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Papiere oder wäre der Betr<strong>of</strong>fene im Heimatland Krieg oder Verfolgung ausgesetzt, verliert er<br />

zwar den Aufenthaltsstatus, kann aber nicht zurückgeschickt werden. Oft weigern sich<br />

Herkunftsländer, Kriminelle zurückzunehmen – nicht zuletzt, weil sie auch dort schon<br />

einschlägig aufgefallen sind.<br />

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, kritisierte das Vorhaben,<br />

das jetzt noch vom Bundestag beraten und verabschiedet werden muss, bevor es Gesetz<br />

werden kann. „Es kommt darauf an, dass die geltenden Gesetze angewendet werden“, sagte<br />

er. „Und das Problem ist, dass Justiz und Polizei in den letzten Jahren zu Sparschweinen der<br />

Nation geworden sind.“ Bartsch fügte hinzu: „Der rituelle Ruf nach schärferen Gesetzen nutzt<br />

gar nichts. Die vorhandenen Gesetze müssen angewendet werden.“<br />

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sprach<br />

angesichts der realen Schwierigkeiten bei Abschiebungen von „Symbolpolitik“ und<br />

„Scheinlösungen“. Der Kölner Parlamentarier forderte stattdessen ebenfalls eine bessere<br />

Ausstattung der Polizei, konsequentes Handeln der Strafverfolgungsbehörden und mehr<br />

Mittel für Gewaltprävention. In Köln hatte die Polizei nach übereinstimmendem Urteil versagt.<br />

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rechtfertigte den Beschluss. Er schütze nicht zuletzt<br />

jene Ausländer und Flüchtlinge, die sich nichts zuschulden kommen ließen, erklärte er. Und<br />

das sei die übergroße Mehrheit.<br />

[ Die Entwicklung Frankfurts zum Nachlesen - in fünf Heften. Unsere Sonderreihe FR-<br />

Geschichte. ]<br />

2016-01-28 01:25:58 Markus Decker,<br />

47 "El Chapo" ist jetzt eingetragene Marke<br />

Mexiko-Stadt. Eine Tochter des mexikanischen<br />

Drogenhändlers Joaquín "El Chapo" Guzmán<br />

hat den Spitznamen ihres Vaters als<br />

eingetragene Handelsmarke registrieren<br />

lassen. Das mexikanische Institut für<br />

industrielles Eigentum habe dem Antrag von<br />

Alejandrina Giselle Guzmán stattgegeben,<br />

berichtete die Zeitung "Milenio" am Mittwoch.<br />

"El Chapo" sei nun für die Vermarktung von vier<br />

Produktgruppen geschützt, darunter Schmuck,<br />

Leder, K<strong>of</strong>fer und Christbaumschmuck.<br />

Insgesamt stellten Alejandrina Giselle Guzmán, "El Chapos" Exfrau Alejandrina Salazar und<br />

seine derzeitige Ehefrau Emma Coronel 24 Anträge auf Markenschutz unter anderem für "El<br />

Chapo Guzmán", "Don Chapo Guzmán", "El Chapito" und "Joaquín El Chapo Guzmán". Die<br />

meisten wurden abgelehnt, wie "Milenio" berichtete.<br />

Nach seinem Ausbruch aus einem Hochsicherheitsgefängnis im vergangenen Jahr war "El<br />

Chapo" am 8. Januar erneut festgenommen worden. Die USA haben die Auslieferung des<br />

wohl mächtigsten Drogenhändlers der Welt beantragt. Sie werfen dem Chef des Sinaloa-<br />

Kartells unter anderem Mord, Drogenhandel, Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie<br />

Geldwäsche vor.<br />

dpa

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