Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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Recht und Gerechtigkeit<br />
sollen in ihrem Kern nur durch direkt-demokratische<br />
Instrumente geändert werden können.<br />
Klage nicht mehr mündlich, sondern nur mehr<br />
schriftlich von der oder den Betroffenen nicht<br />
juristisch gebildeten Personen eingebracht werden<br />
Dem Grundrechtskatalog ist ein Bürgerpflichtenkatalog<br />
gegenüberzustellen, der verhindern<br />
soll, dass es zu privilegierter Behandlung einzelner<br />
oder ganzer sozialer Gruppen kommen<br />
kann. Umgekehrt soll dieser abgeschlossene<br />
Pflichtenkatalog eine normative Beschränkung<br />
muss. Dies birgt die Gefahr, dass ein Rich-<br />
ter diese Schriftsätze als „unklar“ oder gar als<br />
„sinn- und zwecklos“ zurückweisen kann, und<br />
führt dazu, dass ein großer Teil der Bürger von<br />
einem fairen Verfahren vor dem gesetzlichen<br />
Richter von vornherein ausgeschlossen wird.<br />
für den Staat darstellen und so ein Ausufern der<br />
Belastungen und Überwachungen durch den<br />
Staat sowie die EU für den Bürger verhindern<br />
Um den Bürgern wieder das Grundrecht auf ein<br />
faires Verfahren vor einem gesetzlichen Richter<br />
3.1.2.1) Ein Rechtsstaat für alle Bürger<br />
zu ermöglichen, ist es von ungeheurer Wichtigkeit,<br />
dass Klagen auch wieder mündlich zu Protokoll<br />
gegeben werden können und die Kosten auf<br />
Der Zugang zu den Gerichten darf den Bürgern möglichst niedrigem Niveau gehalten werden.<br />
nicht erschwert werden. Der Bürger hat ein<br />
Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen 3.1.2.2.) Initiativen der FPÖ hinsichtlich<br />
Richter. Dieses in der Verfassung normierte<br />
Grundrecht darf nicht unter dem Vorwand des<br />
Sparens aufgegeben werden. Das Budgetbegleitgesetz-Justiz<br />
einer Verbesserung der Rechtssicherheit sowie<br />
des Rechtsschutzes und der Schließung<br />
von Gesetzeslücken im Interesse der Bürger<br />
2011-2013 hat den Zugang des<br />
Bürgers zum Recht weiter erschwert. Das Gefühl a) Auf Grundlage einer Initiative der FPÖ<br />
des Bürgers, ohnehin wenige Chancen zu haben, wurde ein 5-Parteienantrag eingebracht, der<br />
seine rechtlichen Ansprüche<br />
eine zusätzliche Gesetzesprüfung<br />
durchzusetzen, ist sehr problematisch.<br />
Unter anderem ist ein<br />
erfolgreicher Angriff auf das so<br />
wertvolle Grundrecht festzustellen,<br />
jedem die sogenannte „Waffengleichheit“<br />
zu gewähren. Die<br />
folgenden Beispiele zeigen, dass<br />
es nicht mehr für jeden möglich<br />
ist, einen fairen Prozess führen<br />
Oft tut auch der Unrecht,<br />
der nichts tut. Wer das<br />
Unrecht nicht verbietet,<br />
wenn er es kann, der<br />
befiehlt es.<br />
(Marc Aurel)<br />
durch den Verfassungs-<br />
gerichtshof in der Form ermöglichen<br />
soll, dass jede im<br />
Verfahren betroffene Partei die<br />
Möglichkeit erhalten soll, ein<br />
Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof<br />
anzufechten, wenn sie<br />
der Ansicht ist, dass dieses Gesetz<br />
verfassungswidrig sei.<br />
zu können:<br />
b) Die FPÖ verlangt in einem von ihr eingebrachten<br />
Eine Klage kann nicht mehr bei Gericht zu Protokoll<br />
gegeben werden. Das heißt, dass eine Antrag, dass Staatsverträge vorab vom<br />
Verfassungsgerichtshof geprüft werden können.