Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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5. Fördert die Sozialgesetzgebung die Selbststeuerung der<br />
Klient/-innen? - Prof. <strong>Dr</strong>. Anne Friedrichs<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. Anne Friedrichs, Fachhochschule Emden<br />
Ganz herzlichen Dank Herr <strong>Dr</strong>. <strong>Schröder</strong>, meine Damen und Herren, dass Sie mir heute<br />
als vierter Rednerin vor der Mittagspause noch zuhören wollen, aber wir haben vorhin<br />
gehört, dass in Sachsen-Anhalt auch vierte Plätze noch hoch geehrt werden. Deshalb<br />
vertraue ich darauf, dass das nicht nur im Sport sondern auch hier gilt und ich mich noch<br />
verständlich machen kann mit meinen Ausführungen.<br />
Als ich vor einigen Wochen damit begonnen habe, mich auf diese Tagung und diesen<br />
Vortrag vorzubereiten, habe ich mich zunächst mit der Frage beschäftigt, wie ich den<br />
der Begriff der Steuerung, bzw. der Selbststeuerung verstehen und <strong>für</strong> diesen Vortrag<br />
definieren kann. Das war schon deshalb nicht einfach, weil die Sozialgesetzgebung, mit<br />
der ich mich ja insbesondere beschäftigen soll, den Begriff der Steuerung und der<br />
Selbststeuerung nicht kennt und nicht verwendet, übrigens auch nicht in den in jüngster<br />
Zeit verabschiedeten Sozialgesetzen, wie dem SGB IX und dem PQsG. Die Übertragung<br />
dieser Begriffe aus der Alltagssprache oder aus einem anderen wissenschaftlichen<br />
Zusammenhang auf das Recht ist kaum möglich, wie ich gleich deutlich machen werde.<br />
Ich möchte Ihnen den Weg zeigen, den ich bei meinem Versuch, diesen Begriff <strong>für</strong> meinen<br />
sozialrechtlichen Überlegungen zu operationalisieren, gegangen bin und werde dabei<br />
die vielen Irrwege, auf die ich unterwegs geraten bin, weglassen, um einerseits<br />
meine Redezeit nicht zu überschreiten und andererseits einen Rest Klarheit in dieser<br />
Diskussion zu bewahren.<br />
Ich habe, um mich diesem Begriff inhaltlich zu nähern, damit begonnen, im "dtv-Lexikon<br />
unter dem Begriff Steuerung" nachzuschauen und habe folgende Definitionen gefunden:<br />
1. Psychologie<br />
Prüfende, auswählende oder hemmende Tätigkeit des Ich in bezug auf Triebregungen,<br />
Gefühlsäußerungen und Handlungen; sie vollzieht sich unter dem Einfluß innerer und<br />
äußerer Kotrollmechanismen und dient als rationale, planmäßige Verhaltenslenkung der<br />
aktiven Verwirklichung übergeordneter Ziele oder der reaktiven Beantwortung äußerer<br />
Einflüsse<br />
2. Technik<br />
Vorgang und Vorrichtung zur Erzwingung des vorgesehenen Ablaufs der Bewegung u.a.<br />
in einer Maschine durch Betätigen da<strong>für</strong> vorgesehener Vorrichtungen.<br />
Es handelt sich also sowohl in der Psychologie als auch in der Technik um kontrollierte<br />
und vor allem kontrollierbare Vorgänge.<br />
Den Begriff der "Steuerung" kennen wir im Alltag vor allem aus der Sprache der Technik.<br />
Seit den 70iger Jahren spielt er aber auch in der sozial- und verwaltungs-<br />
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