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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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5. Fördert die Sozialgesetzgebung die Selbststeuerung der<br />

Klient/-innen? - Prof. <strong>Dr</strong>. Anne Friedrichs<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Anne Friedrichs, Fachhochschule Emden<br />

Ganz herzlichen Dank Herr <strong>Dr</strong>. <strong>Schröder</strong>, meine Damen und Herren, dass Sie mir heute<br />

als vierter Rednerin vor der Mittagspause noch zuhören wollen, aber wir haben vorhin<br />

gehört, dass in Sachsen-Anhalt auch vierte Plätze noch hoch geehrt werden. Deshalb<br />

vertraue ich darauf, dass das nicht nur im Sport sondern auch hier gilt und ich mich noch<br />

verständlich machen kann mit meinen Ausführungen.<br />

Als ich vor einigen Wochen damit begonnen habe, mich auf diese Tagung und diesen<br />

Vortrag vorzubereiten, habe ich mich zunächst mit der Frage beschäftigt, wie ich den<br />

der Begriff der Steuerung, bzw. der Selbststeuerung verstehen und <strong>für</strong> diesen Vortrag<br />

definieren kann. Das war schon deshalb nicht einfach, weil die Sozialgesetzgebung, mit<br />

der ich mich ja insbesondere beschäftigen soll, den Begriff der Steuerung und der<br />

Selbststeuerung nicht kennt und nicht verwendet, übrigens auch nicht in den in jüngster<br />

Zeit verabschiedeten Sozialgesetzen, wie dem SGB IX und dem PQsG. Die Übertragung<br />

dieser Begriffe aus der Alltagssprache oder aus einem anderen wissenschaftlichen<br />

Zusammenhang auf das Recht ist kaum möglich, wie ich gleich deutlich machen werde.<br />

Ich möchte Ihnen den Weg zeigen, den ich bei meinem Versuch, diesen Begriff <strong>für</strong> meinen<br />

sozialrechtlichen Überlegungen zu operationalisieren, gegangen bin und werde dabei<br />

die vielen Irrwege, auf die ich unterwegs geraten bin, weglassen, um einerseits<br />

meine Redezeit nicht zu überschreiten und andererseits einen Rest Klarheit in dieser<br />

Diskussion zu bewahren.<br />

Ich habe, um mich diesem Begriff inhaltlich zu nähern, damit begonnen, im "dtv-Lexikon<br />

unter dem Begriff Steuerung" nachzuschauen und habe folgende Definitionen gefunden:<br />

1. Psychologie<br />

Prüfende, auswählende oder hemmende Tätigkeit des Ich in bezug auf Triebregungen,<br />

Gefühlsäußerungen und Handlungen; sie vollzieht sich unter dem Einfluß innerer und<br />

äußerer Kotrollmechanismen und dient als rationale, planmäßige Verhaltenslenkung der<br />

aktiven Verwirklichung übergeordneter Ziele oder der reaktiven Beantwortung äußerer<br />

Einflüsse<br />

2. Technik<br />

Vorgang und Vorrichtung zur Erzwingung des vorgesehenen Ablaufs der Bewegung u.a.<br />

in einer Maschine durch Betätigen da<strong>für</strong> vorgesehener Vorrichtungen.<br />

Es handelt sich also sowohl in der Psychologie als auch in der Technik um kontrollierte<br />

und vor allem kontrollierbare Vorgänge.<br />

Den Begriff der "Steuerung" kennen wir im Alltag vor allem aus der Sprache der Technik.<br />

Seit den 70iger Jahren spielt er aber auch in der sozial- und verwaltungs-<br />

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