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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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Recht und Gerechtigkeit<br />

sollen in ihrem Kern nur durch direkt-demokratische<br />

Instrumente geändert werden können.<br />

Klage nicht mehr mündlich, sondern nur mehr<br />

schriftlich von der oder den Betroffenen nicht<br />

juristisch gebildeten Personen eingebracht werden<br />

Dem Grundrechtskatalog ist ein Bürgerpflichtenkatalog<br />

gegenüberzustellen, der verhindern<br />

soll, dass es zu privilegierter Behandlung einzelner<br />

oder ganzer sozialer Gruppen kommen<br />

kann. Umgekehrt soll dieser abgeschlossene<br />

Pflichtenkatalog eine normative Beschränkung<br />

muss. Dies birgt die Gefahr, dass ein Rich-<br />

ter diese Schriftsätze als „unklar“ oder gar als<br />

„sinn- und zwecklos“ zurückweisen kann, und<br />

führt dazu, dass ein großer Teil der Bürger von<br />

einem fairen Verfahren vor dem gesetzlichen<br />

Richter von vornherein ausgeschlossen wird.<br />

für den Staat darstellen und so ein Ausufern der<br />

Belastungen und Überwachungen durch den<br />

Staat sowie die EU für den Bürger verhindern<br />

Um den Bürgern wieder das Grundrecht auf ein<br />

faires Verfahren vor einem gesetzlichen Richter<br />

3.1.2.1) Ein Rechtsstaat für alle Bürger<br />

zu ermöglichen, ist es von ungeheurer Wichtigkeit,<br />

dass Klagen auch wieder mündlich zu Protokoll<br />

gegeben werden können und die Kosten auf<br />

Der Zugang zu den Gerichten darf den Bürgern möglichst niedrigem Niveau gehalten werden.<br />

nicht erschwert werden. Der Bürger hat ein<br />

Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen 3.1.2.2.) Initiativen der FPÖ hinsichtlich<br />

Richter. Dieses in der Verfassung normierte<br />

Grundrecht darf nicht unter dem Vorwand des<br />

Sparens aufgegeben werden. Das Budgetbegleitgesetz-Justiz<br />

einer Verbesserung der Rechtssicherheit sowie<br />

des Rechtsschutzes und der Schließung<br />

von Gesetzeslücken im Interesse der Bürger<br />

2011-2013 hat den Zugang des<br />

Bürgers zum Recht weiter erschwert. Das Gefühl a) Auf Grundlage einer Initiative der FPÖ<br />

des Bürgers, ohnehin wenige Chancen zu haben, wurde ein 5-Parteienantrag eingebracht, der<br />

seine rechtlichen Ansprüche<br />

eine zusätzliche Gesetzesprüfung<br />

durchzusetzen, ist sehr problematisch.<br />

Unter anderem ist ein<br />

erfolgreicher Angriff auf das so<br />

wertvolle Grundrecht festzustellen,<br />

jedem die sogenannte „Waffengleichheit“<br />

zu gewähren. Die<br />

folgenden Beispiele zeigen, dass<br />

es nicht mehr für jeden möglich<br />

ist, einen fairen Prozess führen<br />

Oft tut auch der Unrecht,<br />

der nichts tut. Wer das<br />

Unrecht nicht verbietet,<br />

wenn er es kann, der<br />

befiehlt es.<br />

(Marc Aurel)<br />

durch den Verfassungs-<br />

gerichtshof in der Form ermöglichen<br />

soll, dass jede im<br />

Verfahren betroffene Partei die<br />

Möglichkeit erhalten soll, ein<br />

Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof<br />

anzufechten, wenn sie<br />

der Ansicht ist, dass dieses Gesetz<br />

verfassungswidrig sei.<br />

zu können:<br />

b) Die FPÖ verlangt in einem von ihr eingebrachten<br />

Eine Klage kann nicht mehr bei Gericht zu Protokoll<br />

gegeben werden. Das heißt, dass eine Antrag, dass Staatsverträge vorab vom<br />

Verfassungsgerichtshof geprüft werden können.

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