24.04.2014 Aufrufe

Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• Im GASP-Rat soll – mit Ausnahme eines<br />

militärischen Einsatzes, welcher Einstimmigkeit<br />

verlangt – mit qualifizierter<br />

Mehrheit abgestimmt werden. Diese Einstimmigkeit<br />

im Falle eines militärischen<br />

Einsatzes hindert die einzelnen Mitgliedstaaten<br />

nicht daran, an der jeweilig beschlossenen<br />

Aktion nicht teilzunehmen. In<br />

diesem Fall darf der betroffene Staat nicht<br />

zur Mitfinanzierung verpflichtet oder mit<br />

Sanktionen belegt werden (Neutralität).<br />

• Im Justizbereich soll das Einstimmigkeitsprinzip<br />

für verbindliche Rechtsakte wieder<br />

eingeführt werden, damit sichergestellt<br />

werden kann, dass Maßnahmen, die mit<br />

der gewachsenen Rechtstradition in den<br />

einzelnen Mitgliedstaaten nicht vereinbar<br />

sind, verhindert werden können.<br />

aufzuzählen, eine „Flexibilitätsklausel“,<br />

wie sie derzeit gegeben ist, ist entschieden<br />

abzulehnen.<br />

10.8) Der Vertrag von Lissabon –<br />

Gefahr für Österreich<br />

Mit dem Vertrag von Lissabon, der im Dezember<br />

2009 in Kraft getreten ist, hat man seitens des<br />

EU-Establishments gegen den Willen der europäischen<br />

Völker eine Änderung des Vertrages<br />

über die Europäische Union bewirkt, die zum<br />

einen den Vorrang des Unionsrechts vor dem<br />

der Nationalstaaten festschreibt, der Union<br />

den rechtlichen Charakter eines Bundesstaates<br />

gibt, und es zum anderen der Europäischen<br />

Union theoretisch ermöglicht, eigene Steuern<br />

einzuheben und sich beliebig weitere Kompetenzen<br />

von den Nationalstaaten zu holen.<br />

• Weiters bestehen grundsätzliche Bedenken<br />

gegen die Schaffung einer europäischen<br />

Staatsanwaltschaft als supranationale<br />

Ermittlungs- und Anklagebehörde<br />

sowie gegen den schon bestehenden europäischen<br />

Haftbefehl. Dieser Aufgabenbereich<br />

darf nicht nach Brüssel ausgelagert<br />

werden, sondern muss auf nationaler<br />

Ebene verbleiben. Stattdessen kommt allenfalls<br />

eine Weiterentwicklung von Eurojust<br />

und Europol (ohne Exekutivrechte) in<br />

Betracht, um gegen schwere grenzüberschreitende<br />

Kriminalität effizienter auftreten<br />

zu können.<br />

• Klare Abgrenzung der Kompetenzen von<br />

EU und Mitgliedstaaten. Die Zuständigkeiten<br />

der Gemeinschaftsebene sind taxativ<br />

Durch den Umstand, dass fast 90% unserer<br />

Gesetze nicht mehr vom österreichischen Nationalrat<br />

initiiert werden, sondern von der Europäischen<br />

Union, erleben wir eine Entmündigung<br />

des österreichischen Wählers.<br />

Durch die „Solidaritätsklausel“ im neuen EU-<br />

Vertrag ist die Republik Österreich ihrer Neutralität<br />

verlustig gegangen und müsste im Extremfall<br />

sogar Angriffskriege mittragen. So ist<br />

vorgesehen, dass im Falle eines bewaffneten<br />

Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats<br />

die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel<br />

51 der Charta der Vereinten Nationen alle in<br />

ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung<br />

leisten. Damit wurde die EU zu einem Verteidigungsbündnis<br />

- und das unter dem Damoklesschwert<br />

eines EU-Beitritts der Türkei.<br />

281<br />

Europa der Vielfalt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!