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Schweizers, der in Bangladesh geboren<br />
worden war, konnte das Zürcher Obergericht<br />
am Dienstag die Fragen bis zum Schluss der<br />
Verhandlung nicht klären. Dies war auch der<br />
Staatsanwaltschaft und dem Bezirksgericht<br />
nicht gelungen. Das Obergericht kam jedoch<br />
zum gleichen Schluss wie die Vorinstanzen:<br />
Der Mann gab bei seinem Einbürgerungsantrag<br />
2008 einen falschen Namen und ein<br />
erfundenes Geburtsdatum an und ist deshalb<br />
wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung zu verurteilen.<br />
Das Motiv, weshalb er diese für den Einbürgerungsentscheid eigentlich unerheblichen, aber<br />
falschen Angaben gemacht hat, bleibt unklar. Möglicherweise war es Bequemlichkeit. Wie<br />
aus dem schriftlichen Urteil des Bezirksgerichts Zürich hervorgeht, gab er bei einer<br />
Einvernahme an, er habe bereits bei der Heirat 2002 einen falschen Namen verwendet, weil<br />
er «sonst zu viel Papierkram hätte bewältigen müssen», um den Namen zu ändern. Denn für<br />
die Schweizer Behörden galt jener Name als richtig, den er 1989 als politischer Flüchtling bei<br />
seinem Asylgesuch angegeben hatte. Sein richtiger Name bestehe aus drei Teilen, sagt der<br />
Mann, er habe jedoch bloss die ersten beiden angegeben. Mit diesem Namen erhielt er in der<br />
Folge eine Reihe weiterer Dokumente. Er heiratete erst eine Schweizerin, liess sich scheiden<br />
und heiratete dann 2002 seine heutige Frau aus Bangladesh, mit der er drei Kinder hat. Auch<br />
sein Arbeitsvertrag als Betriebsarbeiter bei der Stadt Zürich läuft auf den falschen Namen.<br />
2010 erhielt er den roten Pass, und nie hatten die Behörden in all den Jahren Zweifel an<br />
seinem Namen oder Geburtsdatum.<br />
Im November 2013 wollte der Mann jedoch seinen Zivilstandsregistereintrag ändern und den<br />
dritten Teil seines Namens zum Nachnamen «aktivieren», wie er vor Gericht sagt. In seinem<br />
Antrag schrieb er gemäss dem Bezirksgerichtsurteil damals: «Ich machte einen Fehler beim<br />
Asylverfahren, das heisst, damals machte ich unwahre Angaben bezüglich meiner<br />
Personalien.» Auslöser waren wohl seine drei Kinder, die mit dem falschen Namen keinen<br />
Anspruch auf ein Grundstück in Bangladesh haben, das ihnen vermacht werden soll.<br />
Ob der Mann seine Personalien noch ändern kann, ist unklar. Insbesondere auch, ob es ihm<br />
gelingt, die Behörden von seinem Alter zu überzeugen. Denn wie er vor Gericht einräumt, hat<br />
der Mann selbst keine Ahnung, wie alt er ist. In Bangladesh wurde seine Geburt nie erfasst.<br />
Als er in der Schweiz einen Asylantrag stellte, schrieb er einfach 1965 als Geburtsjahr hin.<br />
Das erscheint ihm heute zu jung, und er würde es gerne in 1956 ändern – mit dem Effekt,<br />
dass er 9 Jahre früher pensioniert würde.<br />
Der vorsitzende Oberrichter und Schweizer Demokrat Christoph Spiess glaubte dem Mann<br />
aufgrund seiner Schilderungen zwar, dass er wohl älter ist als Jahrgang 1965, sagt in den<br />
mündlichen Erläuterungen zu seinem Urteil jedoch: «Eventuell wird Ihr neues Alter nicht<br />
eingetragen. Dann arbeiten Sie bis 74, aber daran sind Sie selbst schuld.» Das Verschulden<br />
taxiert er als «noch leicht» und betont, dass der Mann keine Vorstrafen habe und ein<br />
«gutbürgerliches Leben» führe. Ausserdem beruhigt er den Beschuldigten auch bezüglich<br />
seiner Einbürgerung: «Man wird Ihnen den Schweizer Pass deswegen nicht wegnehmen.»<br />
Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, dass die Einbürgerung als nichtig erklärt wird, da er<br />
sie unter falschen Angaben erhielt (siehe Kasten).<br />
Allerdings wird das Verfahren den Mann einige tausend Franken kosten. Die Strafe von 60