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Theologinnen 23 - Konvent evangelischer Theologinnen

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schickten Lesegottesdienste halten.<br />

Daraufhin habe ich monatelang jeglichen Kontakt zum Konsistorium abgebrochen,<br />

denn eine solche Bestimmung hat es nie gegeben, und in Hamburg war gesagt worden:<br />

Wir brauchen euch beide.<br />

Nach etlichen Wochen kam Bischof Jänicke mit dem Personaldezernenten des Konsistoriums<br />

auf der Durchreise zu uns: Was denn eigentlich mit uns los wäre?! Das haben<br />

wir ihm dann erklärt mit der Frage, ob eine Ordination nur acht Wochen Gültigkeit<br />

habe und ob aus dem Ruhen der Rechte erst der Tod des Ehemannes befreie?<br />

Die Rechte der Ordination ruhten vom Tage der Eheschließung an. Die Heirat einer<br />

Pfarrerin hatte die gleichen Folgen wie eine geistige Behinderung oder psychische<br />

Erkrankung! Der Tod des Ehemannes wirkte wie eine Gesundung aus der geistigen Behinderung.<br />

Bischof Jänickes Antwort: „Frau Höck, ich sage Ihnen als Bischof: Sie dürfen im Pfarramt<br />

alles tun. Nur dürfen Sie dieses nicht an die große Glocke hängen.“ So war die<br />

Vertretung geregelt, wenn auch – selbstverständlich – ohne Bezahlung für die Dienste<br />

der verheirateten, ordinierten Theologin.<br />

Von 1958 bis 1963 waren wir in Güssefeld/Altmark. Dort war 1961 die Katechetin für<br />

längere Zeit krank. Meine Frau übernahm den Unterricht der Christenlehre. Das führte<br />

zum Einspruch des Kreiskatecheten: Sie habe weder die Qualifikation, noch die Berechtigung<br />

dazu, daran ändere auch Theologiestudium und Ordination nichts. So wurde<br />

ihr am 2. Februar 1961 ein „Vorläufiger Erlaubnisschein Nr. 192“ ausgestellt, der<br />

ihr – jederzeit widerruflich – „die vorläufige Erlaubnis zu nebenberuflicher Erteilung<br />

von Christenlehre in der Gemeinde“ erteilte.<br />

Im Jahr 1963 übernahm ich die Pfarrstelle in Wolmirstedt bei Magdeburg. Dort war ein<br />

kirchliches Seminar für Kinderdiakonie, in dem meine Frau 1964 den Bibelkunde-<br />

Unterricht übernahm, wöchentlich vier Stunden, die mit 3,- Mark, später mit 5,- Mark<br />

pro Stunde vergütet wurden, immerhin das erste selbst verdiente Geld meiner Frau in<br />

unserer Ehe. Das Seminar schickte uns außerdem Hilfe für Haus und Kinder.<br />

Schon sehr bald zeigte sich, dass Wolmirstedt in wenigen Jahren durch Industrieansiedlung<br />

von 7.000 auf 13.000 Einwohner wachsen würde. Dafür sollte eine rechtlich<br />

vorhandene 2. Pfarrstelle wieder besetzt werden. Alle Bemühungen, eine zweite<br />

Pfarrwohnung zu bekommen, scheiterten am Widerstand der staatlichen Stellen.<br />

Schließlich meinte das Konsistorium: „Dann schicken wir eine Pastorin nach Wolmirstedt,<br />

die braucht ja wenig Wohnraum, der sich vielleicht in vorhandenen kirchlichen<br />

Gebäuden finden lässt. Aber jetzt haben wir keine Pastorin frei. Wir melden uns,<br />

wenn wir eine wissen.“<br />

Im August 1966 wurde unser fünftes Kind geboren. Im November 1966 fuhren wir nach<br />

gründlicher Überlegung zu unserem Propst Fleischhack nach Magdeburg: „Wir wissen<br />

eine Pastorin für Wolmirstedt, die keine Wohnung braucht und keiner Gemeinde ent-<br />

102 <strong>Theologinnen</strong> <strong>23</strong> / September 2010

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