01.11.2012 Aufrufe

Kirchenverfassung - Evangelische Kirche in Österreich

Kirchenverfassung - Evangelische Kirche in Österreich

Kirchenverfassung - Evangelische Kirche in Österreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III. Allgeme<strong>in</strong>es <strong>Evangelische</strong>s<br />

<strong>Kirche</strong>nrecht<br />

1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong><br />

III1<br />

schriftlich festzuhalten, sofern nicht e<strong>in</strong> Dienstverhältnis<br />

begründet wird.<br />

(4) Der Oberkirchenrat und jedes e<strong>in</strong>zelne se<strong>in</strong>er Mitglieder<br />

s<strong>in</strong>d der jeweils zuständigen Synode verantwortlich.<br />

Artikel 86. E<strong>in</strong> Mitglied des Oberkirchenrates kann mit<br />

Zustimmung der Synode A.B. bzw. H.B. vor Ende der<br />

Amtsperiode, für die es gewählt wurde, auf das Amt<br />

verzichten. An die Stelle der Synode A.B. oder H.B. tritt<br />

das Präsidium der jeweiligen Synode, wenn die zuständige<br />

Synode vor Ende der Amtsperiode nicht mehr e<strong>in</strong>berufen<br />

werden kann. 134<br />

6.2 Der Oberkirchenrat der<br />

Evangelisch-Lutherischen <strong>Kirche</strong><br />

(<strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> A.B.)<br />

Artikel 87. (1) Der Oberkirchenrat A.B. hat se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong><br />

Wien.<br />

(2) Der Oberkirchenrat A.B. besteht aus sechs Mitgliedern.<br />

Der Bischof oder die Bischöf<strong>in</strong> gehören dem<br />

Oberkirchenrat von Amts wegen an, die weiteren<br />

Mitglieder wählt die Synode A.B. Zwei der zu wählenden<br />

Mitglieder haben dem geistlichen, drei dem weltlichen<br />

Stand anzugehören. Über Beschluss der Synode A.B.<br />

134 Diese Bestimmung betrifft auch die Synode H.B., deren<br />

Zustimmung <strong>in</strong> der Generalsynode abgegeben wurde. (ABl. Nr.<br />

177/2012)<br />

169<br />

170<br />

III1<br />

können für e<strong>in</strong>zelne oder alle gewählten Oberkirchenräte<br />

bzw. Oberkirchenrät<strong>in</strong>nen stellvertretende Oberkirchenräte<br />

oder Oberkirchenrät<strong>in</strong>nen gewählt werden.<br />

(3) E<strong>in</strong> Mitglied des Oberkirchenrates A.B. kann, wenn es<br />

das Wohl der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> A.B. erfordert, durch<br />

e<strong>in</strong>en mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss der<br />

Synode A.B. abberufen werden.<br />

Artikel 88. (1) Dem Oberkirchenrat A.B. obliegt die<br />

oberste Verwaltung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> A.B.; er<br />

führt die Aufträge der Synode A.B. und des<br />

<strong>Kirche</strong>npresbyteriums durch, bereitet deren Sitzungen vor,<br />

vertritt die <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> A.B. nach außen und hat<br />

über die Beachtung und richtige Anwendung der<br />

<strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong> und der anderen kirchlichen Gesetze,<br />

Verordnungen und Erlässe sowie der staatlichen<br />

Rechtsvorschriften <strong>in</strong>nerhalb der <strong>Kirche</strong> A.B. zu wachen. 135<br />

(2) Insbesondere gehören zu se<strong>in</strong>en Aufgaben<br />

1. die Wahrung der Rechte der <strong>Kirche</strong> A.B. nach außen<br />

und des Friedens im Inneren;<br />

2. der Abschluss von Vere<strong>in</strong>barungen mit anderen<br />

<strong>Kirche</strong>n und Religionsgesellschaften, <strong>Kirche</strong>nbünden<br />

und Vere<strong>in</strong>igungen von <strong>Kirche</strong>n mit Zustimmung des<br />

<strong>Kirche</strong>npresbyteriums;<br />

135<br />

Siehe Erkenntnis des Revisionssenates R 5/2000 (ABl. 7./8.<br />

Stück, 2000)<br />

III. Allgeme<strong>in</strong>es <strong>Evangelische</strong>s<br />

<strong>Kirche</strong>nrecht<br />

1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!