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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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Recht und Gerechtigkeit<br />

als arbeitende Menschen keine gesetzliche Interessenvertretung.<br />

In einer Presseaussendung vom 16. November<br />

2007 versprach der damalige Sozialminister<br />

Erwin Buchinger: „Gerne aufgreifen“ werde er<br />

die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung<br />

von Mitbestimmungsorganen wie etwa<br />

Werkstättenräte oder Wohnräte. Der Sozialminister<br />

versprach, mit den zuständigen Parlamentariern<br />

an der Umsetzung dieser Forderung<br />

zu arbeiten.<br />

Bis heute wurden diese Versprechen nicht umgesetzt.<br />

Die FPÖ bekennt sich zu dieser Forderung<br />

zahlreicher Behindertenorganisationen,<br />

um jenen Menschen, die in einer geschützten<br />

Werkstätte beschäftigt sind, die notwendige<br />

Mitsprache zu gewährleisten. Daher soll die<br />

Wahl von Werkstättenräten, analog zu den Betriebsräten<br />

am ersten Arbeitsmarkt, auf Bundesebene<br />

gesetzlich verankert werden. Diese<br />

Maßnahme kann mit Zwei-Drittel Mehrheit im<br />

Parlament beschlossen werden.<br />

Um eine soziale Absicherung jener behinderten<br />

Menschen sicherzustellen, die in einer geschützten<br />

Werkstätte arbeiten, ist in weiterer<br />

Folge auch ein eigener Arbeitsvertrag abseits<br />

der für den ersten Arbeitsmarkt geschaffenen<br />

kollektivvertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen.<br />

Die Trägerorganisationen sind aufgrund<br />

der zu erwartenden Mehrkosten mit den<br />

notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.<br />

Für den Staat entstehen langfristig keine Mehrkosten,<br />

da behinderte Menschen ohne Pensionsanspruch<br />

jedenfalls Anspruch auf die Bedarfsorientierte<br />

Mindestsicherung haben. Für<br />

den Betroffenen ergibt sich aber ein großer<br />

Unterschied, weil er unter anderem die Möglichkeit<br />

erhält, mit seiner Arbeit auch einen<br />

Pensionsanspruch zu erwirken. Und das ist ein<br />

wesentlicher Teil von Selbstbestimmung.<br />

Unabhängig davon ist schon jetzt die Möglichkeit<br />

zu nutzen, behinderte Menschen, die für<br />

ein Taschengeld arbeiten, durch die Arbeiterkammer<br />

zu vertreten. Die Arbeiterkammer<br />

vertritt derzeit schon zahlreiche Personen, die<br />

keine AK-Beiträge bezahlen. Es handelt sich<br />

dabei um Arbeitslose, weiters Menschen, die<br />

Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld<br />

beziehen, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte<br />

sowie Präsenz- und Zivildiener. Österreichweit<br />

sind etwa 640.000 Arbeitnehmer vom AK-Beitrag<br />

befreit.<br />

3.4.5) Freibeträge für behinderte Menschen<br />

Das geltende Einkommensteuergesetz sieht im<br />

§ 35 vor, dass Steuerpflichtigen, die außergewöhnliche<br />

Belastungen durch eine körperliche<br />

oder geistige Behinderung haben, ein steuerlicher<br />

Freibetrag zusteht. Die Höhe des Freibetrages<br />

bestimmt sich dabei nach dem Grad der<br />

Behinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch<br />

seit dem Jahr 1988 nicht mehr erhöht.<br />

Es ist daher notwendig, sowohl die geltenden,<br />

aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfreibeträge<br />

betreffend außergewöhnliche Belastungen<br />

auf Grund von Behinderung als auch die<br />

monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung<br />

sowie für Mehraufwendungen wie<br />

Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug dem Inflationsverlust<br />

anzupassen.

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