Kirchenverfassung - Evangelische Kirche in Österreich
Kirchenverfassung - Evangelische Kirche in Österreich
Kirchenverfassung - Evangelische Kirche in Österreich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
III. Allgeme<strong>in</strong>es <strong>Evangelische</strong>s<br />
<strong>Kirche</strong>nrecht<br />
1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong><br />
III1<br />
werden Zustimmungs- und Antragsrechte erhalten, im Verzugsfall<br />
sogar e<strong>in</strong>stweilige Verfügungen anstelle der Synode treffen können<br />
(<strong>in</strong> Rechtsfragen der Rechts- und Verfassungsausschuss, <strong>in</strong><br />
theologischen Fragen der Theologische Ausschuss, <strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzfragen<br />
der (neue) F<strong>in</strong>anzausschuss, bei Querschnittsmaterien zum Teil<br />
geme<strong>in</strong>sam). Da die Synoden zweimal jährlich tagen werden, werden<br />
Fälle der e<strong>in</strong>stweiligen Verfügung so gut wie entfallen. Die<br />
Zuständigkeiten des völlig neuen Organs „<strong>Kirche</strong>npresbyterium“<br />
h<strong>in</strong>sichtlich Anhörungen, Zustimmungen oder Ermächtigungen ist <strong>in</strong><br />
diesem Zusammenhang zu erwähnen, folgt e<strong>in</strong>er anderen<br />
Systemlogik.<br />
• Der Oberkirchenrat und das neue <strong>Kirche</strong>npresbyterium stehen<br />
nebene<strong>in</strong>ander, beide organisationsrechtlich unter der Synode. Sie<br />
s<strong>in</strong>d ihr verantwortlich. Wenngleich also beide Durchführungs-<br />
und/oder Vorbereitungs- und Entscheidungsaufgaben zu übernehmen<br />
haben, s<strong>in</strong>d es ganz unterschiedliche Aufgaben im neuen System der<br />
dritten Ebene.<br />
• Das <strong>Kirche</strong>npresbyterium wird Aufgaben erfüllen, die bisher <strong>in</strong><br />
ke<strong>in</strong>em Organ der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> gebündelt waren, nämlich<br />
Planung und Maßnahmen zur Entwicklung der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> und <strong>in</strong> der GEKE. Solche Zuständigkeiten waren bisher<br />
zerstreut und/oder mehrfach angesiedelt. In diesem S<strong>in</strong>ne ist das<br />
<strong>Kirche</strong>npresbyterium neben dem Oberkirchenrat e<strong>in</strong> zweites<br />
kirchenleitendes Organ, wenngleich nicht pro foro externo. Das<br />
<strong>Kirche</strong>npresbyterium verb<strong>in</strong>det die drei Grundpr<strong>in</strong>zipien<br />
evangelischer <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>en, nämlich das presbyterialsynodale<br />
und episkopale Element. In se<strong>in</strong>er Zusammensetzung,<br />
durch se<strong>in</strong>en Namen und durch se<strong>in</strong>e Aufgaben wird deutlich, dass<br />
<strong>Kirche</strong> nach evangelischem Verständnis auch auf der dritten Ebene<br />
als Geme<strong>in</strong>de gestaltet und geordnet wird. Das <strong>Kirche</strong>npresbyterium<br />
versteht sich als Dienst, im Auftrag des Evangeliums, Verantwortung<br />
für die Gesamtkirche wahrzunehmen.<br />
• Die Super<strong>in</strong>tendentenkonferenz, <strong>in</strong> ihren drei Formationen, wird<br />
entfallen oder kann als Ausschuss oder Ad-hoc-Treffen des<br />
<strong>Kirche</strong>npresbyteriums <strong>in</strong> Zukunft bestehen bleiben. Die<br />
141<br />
142<br />
III1<br />
Fach<strong>in</strong>spektoren/<strong>in</strong>nen erhalten als ihre Plattform die<br />
Religionspädagogische Kommission der Synode/Generalsynode.<br />
Term<strong>in</strong>e werden e<strong>in</strong>gespart; die Arbeit, die bisher an verschiedenen<br />
Orten nicht oder teilweise oder mehrfach erledigt wurde, wird<br />
fokussiert und an e<strong>in</strong>er Stelle, nämlich im <strong>Kirche</strong>npresbyterium,<br />
zusammengeführt.<br />
• Das <strong>Kirche</strong>npresbyterium ist nicht der Synodalausschuss „alt“,<br />
ersetzt ihn nicht und setzt ihn nicht fort. Es ist e<strong>in</strong> Organ der<br />
Exekutivebene, e<strong>in</strong> neues Organ im System. Gleichwohl ist es, wenn<br />
se<strong>in</strong>e Zuständigkeiten berührt s<strong>in</strong>d, zu hören oder um Zustimmung<br />
zu ersuchen. Es ist antragsberechtigt <strong>in</strong> der Synode. Wie bei allen<br />
grundlegenden Änderungen ist zu erwarten, dass viele das<br />
<strong>Kirche</strong>npresbyterium als e<strong>in</strong>en „neuen Synodalausschuss“ verstehen,<br />
nicht aber als e<strong>in</strong> Organ, das die Entwicklung und die<br />
Zukunftsorientierung der <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie verantwortet. Dafür<br />
s<strong>in</strong>d am wenigsten die dem <strong>Kirche</strong>npresbyterium e<strong>in</strong>geräumten<br />
Entscheidungskompetenzen relevant; vielmehr s<strong>in</strong>d es Studien und<br />
Projekte, die Planungen und Entwicklungsmaßnahmen vorbereiten<br />
und grundlegen werden, ebenso die Grundsatzdebatten <strong>in</strong><br />
theologischer, ökumenischer, rechtlicher und wirtschaftlicher<br />
H<strong>in</strong>sicht (z. B. Bekenntnisfragen <strong>in</strong> der nationalen und<br />
<strong>in</strong>ternationalen Zusammenarbeit mit evangelischen und anderen<br />
christlichen <strong>Kirche</strong>n, Mitarbeit <strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationalen Gremien,<br />
F<strong>in</strong>anzplanungen und die Erarbeitung von Stellenplänen, die auch<br />
während e<strong>in</strong>er fünfjährigen Laufdauer mehrfach zu beraten und zu<br />
gestalten se<strong>in</strong> werden).<br />
• Der Landeskurator/die Landeskurator<strong>in</strong> entfällt. Das weltliche<br />
Pendant zum Bischof wird, systemlogisch berechtigt, der Präsident<br />
oder die Präsident<strong>in</strong> der Synode A.B. Dieser neue Funktionär soll <strong>in</strong><br />
Zukunft nicht (wie die Stellvertreter oder Stellvertreter<strong>in</strong>nen) aus der<br />
Mitte der Synode gewählt werden, sondern aus allen Mitgliedern der<br />
<strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>. Als Vorsitzender der Synode<br />
A.B. wird er zusätzliche Aufgaben, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> der allgeme<strong>in</strong>en<br />
Öffentlichkeit, übernehmen müssen.<br />
III. Allgeme<strong>in</strong>es <strong>Evangelische</strong>s<br />
<strong>Kirche</strong>nrecht<br />
1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>