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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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In der Schweiz werden Versicherten für die Jahre,<br />

in welchen sie die elterliche Sorge über eines<br />

oder mehrere Kinder unter 16 Jahren ausüben,<br />

Erziehungsgutschriften angerechnet. Diese betragen<br />

42.120 Schweizer Franken pro Jahr für<br />

2013. (Dies entspricht 34.718 Euro bzw. 2.893<br />

Euro pro Monat.) Der Betrag entspricht der dreifachen<br />

minimalen Altersrente. Die Gutschrift<br />

steht von der Geburt des ersten Kindes bis zum<br />

16. Lebensjahr des ältesten Kindes zu (Erziehungsjahre).<br />

Die Höhe der Erziehungsgutschrift<br />

richtet sich nach der minimalen Altersrente im<br />

Jahr des Rentenantritts. Das obige Beispiel behandelt<br />

also den Fall, dass eine Mutter 2013 in<br />

Pension geht. Für heute geborene Kinder wird<br />

sich der Anspruch also deutlich erhöhen, da er<br />

sich nach der Minimalrente im Jahr der Pensionierung<br />

richtet.<br />

In Österreich wurden im Jahr 2012 1.570,35<br />

Euro pro Monat für maximal vier Jahre als Versicherungszeiten<br />

(Ersatzzeiten) für die Kindererziehung<br />

angerechnet. Wenn innerhalb dieser<br />

vier Jahre eine weitere Geburt eintritt, beginnen<br />

die Ersatzzeiten neu zu laufen, die Restmonate<br />

für das erste Kind verfallen. Der Unterschied<br />

der Anrechnung zwischen Schweiz und Österreich<br />

ist frappant.<br />

Nur Kinder sind eine reale Investition in unser<br />

Pensionssystem. Wir fordern daher als ersten<br />

Schritt eine Änderung des Pensionsrechtes,<br />

sodass Kinder nicht mehr automatisch zu Pensionsverlusten<br />

führen. Dazu ist es notwendig,<br />

den monetären Gesamtwert der Kindererziehungszeiten<br />

im Pensionsrecht zu verdoppeln<br />

und für jedes Kind - unabhängig vom Geburtenabstand<br />

- zumindest volle sechs Jahre Kindererziehungszeit<br />

anzurechnen. Dies würde für die<br />

erziehenden Elternteile endlich die vorhandene<br />

Diskriminierung abmildern und die Verluste<br />

durch die kürzeren Beitragszeiten im Durchschnitt<br />

ausgleichen.<br />

4.5.9) Bessere Berücksichtigung von<br />

Unterhaltsverpflichtungen bei Lohnpfändungen<br />

Durch die zunehmende Verschuldung der Bevölkerung<br />

kommt es mittlerweile in Österreich<br />

zu rund 3.263 Lohnpfändungsanträgen pro Arbeitstag.<br />

Insgesamt wurden im Jahr 2009 über<br />

715.000 solcher Anträge gestellt.<br />

Die Exekutionsordnung berücksichtigt vor allem<br />

Unterhaltsverpflichtungen im Bereich der Lohnpfändung<br />

(Forderungsexekution) nur ungenügend.<br />

Familien und getrennt lebende Elternpaare<br />

sind davon betroffen. In der Bundesrepublik<br />

Deutschland werden Unterhaltsverpflichtungen<br />

im Bereich der Lohnpfändung höher bewertet,<br />

sodass der finanzielle Absturz bei weitem geringer<br />

ausfällt.<br />

Vergleicht man die „Pfändungsfreigrenzen“ der<br />

BRD mit den Existenzminima Österreichs, so<br />

zeigt sich, dass im Falle einer Lohnpfändung in<br />

Deutschland pro Monat deutlich mehr zum Leben<br />

bleibt. Der Unterschied beträgt 250 bis 300<br />

Euro pro Monat. Wir fordern eine Erhöhung des<br />

Existenzminimum-Grundbetrages und höhere<br />

Anrechnungen von Unterhaltsverpflichtungen<br />

im Bereich der Lohnpfändung.<br />

155<br />

Familie und Generationen

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