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Tagessätzen zu je 20 Franken wird zwar bei einer Probezeit von 2 Jahren bedingt<br />
ausgesprochen. Der Mann muss jedoch die Verfahrenskosten tragen. Alleine diejenigen der<br />
beiden Vorinstanzen belaufen sich auf 4700 Franken, hinzu kommen die Kosten des<br />
Obergerichts. Und: Im noch folgenden schriftlichen Urteil wird der Beschuldigte immer noch<br />
mit falschem Namen und Geburtsdatum aufgeführt sein.<br />
Urteil SB150430 vom 26. 1. 2016, noch nicht rechtskräftig.<br />
zac. ⋅ Wenn jemand das Schweizer Bürgerrecht mit falschen Angaben erlangt oder<br />
erhebliche Tatsachen verheimlicht, kann eine erteilte Staatsbürgerschaft als nichtig erklärt<br />
werden. Dies kommt jedoch äusserst selten vor. Das Staatssekretariat für Migration (SEM)<br />
sprach 2015 insgesamt 57 Nichtigerklärungen aus, 2014 waren es 58, wie es auf Anfrage<br />
heisst. Wie viele davon den Kanton Zürich betreffen, kann das SEM nicht sagen. Gründe<br />
könnten beispielsweise sein, dass jemand ein drohendes Strafverfahren verschweigt oder<br />
eine sogenannte Scheinehe eingegangen ist, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu<br />
erlangen.<br />
Kommt ein Gericht zum Urteil, dass jemand sich mit falschen Angaben eine Einbürgerung<br />
erschlichen hat, erfolgt keine automatische Mitteilung an das SEM. «Wir werden informell via<br />
Medien oder die kantonalen Behörden aufmerksam gemacht», sagt eine Sprecherin des<br />
SEM. Wird einem Betr<strong>of</strong>fenen das Schweizer Bürgerrecht entzogen, wird er in den<br />
vorhergehenden Aufenthaltsstatus zurückversetzt. Hat er bei seiner Einbürgerung darauf<br />
verzichtet, die Staatsbürgerschaft seines Herkunftslandes zu behalten, würde der Betr<strong>of</strong>fene<br />
bei einer Nichtigerklärung staatenlos werden. Dies komme allerdings «sehr selten» vor,<br />
heisst es beim SEM.<br />
2016-01-27 00:00:00 Corsin Zander<br />
181 Verspätung beim Tiefenlager: Neue Halle für Atommüll<br />
nötig<br />
Für die Zwischenlagerung von schwachaktiven<br />
Abfällen soll mehr Platz entstehen. In diesen<br />
Tagen wurde im Kanton Aargau das<br />
Baugesuch für eine neue Halle auf dem<br />
Gelände des Paul-Scherrer-Instituts in<br />
Würenlingen öffentlich aufgelegt. Nach Eingang<br />
allfälliger Einsprachen und nach<br />
Untersuchungen wird das Departement für<br />
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(Uvek) im Herbst 2017 über das Gesuch<br />
entscheiden, wie es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch heisst.<br />
Die Anlage auf dem Gelände des Paul-Scherrer-Instituts ist nicht mit dem Zwischenlager für<br />
radioaktive Abfälle (Zwilag) zu verwechseln, das ebenfalls in Würenlingen liegt. Im Zwilag<br />
werden die Abfälle aus AKW gelagert, bis in den nächsten Jahrzehnten ein Tiefenlager zur<br />
definitiven Entsorgung gebaut wird. Im Bundeslager auf dem PSI-Gelände werden hingegen<br />
Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bundes (Abfälle aus Industrie, Medizin und<br />
Forschung) und Abfälle aus den Anlagen des Paul-Scherrer-Instituts zwischengelagert. Das<br />
Bundeslager würde ohne Erweiterung 2020 an seine Kapazitätsgrenze stossen. Als es 1991<br />
gebaut wurde, ging man nämlich davon aus, dass ein Endlager für schwach- und mittelaktive