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Kirchenverfassung - Evangelische Kirche in Österreich

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III. Allgeme<strong>in</strong>es <strong>Evangelische</strong>s<br />

<strong>Kirche</strong>nrecht<br />

1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong><br />

III1<br />

(2) Die Super<strong>in</strong>tendentialversammlung ist m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>zuberufen 94 , außerdem über Beschluss<br />

des Super<strong>in</strong>tendentialausschusses, wenn die E<strong>in</strong>berufung<br />

<strong>in</strong>sbesondere wegen der Wahl des Super<strong>in</strong>tendenten oder<br />

Super<strong>in</strong>tendent<strong>in</strong> oder wegen der Vorbereitung der<br />

Synode bzw. Generalsynode oder aus anderen wichtigen<br />

Gründen erforderlich ersche<strong>in</strong>t; ferner wenn die Mehrheit<br />

der Presbyterien der Pfarrgeme<strong>in</strong>den die E<strong>in</strong>berufung<br />

verlangt.<br />

(3) Die E<strong>in</strong>berufung der Super<strong>in</strong>tendentialversammlung<br />

erfolgt durch den Super<strong>in</strong>tendenten oder die<br />

Super<strong>in</strong>tendent<strong>in</strong>; darüber ist der Oberkirchenrat A.B. zu<br />

<strong>in</strong>formieren. Der Super<strong>in</strong>tendent bzw. die<br />

Super<strong>in</strong>tendent<strong>in</strong> hat die vom Super<strong>in</strong>tendentialausschuss<br />

vorbereiteten Verhandlungsgegenstände tunlichst 30<br />

Tage vor dem Beg<strong>in</strong>n der Super<strong>in</strong>tendentialversammlung<br />

allen ihren Mitgliedern bekannt zu geben.<br />

Artikel 57. (1) Die Super<strong>in</strong>tendentialversammlung wird<br />

mit e<strong>in</strong>er Andacht eröffnet.<br />

94 Die durch die 1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>snovelle vollzogene Änderung<br />

war durch die Bestimmungen der Haushaltsordnung bed<strong>in</strong>gt, die von<br />

der Jährlichkeit der Budgets ausgehen und die verlangen, dass im<br />

Rahmen des Rechnungsabschlusses auch alle Verpflichtungen<br />

aufzunehmen s<strong>in</strong>d, die <strong>in</strong> der Zukunft die Geme<strong>in</strong>de belasten<br />

könnten. (ABl. Nr. 93/1994)<br />

113<br />

114<br />

III1<br />

(2) Die Super<strong>in</strong>tendentialversammlung wählt vor Beg<strong>in</strong>n<br />

der Verhandlungen aus ihrer Mitte e<strong>in</strong>en oder mehrere<br />

Schriftführer oder Schriftführer<strong>in</strong>nen.<br />

(3) Der oder die Vorsitzende hat vor Beg<strong>in</strong>n der<br />

Verhandlungen die Gültigkeit der Entsendung der<br />

Mitglieder zu prüfen, allenfalls bei gewählten Mitgliedern<br />

die Wahlberichte e<strong>in</strong>zusehen. Im Zweifelsfalle hat<br />

darüber endgültig die Super<strong>in</strong>tendentialversammlung zu<br />

entscheiden.<br />

(4) Neu <strong>in</strong> die Super<strong>in</strong>tendentialversammlung gewählte,<br />

bzw. entsandte Mitglieder haben <strong>in</strong> die Hand des<br />

Vorsitzenden folgendes Gelöbnis abzulegen:<br />

"Ich gelobe vor Gott, bei me<strong>in</strong>em Wirken <strong>in</strong> der<br />

Super<strong>in</strong>tendentialversammlung die <strong>in</strong>nere und äußere<br />

Wohlfahrt der Super<strong>in</strong>tendenz nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu wahren und darauf zu achten, dass die<br />

<strong>Kirche</strong>n <strong>in</strong> allen Stücken wachse an dem, der das Haupt<br />

ist, Christus." 95<br />

95 Da sich vor der <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>snovelle 2002 <strong>in</strong> der KV ke<strong>in</strong>e<br />

spezielle Bestimmung für die Super<strong>in</strong>tendentialversammlung fand,<br />

war e<strong>in</strong>e höchst unterschiedliche Praxis festzustellen. In e<strong>in</strong>igen<br />

Super<strong>in</strong>tendenzen wurden die Abgeordneten angelobt, <strong>in</strong> anderen<br />

nicht. Durch diese Bestimmung soll erstens e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Vorgangsweise sichergestellt werden, zum anderen damit aber auch<br />

die Qualität der Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Super<strong>in</strong>tendentialversammlung hervorgehoben werden. (ABl. Nr.<br />

193/2002)<br />

III. Allgeme<strong>in</strong>es <strong>Evangelische</strong>s<br />

<strong>Kirche</strong>nrecht<br />

1. <strong><strong>Kirche</strong>nverfassung</strong>

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