Table of Contents Announcement Articles Table of Contents 1 6 29
deutschland_mix_de
deutschland_mix_de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2016-01-28 01:26:05 Franfurter Rundschau<br />
12 Wann lässt sich ein Arbeitszimmer von der Steuer<br />
absetzen? (2)<br />
Steuerzahler dürfen das Finanzamt<br />
grundsätzlich nur dann an den Kosten für ein<br />
häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der<br />
Raum so gut wie nur beruflich genutzt wird. Wer<br />
nur zeitweise in dem Zimmer arbeitet und dort<br />
ansonsten Gäste unterbringt oder mit seiner<br />
Carrera-Bahn spielt, geht leer aus. «Ein<br />
häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem<br />
büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass<br />
es ausschließlich oder nahezu ausschließlich<br />
für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird», erklärte der Bundesfinanzh<strong>of</strong>. Kosten<br />
für einen gemischt genutzten Raum könnten nicht geltend gemacht werden (GrS 1/14). Auch<br />
eine Arbeitsecke in einem Raum, der ansonsten privaten Zwecken dient, wird nicht<br />
akzeptiert.<br />
Schon allein deshalb, weil sich nach Ansicht der Richter kaum überprüfen lässt, wie viel Zeit<br />
der Arbeitnehmer tatsächlich in dem Raum arbeitet. 20 Prozent seiner gesamten Arbeitszeit,<br />
oder doch eher 40 Prozent? Diskutiert haben die Juristen auch über ein Zeitenbuch, in dem<br />
der Steuerzahler seine Anwesenheit im häuslichen Arbeitszimmer dokumentiert. Sie sahen<br />
darin aber kein geeignetes Mittel. «Da die darin enthaltenen Angaben keinen über eine bloße<br />
Behauptung des Steuerpflichtigen hinausgehenden Beweiswert hätten.»<br />
Geklagt hatte ein Immobilienbesitzer, der sich in seinem Einfamilienhaus ein Arbeitszimmer<br />
eingerichtet hatte. Darin kümmerte er sich auch um die Verwaltung seiner vermieteten<br />
Mehrfamilienhäuser. Die Kosten für das Arbeitszimmer machte der Mann in seiner<br />
Steuererklärung geltend, scheiterte damit aber beim Finanzamt. Der Fall landete vor dem<br />
Finanzgericht. Dieses kam zu dem Schluss, dass der Mann das Arbeitszimmer zu 60 Prozent<br />
für die Immobilienverwaltung nutzte. Diese anteiligen Kosten erkannte das Finanzgericht an<br />
und stellte sich damit gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzh<strong>of</strong>s. Im Jahr<br />
2013 befasste sich deshalb erneut ein Senat des höchsten Steuergerichts mit der Frage und<br />
legte den Fall zur abschließenden Klärung dem Großen Senat vor, der nun seine<br />
verbindliche Entscheidung veröffentlicht hat.<br />
Dafür gibt es strenge Vorgaben: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass ihnen für ihre<br />
Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht - zum Beispiel Lehrer oder<br />
Außendienstmitarbeiter. Bei diesem Nachweis können sie Kosten bis zu 1250 Euro pro Jahr<br />
geltend machen. Diese Obergrenze gilt nur dann nicht, wenn das Arbeitszimmer<br />
nachweislich den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet:<br />
Dann können die Kosten in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung angegeben werden.<br />
Wer beispielsweise in seiner 100-Quadratmeter-Wohnung ein 10 Quadratmeter großes<br />
Arbeitszimmer hat, kann zehn Prozent der Miete oder der Finanzierungskosten für den<br />
Immobilienkredit ansetzen sowie auch die anteiligen Kosten für Heizung, Strom und andere<br />
Ausgaben.<br />
Das Arbeitszimmer sollte wie ein Büro eingerichtet sein - mit Stuhl und Schreibtisch. Strittig