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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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Recht und Gerechtigkeit<br />

in Gefahr. Wir Österreicher leisten uns immer<br />

weniger Kinder. In den letzten zwanzig Jahren<br />

ist die Zahl der Einpersonenhaushalte von rund<br />

800.000 auf 1,240.000 gestiegen. Ein Trend zur<br />

Singularisierung dünnt das Unterstützungsnetzwerk<br />

unter nahen Angehörigen aus. Und<br />

wenn es keine nahen Angehörigen gibt, dann<br />

kann es auch keine Pflege durch nahe Angehörige<br />

geben.<br />

In der Vergangenheit wurden bei pflegebedürftigen<br />

Eltern grundsätzlich die Kinder zur<br />

Bezahlung der Pflege- und Betreuungsleisten<br />

herangezogen. Nach einer Serie von Anträgen<br />

der FPÖ im Nationalrat und nicht zuletzt durch<br />

den Druck tausender Betroffener sind nun Menschen<br />

mit Kindern gegenüber Kinderlosen nicht<br />

mehr benachteiligt. Es war für Eltern höchst<br />

unangenehm, wenn sie wussten, dass aufgrund<br />

der eigenen Pflegebedürftigkeit ihre Kinder, die<br />

sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen,<br />

die Schulden für das Haus oder die Wohnung<br />

abbezahlen oder für die Kosten der eigenen<br />

Kinder aufkommen müssen, zusätzlich belastet<br />

wurden. Diese Ungerechtigkeit wurde weitgehend<br />

beseitigt. Der bisherige Angehörigenregress<br />

wurde in den meisten Bundesländern<br />

gestrichen.<br />

Eine erhebliche Belastung für die Betroffenen<br />

und deren Familien gibt es aber noch immer.<br />

Wird eine Person pflegebedürftig und muss aus<br />

diesem Grund in einem Heim versorgt werden,<br />

dann wird nicht nur auf das Einkommen sondern<br />

auch auf das bestehende Vermögen, also<br />

beispielsweise auf das Einfamilienhaus, das<br />

man sich in jahrzehntelanger Arbeit erspart<br />

hat, zugegriffen. Den Bewohnern bleiben ein<br />

Taschengeld und ein kleiner Freibetrag für ein<br />

„ordentliches Begräbnis“.<br />

Einige Personen umgehen diese Belastung, indem<br />

das Eigentum frühzeitig den Kindern überschrieben<br />

wird. Wer aber plötzlich und unerwartet<br />

pflegebedürftig wird, wird diese Möglichkeit<br />

nicht nutzen können. Die Kinder verlieren so als<br />

Erben sogar das Elternhaus oder die Wohnung,<br />

in der sie aufgewachsen sind und ihre Kindheit<br />

verbracht haben.<br />

Wer auf bescheidenes Eigentum verzichtet und<br />

seine Ressourcen anderweitig verwendet oder<br />

wer sein Eigentum frühzeitig überträgt, ist also<br />

im Alter klar im Vorteil. Das kann keineswegs<br />

im Sinne der Gesellschaft sein und ist Basis für<br />

eine eklatante Ungleichbehandlung der Betroffenen.<br />

Um im Bereich der Pflege und Betreuung<br />

durch Angehörige auch fachliche Qualität sicherzustellen,<br />

sind Ausbildungsangebote zur<br />

Verfügung zu stellen. Hiezu sind Träger- Organisationen<br />

im Bereich der Gesundheits- und<br />

Sozialdienste ebenso einzubinden wie die Seniorenverbände.<br />

3.4.8) Grundrecht auf Pflege<br />

Der im Jänner 2005 vorgelegte Verfassungsentwurf<br />

des Österreich-Konvents enthält für<br />

den Bereich der Pflegevorsorge ein Recht auf<br />

soziale Sicherheit (Art. 63), das auch ein Recht<br />

auf angemessene Versorgung im Fall von Pflegebedürftigkeit<br />

umfasst. Weiters ist hier auch<br />

das Recht älterer Menschen auf ein würdiges,<br />

unabhängiges Leben, auf Teilnahme am politi-

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