Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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Recht und Gerechtigkeit<br />
sen strafbare Handlung mit mindestens 3 Jahren<br />
Freiheitsentzug bedroht wird. Österreich ist<br />
nun dazu verpflichtet, jeden Bürger zu verhaften<br />
und an Polen auszuliefern, der dort wegen dieses<br />
Paragrafen gesucht wird, unbenommen, ob<br />
diese Handlung in Österreich strafbar ist oder<br />
nicht. Ein Recht, zu prüfen, ob die erhobenen<br />
Vorwürfe berechtigt oder auch nur wahrscheinlich<br />
sind, besteht nicht.<br />
Zwar ist festgehalten, dass niemand in ein Land<br />
ausgeliefert werden darf, in dem Folter oder<br />
Todesstrafe praktiziert werden, da jedoch alle<br />
EU-Staaten die EMRK (die beides verbietet) eingeführt<br />
haben, ist diese Bestimmung unsinnig,<br />
weil formell nicht anwendbar. Da in der Türkei<br />
nachweisbar Folterungen auf der Tagesordnung<br />
stehen, bleibt abzuwarten was geschieht, wenn<br />
dieser asiatische, islamistische Staat entgegen<br />
aller rationalen Überlegungen doch zu einem<br />
Mitglied der EU gemacht wird.<br />
Die FPÖ tritt dafür ein, Österreichs Bürger, die<br />
wie bisher der heimischen Gesetzeslage entsprechend<br />
handeln und sich auf diese berufen,<br />
zu schützen und durch keinen anderen Staat<br />
und von diesem verhängte Freiheitsstrafen bedrängen<br />
zu lassen.<br />
3.2.9) Öffentlicher Dienst<br />
Unsere Beamten und Vertragsbediensteten im Öffentlichen<br />
Dienst leisten einen wichtigen und wertvollen<br />
Dienst an einem funktionierenden Staatswesen<br />
- nicht nur im Bereich der Hoheitsverwaltung bei der<br />
Erfüllung verfassungsmäßig genau festgelegter Aufgaben<br />
sondern auch in den vielen untergeordneten<br />
Verwaltungsbereichen, wo durch das Zusammenspiel<br />
der verschiedensten Dienstleistungsebenen auf<br />
Landes- und Bundesebene das Funktionieren des<br />
Gesamtstaates gewährleistet wird.<br />
Der Öffentliche Dienst umfasst daher viele und auch<br />
völlig unterschiedliche Berufsgruppen. Alleine im<br />
Bundesdienst gibt es neben den Verwaltungsbediensteten<br />
in den Ministerien und nachgeordneten<br />
Dienststellen (Ämtern) auch die Polizeibediensteten,<br />
die Heeresangehörigen, die Lehrer, die Justizbediensteten<br />
samt den Richtern und Staatsanwälten,<br />
die Angehörigen des diplomatischen Dienstes, die<br />
Finanzbediensteten aber auch die Angehörigen der<br />
Bundesforste, um nur die wesentlichsten Bereiche<br />
zu nennen. Dazu kommen noch einige weitere Berufssparten<br />
aus dem Bereich der Landesdienste, die<br />
ebenfalls zum Öffentlichen Dienst zählen. Derzeit<br />
sind rund 350.000 Beamte und Vertragsbedientete<br />
im Öffentlichen Dienst bei Bund, Länder und Gemeinden<br />
beschäftigt.<br />
Die Aufgaben und Befugnisse dieser Beamten und<br />
Verwaltungsbediensteten werden aber grundsätzlich<br />
nicht nach deren unterschiedlichen berufsspezifischen<br />
Aufgabenstellungen sondern aufgrund<br />
längst überholter und auch sehr allgemein gehaltener<br />
Vorschriften geregelt. Dazu kommt, dass auch<br />
zwischen Bundes- und Landesbedienteten in einigen<br />
Bereichen erhebliche Unterschiede im Bereich<br />
der rechtlichen Bestimmungen (wie beispielsweise<br />
im Bereich der Pensionsregelungen) bestehen. Es<br />
ist daher nicht einzusehen, warum die Anforderungen<br />
der jeweiligen Berufssparten nicht eigenständig<br />
und für alle Bediensteten aus diesem Bereich unter<br />
gleichen Bedingungen geregelt werden.<br />
Die FPÖ spricht sich daher für eine Neuregelung<br />
des Öffentlichen Dienstes aus, welche sich grund-