<br />
Altersabstände zwischen Geschwistern verringert.<br />
Zu rechtfertigen ist eine solche Regelung<br />
dadurch, dass sich dadurch die Dauer der Reduzierung<br />
oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit<br />
von Eltern bei mehreren Geburten verringert<br />
und die Sozialisation bei Geschwistern besser<br />
verläuft als bei Einzelkindern.<br />
Mittelfristig setzen wir uns für eine Ausdehnung<br />
der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes<br />
auf bis zu sechs Jahre in Form eines Elterngehalts<br />
ein.<br />
Für uns ist das Kinderbetreuungsgeld eine Anerkennung<br />
der Betreuungsleistung, die Eltern<br />
auch im Interesse der Allgemeinheit erbringen.<br />
Diese hat mit dem früheren Einkommen des betreuenden<br />
Elternteils nichts zu tun, daher lehnen<br />
wir ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld<br />
ab. Es ist mit den Grundzügen des<br />
Familienlastenausgleichs schlicht nicht vereinbar,<br />
dass Kinder aufgrund des Einkommens der<br />
Eltern mehr oder weniger wert sein sollen.<br />
Ziel des Kinderbetreuungsgeldes ist weder die<br />
Erhöhung noch die Senkung der Erwerbsquote<br />
von Müttern und Vätern, sondern mehr Entscheidungsfreiheit<br />
für die Eltern. Wenn Eltern<br />
diese Entscheidungsfreiheit zum Wohl ihrer<br />
Kinder dazu nutzen, länger als bisher bei ihren<br />
Kleinen zu bleiben, so ist dies kein Nachteil,<br />
sondern ein Erfolg unseres Kinderbetreuungsgeldes.<br />
4.5.5) Jährliche Inflationsanpassung<br />
der Familienleistungen<br />
Es entspricht dem Gebot der Gerechtigkeit,<br />
dass Familienleistungen jährlich valorisiert<br />
und damit der Inflation angepasst werden. Dies<br />
verursacht keine Mehrkosten, sondern ist lediglich<br />
ein notwendiger Verzicht auf versteckte<br />
und ungerechte Leistungskürzungen. Im Unterschied<br />
zu Pensionen, Mindestsicherung und<br />
Pfändungsfreigrenzen werden Familienleistungen<br />
nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation<br />
abzugelten.<br />
Ursprünglich gab es eine einheitliche, altersunabhängige<br />
Höhe der Familienbeihilfe. Der Betrag<br />
war nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.<br />
Im Laufe der Zeit wurden schrittweise nach dem<br />
Alter gestaffelte Beträge eingeführt.<br />
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Familie und Generationen