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Kirchenverfassung - Evangelische Kirche in Österreich

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III. Allgeme<strong>in</strong>es <strong>Evangelische</strong>s<br />

<strong>Kirche</strong>nrecht<br />

1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong><br />

III1<br />

7. die Beschlussfassung über die Geme<strong>in</strong>deordnung;<br />

8. die Errichtung und Auflassung von Stellen für<br />

Angestellte der Pfarrgeme<strong>in</strong>de;<br />

9. die Antragstellung auf Zuweisung oder Zuteilung von<br />

geistlichen Amtsträgern oder Amtsträger<strong>in</strong>nen;<br />

10. die Beschlussfassung über den Erwerb, die<br />

Veräußerung oder die d<strong>in</strong>gliche Belastung von<br />

unbeweglichem Vermögen sowie über den Abschluss<br />

von Bestandverträgen auf mehr als drei Jahre;<br />

11. die Übernahme von Schuldverpflichtungen, deren<br />

Tilgung nicht <strong>in</strong>nerhalb des Rechnungsjahres erfolgt,<br />

sowie von Haftungserklärungen; 70<br />

12. die Beschlussfassung über Neu-, Zu- und Umbauten<br />

an kirchlichen Gebäuden oder deren Abbruch sowie<br />

über Instandsetzungsarbeiten an diesen und ihren<br />

E<strong>in</strong>richtungen, soweit die Kosten der letzteren nicht<br />

<strong>in</strong> den E<strong>in</strong>nahmen des Rechnungsjahres ihre Deckung<br />

f<strong>in</strong>den; die Beschlussfassungen betreffend allfälliger<br />

Gesellschaftverträge;<br />

13. die Ernennung von besonders verdienten Mitgliedern<br />

des Presbyteriums zum Ehrenpresbyter oder<br />

Ehrenkurator bzw. Ehrenpresbyter<strong>in</strong> oder<br />

Ehrenkurator<strong>in</strong>. 71<br />

70 Die durch die 1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>snovelle vollzogene Änderung<br />

war durch die Bestimmungen der Haushaltsordnung bed<strong>in</strong>gt, die von<br />

der Jährlichkeit der Budgets ausgehen und die verlangen, dass im<br />

Rahmen des Rechnungsabschlusses auch alle Verpflichtungen<br />

aufzunehmen s<strong>in</strong>d, die <strong>in</strong> der Zukunft die Geme<strong>in</strong>de belasten<br />

könnten. (ABl. Nr. 93/1994)<br />

71 Im Zuge der <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>snovelle 1998 wurde damit<br />

gerechnet, dass mit den Geme<strong>in</strong>devertretungswahlen 1999 wiederum<br />

77<br />

78<br />

III1<br />

14. die Wahl von bis zu drei von der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />

berufenen, <strong>in</strong>sbesondere fachlich qualifizierten<br />

Mitgliedern der Pfarrgeme<strong>in</strong>de, die alle<br />

Voraussetzungen für die Wählbarkeit <strong>in</strong> die<br />

Geme<strong>in</strong>devertretung erfüllen. 72<br />

(2) Zur Berichterstattung und Beratung können fachlich<br />

qualifizierte Mitglieder der Pfarr- und Teilgeme<strong>in</strong>de<br />

beigezogen werden.<br />

(3) Die unter Abs. 1 Z. 11 angeführten Beschlüsse<br />

bedürfen der Genehmigung des zuständigen<br />

Super<strong>in</strong>tendentialausschusses bzw. des Oberkirchenrates<br />

H.B. oder des Oberkirchenrates A.B. gemäß den<br />

Vorschriften der Kirchlichen Bauordnung.<br />

(4) Die unter Abs. 1 Z. 9 und 10 angeführten Beschlüsse<br />

bedürfen der Genehmigung durch den zuständigen<br />

Super<strong>in</strong>tendentialausschuss bzw. den Oberkirchenrat<br />

H.B.<br />

(5) Die Genehmigungen gemäß Abs. 1 Z. 9 und 10 s<strong>in</strong>d<br />

zu verweigern, wenn die begründete Annahme e<strong>in</strong>er<br />

e<strong>in</strong>e Reihe von verdienten Amtsträger aus Geme<strong>in</strong>devertretungen<br />

und Presbyterien ausscheiden. Völlig zu Recht, aber ohne<br />

Rechtsgrundlage, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Perioden vor der<br />

<strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>snovelle 1998 immer wieder besonders verdiente<br />

Amtsträger zu Ehrenpresbytern und Ehrenkuratoren ernannt worden,<br />

dafür sollte nun rechtzeitig auch die rechtliche Basis geschaffen<br />

werden. (ABl. Nr. 202/1998)<br />

72 Geändert mit der Novelle 2010. (ABl. Nr. 188/2010)<br />

III. Allgeme<strong>in</strong>es <strong>Evangelische</strong>s<br />

<strong>Kirche</strong>nrecht<br />

1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>

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