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Fällen vor. Hubert Z. war Sanitäter bei der SS.<br />

Er arbeitete im Konzentrationslager Auschwitz.<br />

Doch nun mehren sich Zweifel daran, dass das<br />

Gericht den Prozess gegen ihn überhaupt<br />

führen will.<br />

Der Schweriner Oberstaatsanwalt Hans Förster<br />

hat nach Informationen von NDR, WDR und<br />

"Süddeutscher Zeitung" den Vorsitzenden<br />

Richter und den Berichterstatter wegen<br />

Befangenheit abgelehnt - ein<br />

außergewöhnlicher Schritt. Er wirft ihnen vor, das unverzichtbare Maß an Neutralität verloren<br />

zu haben. Der Oberstaatsanwalt vermutet, dass die anberaumte Verhandlung nur dazu<br />

dienen soll, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.<br />

Zwar hat das Landgericht drei Verhandlungstermine festgelegt, doch weder Zeugen noch<br />

andere Beweismittel vorgesehen. Zwei Sachverständige sind geladen, die lediglich über die<br />

Verhandlungsfähigkeit von Hubert Z. entscheiden sollen. Schon im vergangenen Sommer<br />

hatte das Landgericht den Angeklagten für nicht verhandlungsfähig befunden. Grundlage für<br />

diese Entscheidung war ein von der Verteidigung bestelltes Gutachten. Diese Entscheidung<br />

wurde jedoch vom Oberlandesgericht Rostock kassiert und die Eröffnung des Prozesses<br />

angewiesen. Denn ein weiteres, unabhängiges Gutachten hatte Hubert Z. bescheinigt, trotz<br />

seines hohen Alters von 95 Jahren, eingeschränkt verhandlungsfähig zu sein. Auch auf die<br />

Vernehmungsbeamten machte Z. einen stabilen Eindruck.<br />

71 Jahre nach der Auschwitz-Befreiung stehen die letzten mutmaßlichen NS-Helfer vor<br />

Gericht. Chef-Ermittler Jens Rommel erklärt, warum sich nun auch Gehilfen verantworten<br />

müssen.<br />

mehr<br />

Einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Richter hat nun auch Cornelius Nester<br />

eingereicht. Der Anwalt vertritt Walter Plywaski, einen Überlebenden des Holocaust. Am 15.<br />

August 1944 kam er - damals 15 Jahre alt - mit seiner Familie in einem Deportationszug in<br />

Auschwitz an. Nur er und sein Bruder überlebten. 70 Jahre später, im Januar dieses Jahres,<br />

erhielt er in Boulder im US-Staat Colorado, wohin er nach dem Krieg ausgewandert war, Post<br />

vom Landgericht Neubrandenburg. Ihm wurde darin mitgeteilt, dass er doch nicht als<br />

Nebenkläger im Verfahren gegen den SS-Sanitäter Hubert Z. zugelassen werden solle. Da<br />

dessen Deportationszug bereits am 15. August 1944 in Auschwitz angekommen sei, wäre<br />

dieser nicht von der Anklageschrift gedeckt. Die umfasse erst Transporte ins<br />

Vernichtungslager ab dem 16. August 1944, schrieb das Landgericht Neubrandenburg.<br />

Cornelius Nestler hält dieses Schreiben schlicht für “juristischen Unsinn”. "Das Gericht will<br />

einfach nicht", sagt er. Der Umgang mit dem Holocaust-Überlebenden sei “vollkommen<br />

rücksichtslos“. In einem weiteren Schreiben teilte das Gericht Plywaski mit, dass es zwar<br />

selbst keine Beweismittel hinzuziehen werde, Plywaski dies aber tun könne. Auch<br />

Oberstaatsanwalt Förster nimmt darauf in seinem Befangenheitsantrag Bezug. Er stellt die<br />

Frage, ob das Gericht tatsächlich den Eindruck erwecken wolle, die Aufklärung des<br />

komplexen Sachverhalts sei Sache des Überlebenden.<br />

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte in Kleinstarbeit Indizien gegen Hubert Z.<br />

zusammengetragen, die seine Mitschuld am Massenmord in der Zeit von Mitte August bis

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