Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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Zusammenhang:<br />
„(…) Bis 10. September heuer hat man in Wien<br />
1000 Inländer wegen Drogen festgenommen,<br />
dazu kamen 1108 Ausländer, davon waren 661<br />
Asylwerber. (…)”<br />
Weitere Kritikpunkte sind die Altersbestimmung<br />
bei behaupteter Minderjährigkeit und<br />
die Überprüfung eines behaupteten Verwandtschaftsverhältnisses.<br />
Oftmals behaupten Asylwerber<br />
minderjährig oder mit bereits in Österreich<br />
lebenden Personen verwandt zu sein, um<br />
Vorteile beim Asylverfahren zu genießen. Die<br />
im Jahr 2009 eingeführten diesbezüglichen gesetzlichen<br />
Bestimmungen zur Alterskontrolle<br />
mittels radiologischer Untersuchung und der<br />
DNA-Analyse zur Überprüfung eines Verwandtschaftsverhältnisses<br />
sind zahnlos, da diese Untersuchungen<br />
nicht verpflichtend sind und die<br />
Weigerung des Fremden keine Konsequenzen<br />
nach sich zieht. Solche Bestimmungen werden<br />
als „Verschärfungen“ verkauft, sind aber wirkungslose<br />
Kosmetik. Die FPÖ hingegen fordert<br />
die verbindliche Überprüfung.<br />
Grundsätzlich kann ein Asylwerber auf dem<br />
Landweg nur noch über sichere Drittstaaten<br />
oder über EU-Mitgliedstaaten, in welchen die<br />
Dublin-II-Verordnung gilt, nach Österreich gelangen.<br />
Die Dublin-II-Verordnung regelt, welcher<br />
Mitgliedstaat für die Prüfung eines von<br />
einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat<br />
gestellten Asylantrags zuständig ist. Wird<br />
zum Beispiel festgestellt, dass ein Asylbewerber,<br />
aus einem Drittstaat kommend, die Land-,<br />
See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal<br />
überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat<br />
für die Prüfung des Asylantrags zuständig. Abweichend<br />
davon kann jeder Mitgliedstaat einen<br />
von einem Drittstaatsangehörigen eingereichten<br />
Asylantrag prüfen, auch wenn er nach den in<br />
dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht<br />
für die Prüfung zuständig ist. Dieses Selbsteintrittsrecht<br />
sollte abgeschafft werden. Trotz der<br />
Dublin-II-Verordnung kamen 2012 über 17.000<br />
Asylwerber nach Österreich. Eine Konterkarierung<br />
der Dublin-Bestimmungen stellt die Entscheidung<br />
des Verfassungsgerichtshofes dar,<br />
die Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen.<br />
Die Beschneidung der Möglichkeit zur schärferen<br />
asylgesetzlichen Ausgestaltung durch<br />
Rechtsakte der Europäischen Union stellt eine<br />
große Hürde dar. Das so vorgegebene Korsett<br />
kann nur in Richtung „weicherer“ Bestimmungen<br />
geöffnet werden. Dies und die zur Zeit in<br />
Beratung befindlichen Asylbestrebungen der<br />
EU sind abzulehnen und auf europäischer Ebene<br />
vehement zu bekämpfen. Migrations- und<br />
Asylpolitik muss innerstaatliches Recht bleiben.<br />
46<br />
Heimat und Identität<br />
Das Asylwesen ist für Österreich in Summe mit<br />
hohen Kosten verbunden. Im ersten Halbjahr<br />
2012 betrugen die durchschnittlichen Grundversorgungskosten<br />
pro Tag und Person 19,06 Euro.<br />
Für das Jahr 2012 betragen die Kosten für Asylverfahren<br />
im Bundesasylamt durchschnittlich<br />
Euro 1.386,84 pro Entscheidung. Die Kosten für<br />
die 4 Bundesbetreuungsstellen (Traiskirchen,<br />
Thalham, Reichenau/Rax, Bad Kreuzen) beziffern<br />
sich auf Euro 14.392.951,42.<br />
Die Gesamtausgaben für Asyl- und Fremden-