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Theologinnen 23 - Konvent evangelischer Theologinnen

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zogen wird.“ Propst Fleischhack war davon sofort begeistert: „Morgen gehe ich aufs<br />

Konsistorium und stoße das an. Sobald wie möglich geben ich Ihnen Bescheid.“<br />

Es war dann aber sehr viel komplizierter und langwieriger als er gedacht hatte. Wir<br />

erfahren nach einigen Monaten, es sei eine prinzipielle Rechtsfrage, ob eine verheiratete<br />

ordinierte Pastorin Dienst als Inhaberin einer Pfarrstelle tun dürfe. Das Konsistorium<br />

Magdeburg könne dies nicht im Alleingang entscheiden. Uns wurde in der nächsten<br />

Zeit gesagt: Die Kirchen der Union in der DDR und dann auch die lutherischen Kirchen<br />

in der DDR müssten gefragt werden, und ohne Zustimmung der westlichen Kirchen der<br />

Union ginge es auch nicht, diese wollten aber auch die anderen Kirchen der EKD mit<br />

einbeziehen. Nach einem Jahr meinten wir, wir sollten den Antrag zurückziehen,<br />

wenn es für Wolmirstedt eine andere Lösung gebe. Aber da sagte das Konsistorium:<br />

Bitte nicht! In diesen Tagen gibt es grünes Licht! – und so wurde Frau Christa Höck<br />

zum 1. April 1968 als „erlaubtes Experiment“<br />

zu 50% in der 2. Pfarrstelle in<br />

Wolmirstedt als Pastorin angestellt.<br />

Unsere Voraussetzung war, eine Hilfe<br />

im Haushalt einstellen zu können, was<br />

möglich wurde. Allerdings blieb es für<br />

meine Frau und alle folgenden verheirateten<br />

Pastorinnen noch jahrelang bei<br />

einem Dienst im Angestellten-Verhältnis.<br />

Eine Übernahme in das beamtenähnliche<br />

Pfarrdienstverhältnis wurde<br />

erst durch die Änderung der Verord- Christel Höck im Frühjahr 1968 mit ihren fünf<br />

nung über das Amt der Pastorin in der Kindern im Alter zwischen 1 und 10 Jahren<br />

EKU vom 3.7.1974 möglich, die für die<br />

Kirchenprovinz Sachsen zum 1.3.1975 in Kraft gesetzt wurde.<br />

Im Sommer 1976 übernahm ich die Pfarrstelle Bad Kösen. Meine Frau konnte erst zum<br />

1. Januar 1977 in die Pfarrstelle Obermöllern berufen werden, die zugleich von 100%<br />

auf 50% zurückgestuft wurde. Sie hatte drei Dörfer pfarramtlich und katechetisch zu<br />

versorgen. Zum 1. Januar 1985 ist sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand<br />

versetzt worden, hat aber die Gemeinden weiterhin betreut, da sie sonst unversorgt<br />

geblieben wären. Dafür bekam sie einen 25%igen Beschäftigungsauftrag mit monatlich<br />

50,- Mark Honorar. Sowohl die 50% als erst recht diese 25% einer Vollbeschäftigung<br />

entsprachen aber – wie so oft – nicht der Fülle der zu bewältigenden Arbeit. Ab 1988<br />

konnte die Pfarrstelle Obermöllern einer anderen Pfarrstelle zugeordnet werden.<br />

Zum 1. April 1992 bin ich aus der Pfarrstelle Bad Kösen in den Ruhestand getreten. Im<br />

Mai 1993 sind wir aus Bad Kösen nach Alexanderdorf im Land Berlin-Brandenburg umgezogen.<br />

<strong>Theologinnen</strong> <strong>23</strong> / September 2010 103

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