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Handbuch freiheitlicher Politik

Ein Leitfaden für Führungsfunktionäre und Mandatsträger der Freiheitliche Partei Österreichs (4. Auflage/2013)

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Recht und Gerechtigkeit<br />

Spezialist für Risk-Assessment, der Gefährlichkeitsbeurteilung<br />

von Gewalt- und Sexualstraftätern<br />

und Kriminalprognosen.<br />

Keine Resozialisierung möglich<br />

„Wenn man einen Psychopathen eine Schreinerlehre<br />

machen lässt, hat man nachher nicht<br />

einen Psychopathen weniger, sondern einen<br />

Psychopathen mit Schreinerlehre“, so Endrass<br />

weiter. Außerdem verneint er die Wirksamkeit<br />

der Resozialisierung krimineller Jugendlicher.<br />

„Programme, die kriminelle Jugendliche etwa<br />

mit einer Ausbildung auf den Weg der Tugend<br />

zurückführen sollen, sind zwar sicherlich gut<br />

gemeint, aber vollkommen wirkungslos. Die<br />

Idee, dass die Täter resozialisiert werden müssen,<br />

ist grundlegend falsch. Sie sind ja schon<br />

sozialisiert. Was sie brauchen, ist eine maßgeschneiderte<br />

Therapie, die nur eines zum Ziel<br />

hat: Rückfälligkeit verhindern.“<br />

Studienergebnis: Das Ende strafmildernder<br />

Umstände<br />

Die von dem Psychiater Frank Urbaniok und einem<br />

Team von Wissenschaftlern durchgeführte<br />

Studie räumt mit diversen Vorurteilen auf. Sie<br />

kommt zu dem Ergebnis, dass<br />

• die Täter nicht schlechter gebildet sind als der<br />

Durchschnitt der Bevölkerung. Dies gilt sowohl<br />

für Schweizer, als auch bei Ausländern;<br />

• Ein Drittel aller Gewalt- und Sexualstraftäter<br />

waren einschlägig vorbestraft;<br />

• Drei Viertel der Täter stammten aus intakten<br />

Mutter-Vater-Kind-Familien;<br />

• Gewalt- und Sexualstraftäter hatten Mühe,<br />

feste Bindungen einzugehen;<br />

• Bei jugendlichen Tätern wurden 9 von 10<br />

Tätern rückfällig, bei denen als Jugendlicher<br />

bereits eine Erziehungsmaßnahme<br />

angeordnet wurde. 38% davon sogar mit<br />

einem Gewalt- oder Sexualdelikt;<br />

• Täter, die während ihres Gefängnisaufenthalts<br />

eine Ausbildung absolviert haben,<br />

werden nicht weniger rückfällig als andere,<br />

die keine Ausbildung absolvieren.<br />

Wir bekennen uns zu einer chemischen Kastration<br />

von Personen, welche rechtskräftig nach §<br />

206 StGB verurteilt wurden. Die chemische Kastration<br />

ist ein hormoneller Eingriff, welcher zu<br />

einer vorübergehenden Neutralisation des Sexualtriebes<br />

führt. Da es sich nicht um einen Eingriff<br />

mit bleibendem Effekt handelt, darf diese<br />

Form im Bereich des Strafrechtes angewandt<br />

werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist die<br />

chemische Kastration allerdings nur mit Zustimmung<br />

der Täter möglich. Zum anderen gibt<br />

es derzeit keine Möglichkeit, entlassene Häftlinge<br />

über die Bewährungsfrist hinaus zu behandeln,<br />

was geändert gehört. Siehe auch Punkt<br />

3.2.4) – Forderungen im „Kinderschutzgesetz“.<br />

3.2.6) Todesstrafe<br />

Der Großteil der Weltbevölkerung lebt in Ländern,<br />

die Todesurteile aussprechen und vollstrecken.<br />

Die Todesstrafe wird von der FPÖ kategorisch<br />

abgelehnt.<br />

3.2.7) Überfüllte Haftanstalten<br />

Die Belastung des österreichischen Gefängnisraumes<br />

und der damit einhergehende Ruf<br />

nach Senkung der Häftlingszahlen haben ihre<br />

Ursachen darin, dass rund die Hälfte der in Ös-

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