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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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Familie und Generationen<br />

dem Nationalrat bis Ende 2016 einen Bericht<br />

über die Auswirkungen der Neuregelungen des<br />

Kindschaftsrechts, insbesondere über die Auswirkungen<br />

der Obsorge und Kontaktrechtsregelungen,<br />

die Wirkungen auf das Kindeswohl und<br />

die Wirkungen der neuen verfahrensrechtlichen<br />

Instrumente auf die Konfliktaustragung, vorzulegen.“<br />

4.6.3) Ausbau des Kinderbeistands<br />

Wir fordern die vermehrte Verwendung von<br />

Kollisionskuratoren und Kinderbeiständen zur<br />

Wahrung der Interessen der Kinder in Obsorgeund<br />

Besuchsrechtsverfahren. Das Kindeswohl<br />

muss im Mittelpunkt des Verfahrens stehen.<br />

Den Kollisionskurator sieht unsere Rechtsordnung<br />

bereits vor, es wird nur zu wenig Gebrauch<br />

davon gemacht.<br />

In Wien wurde ein Pilotprojekt „Kinderbeistand“<br />

versuchsweise durchgeführt. Die Ergebnisse<br />

waren durchwegs positiv. Sowohl Richter<br />

als auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft<br />

Wien sehen es als notwendig an, Kindern in zivilrechtlichen<br />

Verfahren eine Vertrauensperson<br />

zur Seite zu stellen und damit die Position der<br />

Kinder in den Verfahren zu stärken.<br />

4.6.4) Jugendwohlfahrtsbehörden<br />

Die Unzufriedenheit mit der Tätigkeit der Jugendwohlfahrtbehörden<br />

ist groß. Nicht selten<br />

geht es bestimmten Jugendämtern nicht primär<br />

um das Kindeswohl, sondern um die Durchsetzung<br />

eigener Standpunkte und – auch das muss<br />

offen ausgesprochen werden – sogar um Vertuschung<br />

von Fehlentscheidungen. Auch persönliche<br />

Beziehungen von Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt<br />

zu Pflegefamilien, die immer wieder<br />

mit Kindern „versorgt“ werden müssen, spielen<br />

leider in einigen Fällen eine Rolle.<br />

4.6.5) Durchforstung des<br />

Sachverständigenwesens<br />

Die Durchforstung des Sachverständigenwesens<br />

im Bereich von familien- und jugendpsychologischen<br />

und -psychiatrischen Gutachten<br />

ist uns ein wichtiges Anliegen. Gutachten stellen<br />

lediglich ein Beweismittel dar, welches vom Familienrichter<br />

zu würdigen ist. Dieser Differenzierung<br />

werden, wie die Erfahrung zeigt, nur erfahrene,<br />

bestens ausgebildete Richter gerecht.<br />

Das Sachverständigenwesen muss durchforstet<br />

werden, die Regeln der Gutachtenserstellung<br />

sind einzuhalten. Sachverständige sind wichtig,<br />

wenn es bei der Entscheidung in Verfahren um<br />

Spezialwissen geht, über das der Richter selbst<br />

nicht verfügt. Im Bereich der Familiengerichte<br />

werden hauptsächlich Sachverständigengutachten<br />

in Auftrag gegeben, die im Bereich der<br />

„nicht exakten Wissenschaften“ angesiedelt<br />

sind. Wie nun auch einer breiten Öffentlichkeit<br />

bekannt wurde, gibt es hier eklatante Missstände,<br />

die beseitigt werden müssen. Vielfach werden<br />

von Gutachtern ganze Absätze und Seiten<br />

wortident in mehreren Gutachten verwendet.<br />

Geändert werden oft nur die Namen der Betroffenen.<br />

Den Richter wiederum trifft die Verpflichtung,<br />

das Beweismittel des Sachverständigengutachtens<br />

zu würdigen. Diese Beweiswürdigung muss<br />

den Gutachten nicht vollinhaltlich beipflichten.

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