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2016-01-28 01:26:05 Franfurter Rundschau<br />

12 Wann lässt sich ein Arbeitszimmer von der Steuer<br />

absetzen? (2)<br />

Steuerzahler dürfen das Finanzamt<br />

grundsätzlich nur dann an den Kosten für ein<br />

häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der<br />

Raum so gut wie nur beruflich genutzt wird. Wer<br />

nur zeitweise in dem Zimmer arbeitet und dort<br />

ansonsten Gäste unterbringt oder mit seiner<br />

Carrera-Bahn spielt, geht leer aus. «Ein<br />

häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem<br />

büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass<br />

es ausschließlich oder nahezu ausschließlich<br />

für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird», erklärte der Bundesfinanzh<strong>of</strong>. Kosten<br />

für einen gemischt genutzten Raum könnten nicht geltend gemacht werden (GrS 1/14). Auch<br />

eine Arbeitsecke in einem Raum, der ansonsten privaten Zwecken dient, wird nicht<br />

akzeptiert.<br />

Schon allein deshalb, weil sich nach Ansicht der Richter kaum überprüfen lässt, wie viel Zeit<br />

der Arbeitnehmer tatsächlich in dem Raum arbeitet. 20 Prozent seiner gesamten Arbeitszeit,<br />

oder doch eher 40 Prozent? Diskutiert haben die Juristen auch über ein Zeitenbuch, in dem<br />

der Steuerzahler seine Anwesenheit im häuslichen Arbeitszimmer dokumentiert. Sie sahen<br />

darin aber kein geeignetes Mittel. «Da die darin enthaltenen Angaben keinen über eine bloße<br />

Behauptung des Steuerpflichtigen hinausgehenden Beweiswert hätten.»<br />

Geklagt hatte ein Immobilienbesitzer, der sich in seinem Einfamilienhaus ein Arbeitszimmer<br />

eingerichtet hatte. Darin kümmerte er sich auch um die Verwaltung seiner vermieteten<br />

Mehrfamilienhäuser. Die Kosten für das Arbeitszimmer machte der Mann in seiner<br />

Steuererklärung geltend, scheiterte damit aber beim Finanzamt. Der Fall landete vor dem<br />

Finanzgericht. Dieses kam zu dem Schluss, dass der Mann das Arbeitszimmer zu 60 Prozent<br />

für die Immobilienverwaltung nutzte. Diese anteiligen Kosten erkannte das Finanzgericht an<br />

und stellte sich damit gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzh<strong>of</strong>s. Im Jahr<br />

2013 befasste sich deshalb erneut ein Senat des höchsten Steuergerichts mit der Frage und<br />

legte den Fall zur abschließenden Klärung dem Großen Senat vor, der nun seine<br />

verbindliche Entscheidung veröffentlicht hat.<br />

Dafür gibt es strenge Vorgaben: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass ihnen für ihre<br />

Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht - zum Beispiel Lehrer oder<br />

Außendienstmitarbeiter. Bei diesem Nachweis können sie Kosten bis zu 1250 Euro pro Jahr<br />

geltend machen. Diese Obergrenze gilt nur dann nicht, wenn das Arbeitszimmer<br />

nachweislich den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet:<br />

Dann können die Kosten in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung angegeben werden.<br />

Wer beispielsweise in seiner 100-Quadratmeter-Wohnung ein 10 Quadratmeter großes<br />

Arbeitszimmer hat, kann zehn Prozent der Miete oder der Finanzierungskosten für den<br />

Immobilienkredit ansetzen sowie auch die anteiligen Kosten für Heizung, Strom und andere<br />

Ausgaben.<br />

Das Arbeitszimmer sollte wie ein Büro eingerichtet sein - mit Stuhl und Schreibtisch. Strittig

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