Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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Familie und Generationen<br />
dem Nationalrat bis Ende 2016 einen Bericht<br />
über die Auswirkungen der Neuregelungen des<br />
Kindschaftsrechts, insbesondere über die Auswirkungen<br />
der Obsorge und Kontaktrechtsregelungen,<br />
die Wirkungen auf das Kindeswohl und<br />
die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen<br />
Instrumente auf die Konfliktaustragung, vorzulegen.“<br />
4.6.3) Ausbau des Kinderbeistands<br />
Wir fordern die vermehrte Verwendung von<br />
Kollisionskuratoren und Kinderbeiständen zur<br />
Wahrung der Interessen der Kinder in Obsorgeund<br />
Besuchsrechtsverfahren. Das Kindeswohl<br />
muss im Mittelpunkt des Verfahrens stehen.<br />
Den Kollisionskurator sieht unsere Rechtsordnung<br />
bereits vor, es wird nur zu wenig Gebrauch<br />
davon gemacht.<br />
In Wien wurde ein Pilotprojekt „Kinderbeistand“<br />
versuchsweise durchgeführt. Die Ergebnisse<br />
waren durchwegs positiv. Sowohl Richter<br />
als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft<br />
Wien sehen es als notwendig an, Kindern in zivilrechtlichen<br />
Verfahren eine Vertrauensperson<br />
zur Seite zu stellen und damit die Position der<br />
Kinder in den Verfahren zu stärken.<br />
4.6.4) Jugendwohlfahrtsbehörden<br />
Die Unzufriedenheit mit der Tätigkeit der Jugendwohlfahrtbehörden<br />
ist groß. Nicht selten<br />
geht es bestimmten Jugendämtern nicht primär<br />
um das Kindeswohl, sondern um die Durchsetzung<br />
eigener Standpunkte und – auch das muss<br />
offen ausgesprochen werden – sogar um Vertuschung<br />
von Fehlentscheidungen. Auch persönliche<br />
Beziehungen von Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt<br />
zu Pflegefamilien, die immer wieder<br />
mit Kindern „versorgt“ werden müssen, spielen<br />
leider in einigen Fällen eine Rolle.<br />
4.6.5) Durchforstung des<br />
Sachverständigenwesens<br />
Die Durchforstung des Sachverständigenwesens<br />
im Bereich von familien- und jugendpsychologischen<br />
und -psychiatrischen Gutachten<br />
ist uns ein wichtiges Anliegen. Gutachten stellen<br />
lediglich ein Beweismittel dar, welches vom Familienrichter<br />
zu würdigen ist. Dieser Differenzierung<br />
werden, wie die Erfahrung zeigt, nur erfahrene,<br />
bestens ausgebildete Richter gerecht.<br />
Das Sachverständigenwesen muss durchforstet<br />
werden, die Regeln der Gutachtenserstellung<br />
sind einzuhalten. Sachverständige sind wichtig,<br />
wenn es bei der Entscheidung in Verfahren um<br />
Spezialwissen geht, über das der Richter selbst<br />
nicht verfügt. Im Bereich der Familiengerichte<br />
werden hauptsächlich Sachverständigengutachten<br />
in Auftrag gegeben, die im Bereich der<br />
„nicht exakten Wissenschaften“ angesiedelt<br />
sind. Wie nun auch einer breiten Öffentlichkeit<br />
bekannt wurde, gibt es hier eklatante Missstände,<br />
die beseitigt werden müssen. Vielfach werden<br />
von Gutachtern ganze Absätze und Seiten<br />
wortident in mehreren Gutachten verwendet.<br />
Geändert werden oft nur die Namen der Betroffenen.<br />
Den Richter wiederum trifft die Verpflichtung,<br />
das Beweismittel des Sachverständigengutachtens<br />
zu würdigen. Diese Beweiswürdigung muss<br />
den Gutachten nicht vollinhaltlich beipflichten.