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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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108<br />

Recht und Gerechtigkeit<br />

sen strafbare Handlung mit mindestens 3 Jahren<br />

Freiheitsentzug bedroht wird. Österreich ist<br />

nun dazu verpflichtet, jeden Bürger zu verhaften<br />

und an Polen auszuliefern, der dort wegen dieses<br />

Paragrafen gesucht wird, unbenommen, ob<br />

diese Handlung in Österreich strafbar ist oder<br />

nicht. Ein Recht, zu prüfen, ob die erhobenen<br />

Vorwürfe berechtigt oder auch nur wahrscheinlich<br />

sind, besteht nicht.<br />

Zwar ist festgehalten, dass niemand in ein Land<br />

ausgeliefert werden darf, in dem Folter oder<br />

Todesstrafe praktiziert werden, da jedoch alle<br />

EU-Staaten die EMRK (die beides verbietet) eingeführt<br />

haben, ist diese Bestimmung unsinnig,<br />

weil formell nicht anwendbar. Da in der Türkei<br />

nachweisbar Folterungen auf der Tagesordnung<br />

stehen, bleibt abzuwarten was geschieht, wenn<br />

dieser asiatische, islamistische Staat entgegen<br />

aller rationalen Überlegungen doch zu einem<br />

Mitglied der EU gemacht wird.<br />

Die FPÖ tritt dafür ein, Österreichs Bürger, die<br />

wie bisher der heimischen Gesetzeslage entsprechend<br />

handeln und sich auf diese berufen,<br />

zu schützen und durch keinen anderen Staat<br />

und von diesem verhängte Freiheitsstrafen bedrängen<br />

zu lassen.<br />

3.2.9) Öffentlicher Dienst<br />

Unsere Beamten und Vertragsbediensteten im Öffentlichen<br />

Dienst leisten einen wichtigen und wertvollen<br />

Dienst an einem funktionierenden Staatswesen<br />

- nicht nur im Bereich der Hoheitsverwaltung bei der<br />

Erfüllung verfassungsmäßig genau festgelegter Aufgaben<br />

sondern auch in den vielen untergeordneten<br />

Verwaltungsbereichen, wo durch das Zusammenspiel<br />

der verschiedensten Dienstleistungsebenen auf<br />

Landes- und Bundesebene das Funktionieren des<br />

Gesamtstaates gewährleistet wird.<br />

Der Öffentliche Dienst umfasst daher viele und auch<br />

völlig unterschiedliche Berufsgruppen. Alleine im<br />

Bundesdienst gibt es neben den Verwaltungsbediensteten<br />

in den Ministerien und nachgeordneten<br />

Dienststellen (Ämtern) auch die Polizeibediensteten,<br />

die Heeresangehörigen, die Lehrer, die Justizbediensteten<br />

samt den Richtern und Staatsanwälten,<br />

die Angehörigen des diplomatischen Dienstes, die<br />

Finanzbediensteten aber auch die Angehörigen der<br />

Bundesforste, um nur die wesentlichsten Bereiche<br />

zu nennen. Dazu kommen noch einige weitere Berufssparten<br />

aus dem Bereich der Landesdienste, die<br />

ebenfalls zum Öffentlichen Dienst zählen. Derzeit<br />

sind rund 350.000 Beamte und Vertragsbedientete<br />

im Öffentlichen Dienst bei Bund, Länder und Gemeinden<br />

beschäftigt.<br />

Die Aufgaben und Befugnisse dieser Beamten und<br />

Verwaltungsbediensteten werden aber grundsätzlich<br />

nicht nach deren unterschiedlichen berufsspezifischen<br />

Aufgabenstellungen sondern aufgrund<br />

längst überholter und auch sehr allgemein gehaltener<br />

Vorschriften geregelt. Dazu kommt, dass auch<br />

zwischen Bundes- und Landesbedienteten in einigen<br />

Bereichen erhebliche Unterschiede im Bereich<br />

der rechtlichen Bestimmungen (wie beispielsweise<br />

im Bereich der Pensionsregelungen) bestehen. Es<br />

ist daher nicht einzusehen, warum die Anforderungen<br />

der jeweiligen Berufssparten nicht eigenständig<br />

und für alle Bediensteten aus diesem Bereich unter<br />

gleichen Bedingungen geregelt werden.<br />

Die FPÖ spricht sich daher für eine Neuregelung<br />

des Öffentlichen Dienstes aus, welche sich grund-

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