Handbuch freiheitlicher Politik
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)
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Recht und Gerechtigkeit<br />
Spezialist für Risk-Assessment, der Gefährlichkeitsbeurteilung<br />
von Gewalt- und Sexualstraftätern<br />
und Kriminalprognosen.<br />
Keine Resozialisierung möglich<br />
„Wenn man einen Psychopathen eine Schreinerlehre<br />
machen lässt, hat man nachher nicht<br />
einen Psychopathen weniger, sondern einen<br />
Psychopathen mit Schreinerlehre“, so Endrass<br />
weiter. Außerdem verneint er die Wirksamkeit<br />
der Resozialisierung krimineller Jugendlicher.<br />
„Programme, die kriminelle Jugendliche etwa<br />
mit einer Ausbildung auf den Weg der Tugend<br />
zurückführen sollen, sind zwar sicherlich gut<br />
gemeint, aber vollkommen wirkungslos. Die<br />
Idee, dass die Täter resozialisiert werden müssen,<br />
ist grundlegend falsch. Sie sind ja schon<br />
sozialisiert. Was sie brauchen, ist eine maßgeschneiderte<br />
Therapie, die nur eines zum Ziel<br />
hat: Rückfälligkeit verhindern.“<br />
Studienergebnis: Das Ende strafmildernder<br />
Umstände<br />
Die von dem Psychiater Frank Urbaniok und einem<br />
Team von Wissenschaftlern durchgeführte<br />
Studie räumt mit diversen Vorurteilen auf. Sie<br />
kommt zu dem Ergebnis, dass<br />
• die Täter nicht schlechter gebildet sind als der<br />
Durchschnitt der Bevölkerung. Dies gilt sowohl<br />
für Schweizer, als auch bei Ausländern;<br />
• Ein Drittel aller Gewalt- und Sexualstraftäter<br />
waren einschlägig vorbestraft;<br />
• Drei Viertel der Täter stammten aus intakten<br />
Mutter-Vater-Kind-Familien;<br />
• Gewalt- und Sexualstraftäter hatten Mühe,<br />
feste Bindungen einzugehen;<br />
• Bei jugendlichen Tätern wurden 9 von 10<br />
Tätern rückfällig, bei denen als Jugendlicher<br />
bereits eine Erziehungsmaßnahme<br />
angeordnet wurde. 38% davon sogar mit<br />
einem Gewalt- oder Sexualdelikt;<br />
• Täter, die während ihres Gefängnisaufenthalts<br />
eine Ausbildung absolviert haben,<br />
werden nicht weniger rückfällig als andere,<br />
die keine Ausbildung absolvieren.<br />
Wir bekennen uns zu einer chemischen Kastration<br />
von Personen, welche rechtskräftig nach §<br />
206 StGB verurteilt wurden. Die chemische Kastration<br />
ist ein hormoneller Eingriff, welcher zu<br />
einer vorübergehenden Neutralisation des Sexualtriebes<br />
führt. Da es sich nicht um einen Eingriff<br />
mit bleibendem Effekt handelt, darf diese<br />
Form im Bereich des Strafrechtes angewandt<br />
werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die<br />
chemische Kastration allerdings nur mit Zustimmung<br />
der Täter möglich. Zum anderen gibt<br />
es derzeit keine Möglichkeit, entlassene Häftlinge<br />
über die Bewährungsfrist hinaus zu behandeln,<br />
was geändert gehört. Siehe auch Punkt<br />
3.2.4) – Forderungen im „Kinderschutzgesetz“.<br />
3.2.6) Todesstrafe<br />
Der Großteil der Weltbevölkerung lebt in Ländern,<br />
die Todesurteile aussprechen und vollstrecken.<br />
Die Todesstrafe wird von der FPÖ kategorisch<br />
abgelehnt.<br />
3.2.7) Überfüllte Haftanstalten<br />
Die Belastung des österreichischen Gefängnisraumes<br />
und der damit einhergehende Ruf<br />
nach Senkung der Häftlingszahlen haben ihre<br />
Ursachen darin, dass rund die Hälfte der in Ös-