Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
schen, sozialen und kulturellen Leben und auf<br />
Pflege (Art. 38) als grundrechtliche Bestimmung<br />
vorgesehen, die auch dem Standard sozialer<br />
Grundrechte der Europäischen Union entspricht.<br />
Um sicherzustellen, dass der Staat dieser Verantwortung<br />
für Pflegebedürftige nachkommt,<br />
soll das Grundrecht auf Pflege für alle Österreicher<br />
in der Österreichischen Bundesverfassung<br />
festgeschrieben werden.<br />
3.4.9) Rotstift im Pflegebereich<br />
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene<br />
Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen<br />
Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei<br />
ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten<br />
ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen<br />
werden. Ziel unterstützender Betreuung<br />
müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes<br />
Leben sein.<br />
Ein wesentlicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung<br />
wurde 1993 mit der Einführung des<br />
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld<br />
inflationsbedingt massiv an Wert eingebüßt. Die<br />
Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung<br />
vorzunehmen. Im Gegenteil:<br />
Anzahl der PflegegeldbezieherInnen 1) und Anteil<br />
Frauen Männer Gesamt Gesamt<br />
Stufe 1 67.117 30.081 97.198 22,32%<br />
Stufe 2 87.868 46.493 134.361 30,85%<br />
Stufe 3 48.593 26.200 74.793 17,17%<br />
Stufe 4 39.714 21.500 61.214 14,06%<br />
Stufe 5 28.097 13.415 41.512 9,53%<br />
Stufe 6 10.791 6.746 17.537 4,03%<br />
Stufe 7 5.877 3.025 8.902 2,04%<br />
Stufe 7 288.057 147.460 435.517 100,00%<br />
Quelle: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger<br />
1) Stand Mai 2012 (PflegegeldbezieherInnen nach Bundespflegegeldgesetz (BPGG) inkl. ehemalige<br />
LandespflegegeldbezieherInnen)<br />
Es wurden sogar neue Hürden beim Zugang<br />
zum Pflegegeld eingezogen.<br />
Seit der Einführung des Pflegegeldes ist die<br />
Zahl der Beschäftigten im Pflegebereich bereits<br />
um mehr als 50% gestiegen.<br />
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/<br />
oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei<br />
Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe<br />
des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von<br />
Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen.<br />
Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt<br />
der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten<br />
der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung<br />
von Pflegenden und Betreuenden nicht solidarisch<br />
erfolgt und das Risiko weiter überwiegend<br />
privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit<br />
in diesem Bereich nicht bekämpft werden.<br />
Österreich wendet 1,3 % des BIP für Langzeitpflege<br />
auf. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern<br />
hat sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen<br />
des Pflegegeldes seit 1997<br />
die Ausgabenquote für Langzeitpflege kaum erhöht.<br />
Dies geht natürlich auf Kosten der betroffenen<br />
Pflegebedürftigen und der Angehörigen.<br />
Die Zahl der Pflegegeldbezieher in Österreich<br />
steigt. Deshalb sind auch immer mehr Menschen<br />
von der Pflegemisere betroffen.<br />
Die durch eine Gesundheitsreform freiwerdenden<br />
Mittel sind daher in den Bereich der<br />
Langzeitpflege zu investieren. Das Pflegegeld<br />
ist jährlich der Inflation anzupassen.<br />
125<br />
Recht und Gerechtigkeit