Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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In der Schweiz werden Versicherten für die Jahre,<br />
in welchen sie die elterliche Sorge über eines<br />
oder mehrere Kinder unter 16 Jahren ausüben,<br />
Erziehungsgutschriften angerechnet. Diese betragen<br />
42.120 Schweizer Franken pro Jahr für<br />
2013. (Dies entspricht 34.718 Euro bzw. 2.893<br />
Euro pro Monat.) Der Betrag entspricht der dreifachen<br />
minimalen Altersrente. Die Gutschrift<br />
steht von der Geburt des ersten Kindes bis zum<br />
16. Lebensjahr des ältesten Kindes zu (Erziehungsjahre).<br />
Die Höhe der Erziehungsgutschrift<br />
richtet sich nach der minimalen Altersrente im<br />
Jahr des Rentenantritts. Das obige Beispiel behandelt<br />
also den Fall, dass eine Mutter 2013 in<br />
Pension geht. Für heute geborene Kinder wird<br />
sich der Anspruch also deutlich erhöhen, da er<br />
sich nach der Minimalrente im Jahr der Pensionierung<br />
richtet.<br />
In Österreich wurden im Jahr 2012 1.570,35<br />
Euro pro Monat für maximal vier Jahre als Versicherungszeiten<br />
(Ersatzzeiten) für die Kindererziehung<br />
angerechnet. Wenn innerhalb dieser<br />
vier Jahre eine weitere Geburt eintritt, beginnen<br />
die Ersatzzeiten neu zu laufen, die Restmonate<br />
für das erste Kind verfallen. Der Unterschied<br />
der Anrechnung zwischen Schweiz und Österreich<br />
ist frappant.<br />
Nur Kinder sind eine reale Investition in unser<br />
Pensionssystem. Wir fordern daher als ersten<br />
Schritt eine Änderung des Pensionsrechtes,<br />
sodass Kinder nicht mehr automatisch zu Pensionsverlusten<br />
führen. Dazu ist es notwendig,<br />
den monetären Gesamtwert der Kindererziehungszeiten<br />
im Pensionsrecht zu verdoppeln<br />
und für jedes Kind - unabhängig vom Geburtenabstand<br />
- zumindest volle sechs Jahre Kindererziehungszeit<br />
anzurechnen. Dies würde für die<br />
erziehenden Elternteile endlich die vorhandene<br />
Diskriminierung abmildern und die Verluste<br />
durch die kürzeren Beitragszeiten im Durchschnitt<br />
ausgleichen.<br />
4.5.9) Bessere Berücksichtigung von<br />
Unterhaltsverpflichtungen bei Lohnpfändungen<br />
Durch die zunehmende Verschuldung der Bevölkerung<br />
kommt es mittlerweile in Österreich<br />
zu rund 3.263 Lohnpfändungsanträgen pro Arbeitstag.<br />
Insgesamt wurden im Jahr 2009 über<br />
715.000 solcher Anträge gestellt.<br />
Die Exekutionsordnung berücksichtigt vor allem<br />
Unterhaltsverpflichtungen im Bereich der Lohnpfändung<br />
(Forderungsexekution) nur ungenügend.<br />
Familien und getrennt lebende Elternpaare<br />
sind davon betroffen. In der Bundesrepublik<br />
Deutschland werden Unterhaltsverpflichtungen<br />
im Bereich der Lohnpfändung höher bewertet,<br />
sodass der finanzielle Absturz bei weitem geringer<br />
ausfällt.<br />
Vergleicht man die „Pfändungsfreigrenzen“ der<br />
BRD mit den Existenzminima Österreichs, so<br />
zeigt sich, dass im Falle einer Lohnpfändung in<br />
Deutschland pro Monat deutlich mehr zum Leben<br />
bleibt. Der Unterschied beträgt 250 bis 300<br />
Euro pro Monat. Wir fordern eine Erhöhung des<br />
Existenzminimum-Grundbetrages und höhere<br />
Anrechnungen von Unterhaltsverpflichtungen<br />
im Bereich der Lohnpfändung.<br />
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Familie und Generationen