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Den zweiten Kernpunkt bildet die Einführung einer Marktüberwachung von bereits in Verkehr<br />

gesetzten Fahrzeugen. Geht es bis jetzt hauptsächlich um die Prüfung von Prototypen vor der<br />

Zulassung, sollen die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission künftig stichprobenweise auch<br />

Autos prüfen, die schon auf dem Markt sind. Dies soll es ermöglichen, die Verletzung von<br />

Vorschriften frühzeitig zu erkennen und Abhilfe zu schaffen. Jeder EU-Staat würde laut dem<br />

Vorschlag auf seinem Hoheitsgebiet Fahrzeuge, die Vorgaben verletzen, für<br />

Nachbesserungen zurückrufen oder in schweren Fällen vom Markt nehmen können, statt wie<br />

bisher auf jene Behörde warten zu müssen, die Typengenehmigung erteilt hat. Zudem könnte<br />

neu auch die EU-Kommission EU-weite Massnahmen ergreifen.<br />

Drittens sieht der Vorschlag eine Stärkung der europäischen Aufsicht über die<br />

Typengenehmigung vor. So würde die EU-Kommission nicht nur, wie erwähnt, nachträgliche<br />

Prüfungen vornehmen und Rückrufe starten, sondern auch die Delegation der Tests an<br />

unzulänglich arbeitende technische Dienste aussetzen, einschränken oder widerrufen<br />

können. Neu könnte sie Bussen von bis zu 30 000 € pro Fahrzeug erheben, wenn ein<br />

Hersteller – zum Beispiel mit «Abschaltvorrichtungen» wie im VW-Fall – Vorschriften verletzt<br />

und der an erster Stelle für Sanktionen zuständige Mitgliedstaat keine Busse verhängt.<br />

Der Vorschlag, dem nun noch die EU-Staaten und das EU-Parlament zustimmen müssen,<br />

ergänzt die Ende Oktober im Grundsatz vereinbarte Berücksichtigung von «Strassentests»<br />

zur Erfassung des Stickoxidausstosses bei der Zulassung. Letztere harrt noch der<br />

Stellungnahme des EU-Parlaments, das nächste Woche abstimmen will.<br />

2016-01-27 00:00:00 René Höltschi, Brüssel<br />

188 Übersetzungen als Geschäftsmodell: Die verrückten<br />

Verleger<br />

Im Juni 1952 wandte sich der noch nicht einmal<br />

22-jährige Daniel Keel an die Zürcher<br />

Literaturagentur Mohrbooks. Er möchte die<br />

Rechte an einem Titel aus England erwerben,<br />

dessen Verfasser von der Agentur vertreten<br />

werde, beschied er dem verblüfften Lothar<br />

Mohrenwitz, Gründer der Agentur. Dieser aber<br />

wollte mit dem jungen Kunden nichts zu tun<br />

haben und übergab ihn seinem Partner Rainer<br />

Heumann mit den Worten: «Da draussen ist ein<br />

Verrückter, gehen Sie mal zu dem.» Der Verrückte wiederholte seine Bitte, wies überdies auf<br />

ein kleines Startkapital für seinen noch zu gründenden Verlag hin. Er liess sich von einem<br />

zögerlichen Heumann, der ihn von dem Vorhaben abbringen wollte, auch nicht beirren – und<br />

erhielt schliesslich beim zweiten Besuch in der Agentur die Rechte an den Zeichnungen des<br />

britischen Karikaturisten Ronald Searle, hob den Diogenes-Verlag aus der Taufe, und im<br />

Herbst des gleichen Jahres lag das Buch vor. Die Übersetzungen zu den Bildunterschriften<br />

besorgte Keel gleich selbst, wie er auch fast alles andere selber erledigen musste. Ein<br />

Verrückter? Keine Frage! Denn fortan stand er häufiger am Abgrund, als einem nach<br />

Vernunftgründen handelnden Menschen recht sein kann.<br />

Heute mehr denn je könnte man glauben, jeder Verlag stelle ein garantiertes<br />

Himmelfahrtskommando dar und jede Verlegerin, jeder Verleger sei gewiss von manchen,

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