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Fällen vor. Hubert Z. war Sanitäter bei der SS.<br />
Er arbeitete im Konzentrationslager Auschwitz.<br />
Doch nun mehren sich Zweifel daran, dass das<br />
Gericht den Prozess gegen ihn überhaupt<br />
führen will.<br />
Der Schweriner Oberstaatsanwalt Hans Förster<br />
hat nach Informationen von NDR, WDR und<br />
"Süddeutscher Zeitung" den Vorsitzenden<br />
Richter und den Berichterstatter wegen<br />
Befangenheit abgelehnt - ein<br />
außergewöhnlicher Schritt. Er wirft ihnen vor, das unverzichtbare Maß an Neutralität verloren<br />
zu haben. Der Oberstaatsanwalt vermutet, dass die anberaumte Verhandlung nur dazu<br />
dienen soll, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.<br />
Zwar hat das Landgericht drei Verhandlungstermine festgelegt, doch weder Zeugen noch<br />
andere Beweismittel vorgesehen. Zwei Sachverständige sind geladen, die lediglich über die<br />
Verhandlungsfähigkeit von Hubert Z. entscheiden sollen. Schon im vergangenen Sommer<br />
hatte das Landgericht den Angeklagten für nicht verhandlungsfähig befunden. Grundlage für<br />
diese Entscheidung war ein von der Verteidigung bestelltes Gutachten. Diese Entscheidung<br />
wurde jedoch vom Oberlandesgericht Rostock kassiert und die Eröffnung des Prozesses<br />
angewiesen. Denn ein weiteres, unabhängiges Gutachten hatte Hubert Z. bescheinigt, trotz<br />
seines hohen Alters von 95 Jahren, eingeschränkt verhandlungsfähig zu sein. Auch auf die<br />
Vernehmungsbeamten machte Z. einen stabilen Eindruck.<br />
71 Jahre nach der Auschwitz-Befreiung stehen die letzten mutmaßlichen NS-Helfer vor<br />
Gericht. Chef-Ermittler Jens Rommel erklärt, warum sich nun auch Gehilfen verantworten<br />
müssen.<br />
mehr<br />
Einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Richter hat nun auch Cornelius Nester<br />
eingereicht. Der Anwalt vertritt Walter Plywaski, einen Überlebenden des Holocaust. Am 15.<br />
August 1944 kam er - damals 15 Jahre alt - mit seiner Familie in einem Deportationszug in<br />
Auschwitz an. Nur er und sein Bruder überlebten. 70 Jahre später, im Januar dieses Jahres,<br />
erhielt er in Boulder im US-Staat Colorado, wohin er nach dem Krieg ausgewandert war, Post<br />
vom Landgericht Neubrandenburg. Ihm wurde darin mitgeteilt, dass er doch nicht als<br />
Nebenkläger im Verfahren gegen den SS-Sanitäter Hubert Z. zugelassen werden solle. Da<br />
dessen Deportationszug bereits am 15. August 1944 in Auschwitz angekommen sei, wäre<br />
dieser nicht von der Anklageschrift gedeckt. Die umfasse erst Transporte ins<br />
Vernichtungslager ab dem 16. August 1944, schrieb das Landgericht Neubrandenburg.<br />
Cornelius Nestler hält dieses Schreiben schlicht für “juristischen Unsinn”. "Das Gericht will<br />
einfach nicht", sagt er. Der Umgang mit dem Holocaust-Überlebenden sei “vollkommen<br />
rücksichtslos“. In einem weiteren Schreiben teilte das Gericht Plywaski mit, dass es zwar<br />
selbst keine Beweismittel hinzuziehen werde, Plywaski dies aber tun könne. Auch<br />
Oberstaatsanwalt Förster nimmt darauf in seinem Befangenheitsantrag Bezug. Er stellt die<br />
Frage, ob das Gericht tatsächlich den Eindruck erwecken wolle, die Aufklärung des<br />
komplexen Sachverhalts sei Sache des Überlebenden.<br />
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte in Kleinstarbeit Indizien gegen Hubert Z.<br />
zusammengetragen, die seine Mitschuld am Massenmord in der Zeit von Mitte August bis