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25 Moratorium zu "Safe Harbor" läuft aus<br />

Sollten sich die USA und EU bis zur<br />

kommenden Woche nicht auf ein neues "Safe<br />

Harbor"-Abkommen einigen, drohen<br />

Tausenden Firmen drastische Konsequenzen.<br />

Deutschlands Datenschutzbeauftragte wollen<br />

hingegen das Urteil des Europäischen<br />

Gerichtsh<strong>of</strong>s streng auslegen.<br />

In vielen europäischen Unternehmen liegen die<br />

Nerven blank. Der Europäische Gerichtsh<strong>of</strong><br />

(EuGH) hatte im vergangenen Oktober entschieden, dass Daten von Europäern nicht mehr<br />

auf Grundlage des "Safe Harbor"-Abkommens in die USA übertragen werden dürfen. Denn,<br />

so die Begründung, in den USA seien die Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff<br />

neugieriger Behörden geschützt.<br />

Seither wird lebhaft über die Frage gestritten, welche Konsequenzen sich konkret aus diesem<br />

Urteil ergeben. Da sich europaweit tausende Unternehmen auf eben jenes Abkommen<br />

stützen, wenn sie Daten in die USA schicken, hatten sich die europäischen<br />

Datenschutzbeauftragten im vergangenen Oktober zunächst auf ein Moratorium bis Februar<br />

2016 verständigt.<br />

Bis dahin sollte geprüft werden, inwiefern noch weitere Rechtsklauseln vom EuGH-Urteil<br />

betr<strong>of</strong>fen sind. In einer gemeinsamen Erklärung hatten die Datenschützer außerdem die EU<br />

und die USA dazu aufgefordert, ein verbessertes Austauschabkommen vorzulegen.<br />

Sollte nach Ablauf des Moratoriums nichts vorliegen, werde man alle "notwendigen<br />

Maßnahmen ergreifen" hieß es in dem Papier. Auch die deutschen Datenschützer schlossen<br />

sich diesem Moratorium an. Doch die Frist ist nun fast verstrichen und ein neues, besseres<br />

"Safe Harbor"-Abkommen zeichnet sich bislang noch nicht ab.<br />

Nicht nur Rechtsanwälte von Großkonzernen wie Facebook, Dropbox oder Amazon<br />

zerbrechen sich die Köpfe, wie sie künftig Daten rechtmäßig in die USA schleusen sollen.<br />

Denn potentiell betrifft das Urteil alle Firmen, die personenbezogene Daten in die USA<br />

schicken.<br />

Sei es, weil sie eine US-Mutterfirma haben und die Mitarbeiter-Daten der europäischen<br />

Angestellten in den USA verwaltet werden oder weil schlichtweg Speichermöglichkeiten in<br />

den USA genutzt werden.<br />

"Wir leben in einer vernetzten Welt, in der wir natürlich international Daten austauschen",<br />

sagt auch Maurice Shahd vom Unternehmerverband Bitkom. Je nachdem, wie das Urteil<br />

ausgelegt wird, könnte dies für Unternehmen zu einem "ernsthaften Problem" werden.<br />

Insbesondere sei es wichtig, dass die rechtlichen Alternativen zu "Safe Harbor", so<br />

genannten Standardvertragsklauseln und Corporate Binding Rules, als legale Möglichkeiten<br />

zum Datenaustausch erhalten blieben. Viele Unternehmen haben ihren Datenaustausch mit<br />

diesen Rechtsklauseln abgesichert, um "Safe Harbor" zu umgehen.<br />

In Standardvertragsklauseln garantieren US-Unternehmen ihren europäischen<br />

Geschäftspartnern, dass sie keinen Gesetzen unterliegen, die sie dazu zwingen könnten,<br />

vertragsbrüchig zu werden. Mit Corporate Binding Rules regeln multinationale Konzerne den<br />

Datenschutz für ihre Mitarbeiter.

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