Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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Recht und Gerechtigkeit<br />
als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.<br />
In einer Presseaussendung vom 16. November<br />
2007 versprach der damalige Sozialminister<br />
Erwin Buchinger: „Gerne aufgreifen“ werde er<br />
die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung<br />
von Mitbestimmungsorganen wie etwa<br />
Werkstättenräte oder Wohnräte. Der Sozialminister<br />
versprach, mit den zuständigen Parlamentariern<br />
an der Umsetzung dieser Forderung<br />
zu arbeiten.<br />
Bis heute wurden diese Versprechen nicht umgesetzt.<br />
Die FPÖ bekennt sich zu dieser Forderung<br />
zahlreicher Behindertenorganisationen,<br />
um jenen Menschen, die in einer geschützten<br />
Werkstätte beschäftigt sind, die notwendige<br />
Mitsprache zu gewährleisten. Daher soll die<br />
Wahl von Werkstättenräten, analog zu den Betriebsräten<br />
am ersten Arbeitsmarkt, auf Bundesebene<br />
gesetzlich verankert werden. Diese<br />
Maßnahme kann mit Zwei-Drittel Mehrheit im<br />
Parlament beschlossen werden.<br />
Um eine soziale Absicherung jener behinderten<br />
Menschen sicherzustellen, die in einer geschützten<br />
Werkstätte arbeiten, ist in weiterer<br />
Folge auch ein eigener Arbeitsvertrag abseits<br />
der für den ersten Arbeitsmarkt geschaffenen<br />
kollektivvertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen.<br />
Die Trägerorganisationen sind aufgrund<br />
der zu erwartenden Mehrkosten mit den<br />
notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.<br />
Für den Staat entstehen langfristig keine Mehrkosten,<br />
da behinderte Menschen ohne Pensionsanspruch<br />
jedenfalls Anspruch auf die Bedarfsorientierte<br />
Mindestsicherung haben. Für<br />
den Betroffenen ergibt sich aber ein großer<br />
Unterschied, weil er unter anderem die Möglichkeit<br />
erhält, mit seiner Arbeit auch einen<br />
Pensionsanspruch zu erwirken. Und das ist ein<br />
wesentlicher Teil von Selbstbestimmung.<br />
Unabhängig davon ist schon jetzt die Möglichkeit<br />
zu nutzen, behinderte Menschen, die für<br />
ein Taschengeld arbeiten, durch die Arbeiterkammer<br />
zu vertreten. Die Arbeiterkammer<br />
vertritt derzeit schon zahlreiche Personen, die<br />
keine AK-Beiträge bezahlen. Es handelt sich<br />
dabei um Arbeitslose, weiters Menschen, die<br />
Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld<br />
beziehen, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte<br />
sowie Präsenz- und Zivildiener. Österreichweit<br />
sind etwa 640.000 Arbeitnehmer vom AK-Beitrag<br />
befreit.<br />
3.4.5) Freibeträge für behinderte Menschen<br />
Das geltende Einkommensteuergesetz sieht im<br />
§ 35 vor, dass Steuerpflichtigen, die außergewöhnliche<br />
Belastungen durch eine körperliche<br />
oder geistige Behinderung haben, ein steuerlicher<br />
Freibetrag zusteht. Die Höhe des Freibetrages<br />
bestimmt sich dabei nach dem Grad der<br />
Behinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch<br />
seit dem Jahr 1988 nicht mehr erhöht.<br />
Es ist daher notwendig, sowohl die geltenden,<br />
aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfreibeträge<br />
betreffend außergewöhnliche Belastungen<br />
auf Grund von Behinderung als auch die<br />
monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung<br />
sowie für Mehraufwendungen wie<br />
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug dem Inflationsverlust<br />
anzupassen.