Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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• Im GASP-Rat soll – mit Ausnahme eines<br />
militärischen Einsatzes, welcher Einstimmigkeit<br />
verlangt – mit qualifizierter<br />
Mehrheit abgestimmt werden. Diese Einstimmigkeit<br />
im Falle eines militärischen<br />
Einsatzes hindert die einzelnen Mitgliedstaaten<br />
nicht daran, an der jeweilig beschlossenen<br />
Aktion nicht teilzunehmen. In<br />
diesem Fall darf der betroffene Staat nicht<br />
zur Mitfinanzierung verpflichtet oder mit<br />
Sanktionen belegt werden (Neutralität).<br />
• Im Justizbereich soll das Einstimmigkeitsprinzip<br />
für verbindliche Rechtsakte wieder<br />
eingeführt werden, damit sichergestellt<br />
werden kann, dass Maßnahmen, die mit<br />
der gewachsenen Rechtstradition in den<br />
einzelnen Mitgliedstaaten nicht vereinbar<br />
sind, verhindert werden können.<br />
aufzuzählen, eine „Flexibilitätsklausel“,<br />
wie sie derzeit gegeben ist, ist entschieden<br />
abzulehnen.<br />
10.8) Der Vertrag von Lissabon –<br />
Gefahr für Österreich<br />
Mit dem Vertrag von Lissabon, der im Dezember<br />
2009 in Kraft getreten ist, hat man seitens des<br />
EU-Establishments gegen den Willen der europäischen<br />
Völker eine Änderung des Vertrages<br />
über die Europäische Union bewirkt, die zum<br />
einen den Vorrang des Unionsrechts vor dem<br />
der Nationalstaaten festschreibt, der Union<br />
den rechtlichen Charakter eines Bundesstaates<br />
gibt, und es zum anderen der Europäischen<br />
Union theoretisch ermöglicht, eigene Steuern<br />
einzuheben und sich beliebig weitere Kompetenzen<br />
von den Nationalstaaten zu holen.<br />
• Weiters bestehen grundsätzliche Bedenken<br />
gegen die Schaffung einer europäischen<br />
Staatsanwaltschaft als supranationale<br />
Ermittlungs- und Anklagebehörde<br />
sowie gegen den schon bestehenden europäischen<br />
Haftbefehl. Dieser Aufgabenbereich<br />
darf nicht nach Brüssel ausgelagert<br />
werden, sondern muss auf nationaler<br />
Ebene verbleiben. Stattdessen kommt allenfalls<br />
eine Weiterentwicklung von Eurojust<br />
und Europol (ohne Exekutivrechte) in<br />
Betracht, um gegen schwere grenzüberschreitende<br />
Kriminalität effizienter auftreten<br />
zu können.<br />
• Klare Abgrenzung der Kompetenzen von<br />
EU und Mitgliedstaaten. Die Zuständigkeiten<br />
der Gemeinschaftsebene sind taxativ<br />
Durch den Umstand, dass fast 90% unserer<br />
Gesetze nicht mehr vom österreichischen Nationalrat<br />
initiiert werden, sondern von der Europäischen<br />
Union, erleben wir eine Entmündigung<br />
des österreichischen Wählers.<br />
Durch die „Solidaritätsklausel“ im neuen EU-<br />
Vertrag ist die Republik Österreich ihrer Neutralität<br />
verlustig gegangen und müsste im Extremfall<br />
sogar Angriffskriege mittragen. So ist<br />
vorgesehen, dass im Falle eines bewaffneten<br />
Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats<br />
die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel<br />
51 der Charta der Vereinten Nationen alle in<br />
ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung<br />
leisten. Damit wurde die EU zu einem Verteidigungsbündnis<br />
- und das unter dem Damoklesschwert<br />
eines EU-Beitritts der Türkei.<br />
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Europa der Vielfalt