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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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meinschaft hätten, weil religiöse Dogmen über<br />

diesen stünden.<br />

Das ist vor allem für die zweite und dritte Generation<br />

von Zuwanderern von Bedeutung. Sie<br />

werden von eingebürgerten, religiösen Fundamentalisten<br />

gegen die heimische Bevölkerung<br />

aufgebracht und radikalisiert. Der hohe Grad an<br />

Entfremdung zwischen der autochthonen Kultur<br />

und Nachkommen der zweiten und dritten Einwanderergeneration<br />

belegt dies so eindrucksvoll<br />

wie erschreckend.<br />

Die in Österreich durchgeführten Staatsbürgerschaftstests<br />

sind in dieser Form völlig überflüssig.<br />

Wer den Wissenstest übrigens beim ersten<br />

Mal nicht schafft, darf wieder antreten. Und zwar<br />

so lange, bis er ihn besteht. Damit verliert jedweder<br />

Test, dem der Anspruch einer Wissensoder<br />

Gewissensprüfung zugrunde zu liegen hat,<br />

Relevanz und Sinnhaftigkeit.<br />

Es bestehen auch Sonderbestimmungen für<br />

Asylberechtigte, wonach diesen nach einem<br />

rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt<br />

von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet<br />

die Staatsbürgerschaft zu verleihen ist.<br />

Aufgrund des Vorbehaltes Österreichs zum<br />

Europäischen Übereinkommen über Staatsangehörigkeit<br />

(Österreich erklärt, sich das Recht<br />

vorzubehalten, staatenlosen Personen und anerkannten<br />

Flüchtlingen, die ihren rechtmäßigen<br />

und gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Staatsgebiet,<br />

d.h. Hauptwohnsitz, haben, den Erwerb<br />

der Staatsbürgerschaft allein aus diesem Grund<br />

nicht zu erleichtern) und des grundlegenden<br />

Asyl-Verständnisses der FPÖ als Schutz vor<br />

Verfolgung auf Zeit besteht weder die Notwendigkeit<br />

einer Einbürgerung eines Asylberechtigten,<br />

geschweige denn einer verkürzten Einbürgerungsfrist.<br />

Nach Wegfall des Asylgrundes soll<br />

die Rückkehr in die Heimat erfolgen.<br />

Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 normiert<br />

weitere Personengruppen, die zeitlich privilegiert<br />

die Staatsbürgerschaft erhalten. Neben<br />

Fremden, die den Status des Asylberechtigten<br />

verliehen bekommen haben, haben auch Fremde,<br />

die im Bundesgebiet geboren wurden, nach<br />

einem rechtmäßigen und ununterbrochenen<br />

Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im<br />

Bundesgebiet einen Rechtsanspruch auf die<br />

Verleihung der Staatsbürgerschaft.<br />

Warum Fremde, die in<br />

Österreich geboren wurden,<br />

schon nach sechs Jahren die<br />

Staatsbürgerschaft erhalten<br />

sollen, ist nicht nachvollziehbar<br />

und birgt den Keim für organisierten<br />

Missbrauch.<br />

49<br />

Heimat und Identität

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