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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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28<br />

Freiheit und Verwantwortung<br />

ter einem permanenten Missbrauch des Asylrechtes<br />

stattfindet.<br />

Ein Höchstmaß an Freiheit kann nur dort bestehen,<br />

wo sämtliche Grund- und Freiheitsrechte<br />

tatsächlich gewährleistet und staatlich garantiert<br />

sind. Dazu gehören insbesondere die Meinungs-,<br />

Vereins- und Versammlungsfreiheit,<br />

die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die<br />

Presse- und Informationsfreiheit, für die Studenten<br />

und Arbeiter bereits im Sturmjahr 1848<br />

kämpften. Informations- und Medienmonopole<br />

widersprechen der Idee der Freiheit. Das Briefgeheimnis<br />

als fundamentales Grund- und Freiheitsrecht<br />

ist nur ein Opfer einer fehlgeleiteten<br />

<strong>Politik</strong> im Geiste Metternichs. Gerade in der Tatsache,<br />

dass elektronische Nachrichten bereits<br />

ohne richterliche Sanktion von bestimmten Organen<br />

eingesehen werden dürfen, ist zweifelsohne<br />

eine erhebliche Einschränkung des Briefgeheimnisses<br />

zu sehen.<br />

Die traditionelle Differenzierung zwischen Menschen-<br />

und Bürgerrechten ist uns weiterhin ein<br />

Anliegen. Zum Beispiel treten wir dafür ein, dass<br />

auf soziale (Grund-)Rechte in Österreich nur<br />

österreichische Staatsbürger - und aufgrund<br />

unserer Verpflichtungen als Mitgliedsstaat der<br />

Europäischen Union auch Unionsbürger - ihren<br />

Anspruch gelten machen dürfen.<br />

Strikt lehnen wir jegliche Tendenz ab, deren Absicht<br />

es ist, die traditionellen Grund- und Freiheitsrechte<br />

zu Gunsten einer missinterpretierten<br />

Gleichbehandlungspolitik auszuhöhlen. Die<br />

von uns miterstrittenen Grund- und Freiheitsrechte<br />

haben im Wesentlichen gemeinsam,<br />

dass der Einzelne etwas tun darf oder er nicht<br />

gezwungen werden darf, etwas tun zu müssen.<br />

Zum Beispiel einen Verein gründen oder an einer<br />

Versammlung teilnehmen. Dieses „Dürfen“<br />

ist mit einem verfassungsrechtlich gewährleisteten<br />

Rechtsdurchsetzungsanspruch ausgestattet.<br />

Die aktuelle Gleichbehandlungspolitik<br />

schränkt dieses „Dürfen“ verstärkt ein, indem<br />

der Einzelne zu Verhaltensweisen gegenüber<br />

Dritten gezwungen werden soll. Zum Beispiel<br />

sieht eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes<br />

weitere Einschränkungen für Geschäftsleute<br />

und Vermieter bei der Auswahl ihrer Kunden<br />

vor. Bereits jetzt darf aus ethnischen Gründen<br />

keine Differenzierung vorgenommen werden.<br />

Außerdem soll niemand wegen seiner Weltanschauung,<br />

seines Alters, seines Geschlechtes,<br />

seiner Religion oder seiner sexuellen Orientierung<br />

in irgendeiner Form benachteiligt werden,<br />

da ansonsten konkrete Schadenersatzansprüche<br />

entstehen. Solche Einschränkungen der Privatautonomie<br />

auf dem Altar eines weltfremden<br />

Gutmenschentums lehnen wir ab. Wir bekennen<br />

uns zu einer Gesellschaftspolitik, die unter dem<br />

Ziel der Chancengleichheit wirkt. Es muss aber<br />

einem Vermieter weiterhin freigestellt bleiben,<br />

wem er seine Wohnung weitergibt.<br />

1.4) Religionsfreiheit und Freiheit von<br />

Dogmen<br />

Das Bekenntnis zur Religionsfreiheit bedeutet<br />

nicht nur die Freiheit, sich zu einer Religionsgemeinschaft<br />

zu bekennen, sondern auch den<br />

Schutz des Einzelnen und der Gemeinschaft vor<br />

religiösem Fanatismus. Verfassung und Gesetze<br />

stehen in unserer säkularisierten Gesellschaft,<br />

die auf der Basis christlicher Werte, des<br />

Humanismus und der Aufklärung entstanden

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