Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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meinschaft hätten, weil religiöse Dogmen über<br />
diesen stünden.<br />
Das ist vor allem für die zweite und dritte Generation<br />
von Zuwanderern von Bedeutung. Sie<br />
werden von eingebürgerten, religiösen Fundamentalisten<br />
gegen die heimische Bevölkerung<br />
aufgebracht und radikalisiert. Der hohe Grad an<br />
Entfremdung zwischen der autochthonen Kultur<br />
und Nachkommen der zweiten und dritten Einwanderergeneration<br />
belegt dies so eindrucksvoll<br />
wie erschreckend.<br />
Die in Österreich durchgeführten Staatsbürgerschaftstests<br />
sind in dieser Form völlig überflüssig.<br />
Wer den Wissenstest übrigens beim ersten<br />
Mal nicht schafft, darf wieder antreten. Und zwar<br />
so lange, bis er ihn besteht. Damit verliert jedweder<br />
Test, dem der Anspruch einer Wissensoder<br />
Gewissensprüfung zugrunde zu liegen hat,<br />
Relevanz und Sinnhaftigkeit.<br />
Es bestehen auch Sonderbestimmungen für<br />
Asylberechtigte, wonach diesen nach einem<br />
rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt<br />
von mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet<br />
die Staatsbürgerschaft zu verleihen ist.<br />
Aufgrund des Vorbehaltes Österreichs zum<br />
Europäischen Übereinkommen über Staatsangehörigkeit<br />
(Österreich erklärt, sich das Recht<br />
vorzubehalten, staatenlosen Personen und anerkannten<br />
Flüchtlingen, die ihren rechtmäßigen<br />
und gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Staatsgebiet,<br />
d.h. Hauptwohnsitz, haben, den Erwerb<br />
der Staatsbürgerschaft allein aus diesem Grund<br />
nicht zu erleichtern) und des grundlegenden<br />
Asyl-Verständnisses der FPÖ als Schutz vor<br />
Verfolgung auf Zeit besteht weder die Notwendigkeit<br />
einer Einbürgerung eines Asylberechtigten,<br />
geschweige denn einer verkürzten Einbürgerungsfrist.<br />
Nach Wegfall des Asylgrundes soll<br />
die Rückkehr in die Heimat erfolgen.<br />
Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 normiert<br />
weitere Personengruppen, die zeitlich privilegiert<br />
die Staatsbürgerschaft erhalten. Neben<br />
Fremden, die den Status des Asylberechtigten<br />
verliehen bekommen haben, haben auch Fremde,<br />
die im Bundesgebiet geboren wurden, nach<br />
einem rechtmäßigen und ununterbrochenen<br />
Aufenthalt von mindestens sechs Jahren im<br />
Bundesgebiet einen Rechtsanspruch auf die<br />
Verleihung der Staatsbürgerschaft.<br />
Warum Fremde, die in<br />
Österreich geboren wurden,<br />
schon nach sechs Jahren die<br />
Staatsbürgerschaft erhalten<br />
sollen, ist nicht nachvollziehbar<br />
und birgt den Keim für organisierten<br />
Missbrauch.<br />
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Heimat und Identität