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Schweizers, der in Bangladesh geboren<br />

worden war, konnte das Zürcher Obergericht<br />

am Dienstag die Fragen bis zum Schluss der<br />

Verhandlung nicht klären. Dies war auch der<br />

Staatsanwaltschaft und dem Bezirksgericht<br />

nicht gelungen. Das Obergericht kam jedoch<br />

zum gleichen Schluss wie die Vorinstanzen:<br />

Der Mann gab bei seinem Einbürgerungsantrag<br />

2008 einen falschen Namen und ein<br />

erfundenes Geburtsdatum an und ist deshalb<br />

wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung zu verurteilen.<br />

Das Motiv, weshalb er diese für den Einbürgerungsentscheid eigentlich unerheblichen, aber<br />

falschen Angaben gemacht hat, bleibt unklar. Möglicherweise war es Bequemlichkeit. Wie<br />

aus dem schriftlichen Urteil des Bezirksgerichts Zürich hervorgeht, gab er bei einer<br />

Einvernahme an, er habe bereits bei der Heirat 2002 einen falschen Namen verwendet, weil<br />

er «sonst zu viel Papierkram hätte bewältigen müssen», um den Namen zu ändern. Denn für<br />

die Schweizer Behörden galt jener Name als richtig, den er 1989 als politischer Flüchtling bei<br />

seinem Asylgesuch angegeben hatte. Sein richtiger Name bestehe aus drei Teilen, sagt der<br />

Mann, er habe jedoch bloss die ersten beiden angegeben. Mit diesem Namen erhielt er in der<br />

Folge eine Reihe weiterer Dokumente. Er heiratete erst eine Schweizerin, liess sich scheiden<br />

und heiratete dann 2002 seine heutige Frau aus Bangladesh, mit der er drei Kinder hat. Auch<br />

sein Arbeitsvertrag als Betriebsarbeiter bei der Stadt Zürich läuft auf den falschen Namen.<br />

2010 erhielt er den roten Pass, und nie hatten die Behörden in all den Jahren Zweifel an<br />

seinem Namen oder Geburtsdatum.<br />

Im November 2013 wollte der Mann jedoch seinen Zivilstandsregistereintrag ändern und den<br />

dritten Teil seines Namens zum Nachnamen «aktivieren», wie er vor Gericht sagt. In seinem<br />

Antrag schrieb er gemäss dem Bezirksgerichtsurteil damals: «Ich machte einen Fehler beim<br />

Asylverfahren, das heisst, damals machte ich unwahre Angaben bezüglich meiner<br />

Personalien.» Auslöser waren wohl seine drei Kinder, die mit dem falschen Namen keinen<br />

Anspruch auf ein Grundstück in Bangladesh haben, das ihnen vermacht werden soll.<br />

Ob der Mann seine Personalien noch ändern kann, ist unklar. Insbesondere auch, ob es ihm<br />

gelingt, die Behörden von seinem Alter zu überzeugen. Denn wie er vor Gericht einräumt, hat<br />

der Mann selbst keine Ahnung, wie alt er ist. In Bangladesh wurde seine Geburt nie erfasst.<br />

Als er in der Schweiz einen Asylantrag stellte, schrieb er einfach 1965 als Geburtsjahr hin.<br />

Das erscheint ihm heute zu jung, und er würde es gerne in 1956 ändern – mit dem Effekt,<br />

dass er 9 Jahre früher pensioniert würde.<br />

Der vorsitzende Oberrichter und Schweizer Demokrat Christoph Spiess glaubte dem Mann<br />

aufgrund seiner Schilderungen zwar, dass er wohl älter ist als Jahrgang 1965, sagt in den<br />

mündlichen Erläuterungen zu seinem Urteil jedoch: «Eventuell wird Ihr neues Alter nicht<br />

eingetragen. Dann arbeiten Sie bis 74, aber daran sind Sie selbst schuld.» Das Verschulden<br />

taxiert er als «noch leicht» und betont, dass der Mann keine Vorstrafen habe und ein<br />

«gutbürgerliches Leben» führe. Ausserdem beruhigt er den Beschuldigten auch bezüglich<br />

seiner Einbürgerung: «Man wird Ihnen den Schweizer Pass deswegen nicht wegnehmen.»<br />

Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, dass die Einbürgerung als nichtig erklärt wird, da er<br />

sie unter falschen Angaben erhielt (siehe Kasten).<br />

Allerdings wird das Verfahren den Mann einige tausend Franken kosten. Die Strafe von 60

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