Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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28<br />
Freiheit und Verwantwortung<br />
ter einem permanenten Missbrauch des Asylrechtes<br />
stattfindet.<br />
Ein Höchstmaß an Freiheit kann nur dort bestehen,<br />
wo sämtliche Grund- und Freiheitsrechte<br />
tatsächlich gewährleistet und staatlich garantiert<br />
sind. Dazu gehören insbesondere die Meinungs-,<br />
Vereins- und Versammlungsfreiheit,<br />
die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die<br />
Presse- und Informationsfreiheit, für die Studenten<br />
und Arbeiter bereits im Sturmjahr 1848<br />
kämpften. Informations- und Medienmonopole<br />
widersprechen der Idee der Freiheit. Das Briefgeheimnis<br />
als fundamentales Grund- und Freiheitsrecht<br />
ist nur ein Opfer einer fehlgeleiteten<br />
<strong>Politik</strong> im Geiste Metternichs. Gerade in der Tatsache,<br />
dass elektronische Nachrichten bereits<br />
ohne richterliche Sanktion von bestimmten Organen<br />
eingesehen werden dürfen, ist zweifelsohne<br />
eine erhebliche Einschränkung des Briefgeheimnisses<br />
zu sehen.<br />
Die traditionelle Differenzierung zwischen Menschen-<br />
und Bürgerrechten ist uns weiterhin ein<br />
Anliegen. Zum Beispiel treten wir dafür ein, dass<br />
auf soziale (Grund-)Rechte in Österreich nur<br />
österreichische Staatsbürger - und aufgrund<br />
unserer Verpflichtungen als Mitgliedsstaat der<br />
Europäischen Union auch Unionsbürger - ihren<br />
Anspruch gelten machen dürfen.<br />
Strikt lehnen wir jegliche Tendenz ab, deren Absicht<br />
es ist, die traditionellen Grund- und Freiheitsrechte<br />
zu Gunsten einer missinterpretierten<br />
Gleichbehandlungspolitik auszuhöhlen. Die<br />
von uns miterstrittenen Grund- und Freiheitsrechte<br />
haben im Wesentlichen gemeinsam,<br />
dass der Einzelne etwas tun darf oder er nicht<br />
gezwungen werden darf, etwas tun zu müssen.<br />
Zum Beispiel einen Verein gründen oder an einer<br />
Versammlung teilnehmen. Dieses „Dürfen“<br />
ist mit einem verfassungsrechtlich gewährleisteten<br />
Rechtsdurchsetzungsanspruch ausgestattet.<br />
Die aktuelle Gleichbehandlungspolitik<br />
schränkt dieses „Dürfen“ verstärkt ein, indem<br />
der Einzelne zu Verhaltensweisen gegenüber<br />
Dritten gezwungen werden soll. Zum Beispiel<br />
sieht eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes<br />
weitere Einschränkungen für Geschäftsleute<br />
und Vermieter bei der Auswahl ihrer Kunden<br />
vor. Bereits jetzt darf aus ethnischen Gründen<br />
keine Differenzierung vorgenommen werden.<br />
Außerdem soll niemand wegen seiner Weltanschauung,<br />
seines Alters, seines Geschlechtes,<br />
seiner Religion oder seiner sexuellen Orientierung<br />
in irgendeiner Form benachteiligt werden,<br />
da ansonsten konkrete Schadenersatzansprüche<br />
entstehen. Solche Einschränkungen der Privatautonomie<br />
auf dem Altar eines weltfremden<br />
Gutmenschentums lehnen wir ab. Wir bekennen<br />
uns zu einer Gesellschaftspolitik, die unter dem<br />
Ziel der Chancengleichheit wirkt. Es muss aber<br />
einem Vermieter weiterhin freigestellt bleiben,<br />
wem er seine Wohnung weitergibt.<br />
1.4) Religionsfreiheit und Freiheit von<br />
Dogmen<br />
Das Bekenntnis zur Religionsfreiheit bedeutet<br />
nicht nur die Freiheit, sich zu einer Religionsgemeinschaft<br />
zu bekennen, sondern auch den<br />
Schutz des Einzelnen und der Gemeinschaft vor<br />
religiösem Fanatismus. Verfassung und Gesetze<br />
stehen in unserer säkularisierten Gesellschaft,<br />
die auf der Basis christlicher Werte, des<br />
Humanismus und der Aufklärung entstanden