Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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tuation und die individuellen Bedürfnisse kennen die Klienten und Klientinnen selbst am<br />
besten, bisweilen unterstützt von Personen, die eng mit ihnen zusammenarbeiten oder –<br />
leben: Verwandte, Betreuer, Ehrenamtlich etc.. Selbststeuerung der Klienten stellt eine<br />
konsequente Umsetzung dieses Gedankens dar. Der hohe Stellenwert des Wunsch-<br />
und Wahlrechtes in allen Sozialgesetzen trägt dieser Tatsache Rechnung.<br />
Sozialpolitische Steuerung kann sich bei der Umsetzung dieses Prinzips nicht der Mittel<br />
der Ordnungspolitik bedienen, sondern ist auf Gestaltungskräfte des bzw. der einzelnen<br />
angewiesen. Gute soziale Leistungen lassen sich nicht herbei “kontrollieren“ – sie beruhen<br />
auf einer aktiven Rolle der Klienten.<br />
Sozialpolitische Steuerung sollte nicht in erster Linie aus der zentralistischen Festschreibung<br />
von Standardleistungen oder Strukturqualitäten und deren Sicherung bestehen.<br />
Standards stehen schnell im Konflikt zur erwünschten Individualisierung sozialer<br />
Hilfen. Vielmehr sind Verfahren so flexibel zu gestalten, dass Individualität ermöglicht<br />
wird. Dazu kann eben auch gehören, dass Behinderte ihre Teilhabe an der Gemeinschaft<br />
entgegen dem Willen des Betreuers durch den Besuch eines Heavy Metal Konzertes<br />
realisieren – ohne dass gleich eine Neid- oder Sinndebatte hervorgerufen wird.<br />
Aufgabe einer modernen Sozialpolitik ist es demnach, Rahmenbedingungen <strong>für</strong> eine<br />
solche, möglichst weitgehende Übernahme der Verantwortung durch Leistungsberechtigte<br />
zu schaffen. „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist die Maxime der Sozialpolitik und als solche<br />
bereits eine Aufforderung zur Aktivierung.<br />
Zwei Möglichkeiten einer solchen Aktivierung werden derzeit intensiv diskutiert:<br />
• Verfahren, die Beteiligung / Mitsprache sichern: Festlegung von Verfahren, die eine<br />
starke Position der Klienten bei der Ausgestaltung der individuellen Ausgestaltung<br />
von Hilfen sichern: Heimbeirat im Heimgesetz; Hilfeplanung im SGB VIII.<br />
• Persönliches Budget: Umsetzung eines Mottos der Berliner Behinderten Verbände:<br />
„In meiner Hand die Mark macht mich stark“: vgl. die persönlichen Budgets im SGB<br />
IX, in gewisser Weise auch Pauschalierungen von Sozialhilfe.<br />
Die radikale Lösung der persönlichen Budgets führt in der Konsequenz zu einer Nachfragesteuerung.<br />
Leistungserbringer definieren nicht mehr <strong>für</strong>sorglich in Kooperation mit<br />
Leistungsträgern, was gute und sinnvolle Leistungen sind – die Klienten und der von<br />
ihnen geschaffene und definierte Markt bestimmen, was benötigt wird. Nicht nur die individuelle<br />
Leistungsgestaltung, sondern die gesamte Angebotspalette folgt auf diese<br />
Weise dem Willen der Leistungsberechtigten.<br />
Die Festlegung von Verfahrensregelungen dagegen überlässt die Gestaltung der Angebotspalette<br />
einem sozialpolitischen Aushandlungsprozess zwischen Staat / Kommune,<br />
Trägern, ggf. ergänzt um Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen. In der Tradition<br />
unseres Sozialstaates mit meist schwachen Interessensvertretungen der Klienten hat<br />
dies meist eine <strong>für</strong>sorgliche und damit zum Teil bevormundende Gestaltung zur Folge.<br />
Selbststeuerung findet im Rahmen der bestehenden Angebotspalette erst bei der Gestaltung<br />
individueller Hilfen statt – oder auch nicht.<br />
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