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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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Zusammenhang:<br />

„(…) Bis 10. September heuer hat man in Wien<br />

1000 Inländer wegen Drogen festgenommen,<br />

dazu kamen 1108 Ausländer, davon waren 661<br />

Asylwerber. (…)”<br />

Weitere Kritikpunkte sind die Altersbestimmung<br />

bei behaupteter Minderjährigkeit und<br />

die Überprüfung eines behaupteten Verwandtschaftsverhältnisses.<br />

Oftmals behaupten Asylwerber<br />

minderjährig oder mit bereits in Österreich<br />

lebenden Personen verwandt zu sein, um<br />

Vorteile beim Asylverfahren zu genießen. Die<br />

im Jahr 2009 eingeführten diesbezüglichen gesetzlichen<br />

Bestimmungen zur Alterskontrolle<br />

mittels radiologischer Untersuchung und der<br />

DNA-Analyse zur Überprüfung eines Verwandtschaftsverhältnisses<br />

sind zahnlos, da diese Untersuchungen<br />

nicht verpflichtend sind und die<br />

Weigerung des Fremden keine Konsequenzen<br />

nach sich zieht. Solche Bestimmungen werden<br />

als „Verschärfungen“ verkauft, sind aber wirkungslose<br />

Kosmetik. Die FPÖ hingegen fordert<br />

die verbindliche Überprüfung.<br />

Grundsätzlich kann ein Asylwerber auf dem<br />

Landweg nur noch über sichere Drittstaaten<br />

oder über EU-Mitgliedstaaten, in welchen die<br />

Dublin-II-Verordnung gilt, nach Österreich gelangen.<br />

Die Dublin-II-Verordnung regelt, welcher<br />

Mitgliedstaat für die Prüfung eines von<br />

einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat<br />

gestellten Asylantrags zuständig ist. Wird<br />

zum Beispiel festgestellt, dass ein Asylbewerber,<br />

aus einem Drittstaat kommend, die Land-,<br />

See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal<br />

überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat<br />

für die Prüfung des Asylantrags zuständig. Abweichend<br />

davon kann jeder Mitgliedstaat einen<br />

von einem Drittstaatsangehörigen eingereichten<br />

Asylantrag prüfen, auch wenn er nach den in<br />

dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht<br />

für die Prüfung zuständig ist. Dieses Selbsteintrittsrecht<br />

sollte abgeschafft werden. Trotz der<br />

Dublin-II-Verordnung kamen 2012 über 17.000<br />

Asylwerber nach Österreich. Eine Konterkarierung<br />

der Dublin-Bestimmungen stellt die Entscheidung<br />

des Verfassungsgerichtshofes dar,<br />

die Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen.<br />

Die Beschneidung der Möglichkeit zur schärferen<br />

asylgesetzlichen Ausgestaltung durch<br />

Rechtsakte der Europäischen Union stellt eine<br />

große Hürde dar. Das so vorgegebene Korsett<br />

kann nur in Richtung „weicherer“ Bestimmungen<br />

geöffnet werden. Dies und die zur Zeit in<br />

Beratung befindlichen Asylbestrebungen der<br />

EU sind abzulehnen und auf europäischer Ebene<br />

vehement zu bekämpfen. Migrations- und<br />

Asylpolitik muss innerstaatliches Recht bleiben.<br />

46<br />

Heimat und Identität<br />

Das Asylwesen ist für Österreich in Summe mit<br />

hohen Kosten verbunden. Im ersten Halbjahr<br />

2012 betrugen die durchschnittlichen Grundversorgungskosten<br />

pro Tag und Person 19,06 Euro.<br />

Für das Jahr 2012 betragen die Kosten für Asylverfahren<br />

im Bundesasylamt durchschnittlich<br />

Euro 1.386,84 pro Entscheidung. Die Kosten für<br />

die 4 Bundesbetreuungsstellen (Traiskirchen,<br />

Thalham, Reichenau/Rax, Bad Kreuzen) beziffern<br />

sich auf Euro 14.392.951,42.<br />

Die Gesamtausgaben für Asyl- und Fremden-

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