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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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tuation und die individuellen Bedürfnisse kennen die Klienten und Klientinnen selbst am<br />

besten, bisweilen unterstützt von Personen, die eng mit ihnen zusammenarbeiten oder –<br />

leben: Verwandte, Betreuer, Ehrenamtlich etc.. Selbststeuerung der Klienten stellt eine<br />

konsequente Umsetzung dieses Gedankens dar. Der hohe Stellenwert des Wunsch-<br />

und Wahlrechtes in allen Sozialgesetzen trägt dieser Tatsache Rechnung.<br />

Sozialpolitische Steuerung kann sich bei der Umsetzung dieses Prinzips nicht der Mittel<br />

der Ordnungspolitik bedienen, sondern ist auf Gestaltungskräfte des bzw. der einzelnen<br />

angewiesen. Gute soziale Leistungen lassen sich nicht herbei “kontrollieren“ – sie beruhen<br />

auf einer aktiven Rolle der Klienten.<br />

Sozialpolitische Steuerung sollte nicht in erster Linie aus der zentralistischen Festschreibung<br />

von Standardleistungen oder Strukturqualitäten und deren Sicherung bestehen.<br />

Standards stehen schnell im Konflikt zur erwünschten Individualisierung sozialer<br />

Hilfen. Vielmehr sind Verfahren so flexibel zu gestalten, dass Individualität ermöglicht<br />

wird. Dazu kann eben auch gehören, dass Behinderte ihre Teilhabe an der Gemeinschaft<br />

entgegen dem Willen des Betreuers durch den Besuch eines Heavy Metal Konzertes<br />

realisieren – ohne dass gleich eine Neid- oder Sinndebatte hervorgerufen wird.<br />

Aufgabe einer modernen Sozialpolitik ist es demnach, Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine<br />

solche, möglichst weitgehende Übernahme der Verantwortung durch Leistungsberechtigte<br />

zu schaffen. „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist die Maxime der Sozialpolitik und als solche<br />

bereits eine Aufforderung zur Aktivierung.<br />

Zwei Möglichkeiten einer solchen Aktivierung werden derzeit intensiv diskutiert:<br />

• Verfahren, die Beteiligung / Mitsprache sichern: Festlegung von Verfahren, die eine<br />

starke Position der Klienten bei der Ausgestaltung der individuellen Ausgestaltung<br />

von Hilfen sichern: Heimbeirat im Heimgesetz; Hilfeplanung im SGB VIII.<br />

• Persönliches Budget: Umsetzung eines Mottos der Berliner Behinderten Verbände:<br />

„In meiner Hand die Mark macht mich stark“: vgl. die persönlichen Budgets im SGB<br />

IX, in gewisser Weise auch Pauschalierungen von Sozialhilfe.<br />

Die radikale Lösung der persönlichen Budgets führt in der Konsequenz zu einer Nachfragesteuerung.<br />

Leistungserbringer definieren nicht mehr <strong>für</strong>sorglich in Kooperation mit<br />

Leistungsträgern, was gute und sinnvolle Leistungen sind – die Klienten und der von<br />

ihnen geschaffene und definierte Markt bestimmen, was benötigt wird. Nicht nur die individuelle<br />

Leistungsgestaltung, sondern die gesamte Angebotspalette folgt auf diese<br />

Weise dem Willen der Leistungsberechtigten.<br />

Die Festlegung von Verfahrensregelungen dagegen überlässt die Gestaltung der Angebotspalette<br />

einem sozialpolitischen Aushandlungsprozess zwischen Staat / Kommune,<br />

Trägern, ggf. ergänzt um Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen. In der Tradition<br />

unseres Sozialstaates mit meist schwachen Interessensvertretungen der Klienten hat<br />

dies meist eine <strong>für</strong>sorgliche und damit zum Teil bevormundende Gestaltung zur Folge.<br />

Selbststeuerung findet im Rahmen der bestehenden Angebotspalette erst bei der Gestaltung<br />

individueller Hilfen statt – oder auch nicht.<br />

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