Table of Contents Announcement Articles Table of Contents 1 6 29
deutschland_mix_de
deutschland_mix_de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Papiere oder wäre der Betr<strong>of</strong>fene im Heimatland Krieg oder Verfolgung ausgesetzt, verliert er<br />
zwar den Aufenthaltsstatus, kann aber nicht zurückgeschickt werden. Oft weigern sich<br />
Herkunftsländer, Kriminelle zurückzunehmen – nicht zuletzt, weil sie auch dort schon<br />
einschlägig aufgefallen sind.<br />
Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, kritisierte das Vorhaben,<br />
das jetzt noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden muss, bevor es Gesetz<br />
werden kann. „Es kommt darauf an, dass die geltenden Gesetze angewendet werden“, sagte<br />
er. „Und das Problem ist, dass Justiz und Polizei in den letzten Jahren zu Sparschweinen der<br />
Nation geworden sind.“ Bartsch fügte hinzu: „Der rituelle Ruf nach schärferen Gesetzen nutzt<br />
gar nichts. Die vorhandenen Gesetze müssen angewendet werden.“<br />
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sprach<br />
angesichts der realen Schwierigkeiten bei Abschiebungen von „Symbolpolitik“ und<br />
„Scheinlösungen“. Der Kölner Parlamentarier forderte stattdessen ebenfalls eine bessere<br />
Ausstattung der Polizei, konsequentes Handeln der Strafverfolgungsbehörden und mehr<br />
Mittel für Gewaltprävention. In Köln hatte die Polizei nach übereinstimmendem Urteil versagt.<br />
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rechtfertigte den Beschluss. Er schütze nicht zuletzt<br />
jene Ausländer und Flüchtlinge, die sich nichts zuschulden kommen ließen, erklärte er. Und<br />
das sei die übergroße Mehrheit.<br />
[ Die Entwicklung Frankfurts zum Nachlesen - in fünf Heften. Unsere Sonderreihe FR-<br />
Geschichte. ]<br />
2016-01-28 01:25:58 Markus Decker,<br />
47 "El Chapo" ist jetzt eingetragene Marke<br />
Mexiko-Stadt. Eine Tochter des mexikanischen<br />
Drogenhändlers Joaquín "El Chapo" Guzmán<br />
hat den Spitznamen ihres Vaters als<br />
eingetragene Handelsmarke registrieren<br />
lassen. Das mexikanische Institut für<br />
industrielles Eigentum habe dem Antrag von<br />
Alejandrina Giselle Guzmán stattgegeben,<br />
berichtete die Zeitung "Milenio" am Mittwoch.<br />
"El Chapo" sei nun für die Vermarktung von vier<br />
Produktgruppen geschützt, darunter Schmuck,<br />
Leder, K<strong>of</strong>fer und Christbaumschmuck.<br />
Insgesamt stellten Alejandrina Giselle Guzmán, "El Chapos" Exfrau Alejandrina Salazar und<br />
seine derzeitige Ehefrau Emma Coronel 24 Anträge auf Markenschutz unter anderem für "El<br />
Chapo Guzmán", "Don Chapo Guzmán", "El Chapito" und "Joaquín El Chapo Guzmán". Die<br />
meisten wurden abgelehnt, wie "Milenio" berichtete.<br />
Nach seinem Ausbruch aus einem Hochsicherheitsgefängnis im vergangenen Jahr war "El<br />
Chapo" am 8. Januar erneut festgenommen worden. Die USA haben die Auslieferung des<br />
wohl mächtigsten Drogenhändlers der Welt beantragt. Sie werfen dem Chef des Sinaloa-<br />
Kartells unter anderem Mord, Drogenhandel, Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie<br />
Geldwäsche vor.<br />
dpa