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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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schen, sozialen und kulturellen Leben und auf<br />

Pflege (Art. 38) als grundrechtliche Bestimmung<br />

vorgesehen, die auch dem Standard sozialer<br />

Grundrechte der Europäischen Union entspricht.<br />

Um sicherzustellen, dass der Staat dieser Verantwortung<br />

für Pflegebedürftige nachkommt,<br />

soll das Grundrecht auf Pflege für alle Österreicher<br />

in der Österreichischen Bundesverfassung<br />

festgeschrieben werden.<br />

3.4.9) Rotstift im Pflegebereich<br />

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene<br />

Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen<br />

Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei<br />

ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten<br />

ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen<br />

werden. Ziel unterstützender Betreuung<br />

müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes<br />

Leben sein.<br />

Ein wesentlicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung<br />

wurde 1993 mit der Einführung des<br />

Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld<br />

inflationsbedingt massiv an Wert eingebüßt. Die<br />

Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung<br />

vorzunehmen. Im Gegenteil:<br />

Anzahl der PflegegeldbezieherInnen 1) und Anteil<br />

Frauen Männer Gesamt Gesamt<br />

Stufe 1 67.117 30.081 97.198 22,32%<br />

Stufe 2 87.868 46.493 134.361 30,85%<br />

Stufe 3 48.593 26.200 74.793 17,17%<br />

Stufe 4 39.714 21.500 61.214 14,06%<br />

Stufe 5 28.097 13.415 41.512 9,53%<br />

Stufe 6 10.791 6.746 17.537 4,03%<br />

Stufe 7 5.877 3.025 8.902 2,04%<br />

Stufe 7 288.057 147.460 435.517 100,00%<br />

Quelle: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger<br />

1) Stand Mai 2012 (PflegegeldbezieherInnen nach Bundespflegegeldgesetz (BPGG) inkl. ehemalige<br />

LandespflegegeldbezieherInnen)<br />

Es wurden sogar neue Hürden beim Zugang<br />

zum Pflegegeld eingezogen.<br />

Seit der Einführung des Pflegegeldes ist die<br />

Zahl der Beschäftigten im Pflegebereich bereits<br />

um mehr als 50% gestiegen.<br />

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/<br />

oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei<br />

Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe<br />

des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von<br />

Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen.<br />

Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt<br />

der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten<br />

der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung<br />

von Pflegenden und Betreuenden nicht solidarisch<br />

erfolgt und das Risiko weiter überwiegend<br />

privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit<br />

in diesem Bereich nicht bekämpft werden.<br />

Österreich wendet 1,3 % des BIP für Langzeitpflege<br />

auf. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern<br />

hat sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen<br />

des Pflegegeldes seit 1997<br />

die Ausgabenquote für Langzeitpflege kaum erhöht.<br />

Dies geht natürlich auf Kosten der betroffenen<br />

Pflegebedürftigen und der Angehörigen.<br />

Die Zahl der Pflegegeldbezieher in Österreich<br />

steigt. Deshalb sind auch immer mehr Menschen<br />

von der Pflegemisere betroffen.<br />

Die durch eine Gesundheitsreform freiwerdenden<br />

Mittel sind daher in den Bereich der<br />

Langzeitpflege zu investieren. Das Pflegegeld<br />

ist jährlich der Inflation anzupassen.<br />

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Recht und Gerechtigkeit

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