Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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wissenschaftlichen Diskussion eine gewichtige Rolle. Bei der Suche nach einer Definition<br />
in diesem Arbeitsfeld bin nach längerem Suchen auf Renate Mayntz 1 gestoßen. Renate<br />
Mayntz hat sich 1986 ausführlich in einem Diskussionsbeitrag mit dem Begriff der<br />
Steuerung in den Sozialwissenschaften befasst. Die Lektüre dieses Beitrags war sehr<br />
hilfreich <strong>für</strong> mich, hat er doch einerseits bestätigt, was ich schon im Vorfeld geahnt hatte,<br />
dass nämlich der Begriff der Steuerung inflationär genutzt wird - und daran hat sich bis<br />
heute nichts geändert. Andererseits existiert der Begriff auch in zahlreichen Abwandlungen<br />
( wie Steuerungszweck, Steuerungsinstrument und auch Selbststeuerung), über<br />
deren Bedeutung ebenfalls kaum Einigkeit besteht und bestehen kann, weil eben schon<br />
der zentrale Begriff unklar ist. Dennoch nennt Mayntz in ihrem Beitrag einige gedankliche<br />
Eckpfeiler, die wesentlich dazu beitragen, den Begriff zu strukturieren:<br />
Sie spricht zunächst vom Steuerungssubjekt, mit dem der Akteur gemeint ist, der aktiv<br />
und bewußt einen Prozeß in Gang bringt oder beendet oder der die Richtung einer Entwicklung<br />
gezielt beeinflußt.<br />
Dazu bedient er sich eines Steuerungsinstruments, also eines Mittels, das er bewußt<br />
zur Steuerung des Prozesses einsetzt. Das können Geld- oder Sachmittel sein oder<br />
auch Marktprinzipien oder Gemeinschaftsbindungen, aber eben nur dann, wenn sie vom<br />
Steuerungssubjekt bewußt und gezielt eingesetzt werden. Unbeabsichtigte, zufällige<br />
Einflüsse, egal ob sie erwünscht oder unerwünscht sind, zählen nicht zu den Steuerungsinstrumenten.<br />
Gegenstand der Steuerung ist immer ein Steuerungsobjekt, dessen Entwicklungsrichtung<br />
gezielt verändert werden soll. Nach Mayntz gehört zum Charakter des Steuerungsobjekts<br />
auch, dass es Systemcharakter besitzt, d.h., dass sich das Steuerungsobjekt<br />
auch dann eigendynamisch weiterentwickeln würde, wenn der gezielte Steuerungseingriff<br />
nicht stattfinden würde. Ziel der Steuerung in diesem Sinne ist also die Änderung<br />
der Richtung der Entwicklung des Steuerungsobjekts in Abgrenzung von lediglich punktuellen<br />
Eingriffen und /oder der Schaffung neuer Systeme.<br />
Und letztlich gehört zum Bild der Steuerung, dass diese eine Intention, ein Steuerungsziel<br />
hat und dass der Einsatz des Steuerungsinstruments eine Wirkung hin zu dem erwünschten<br />
Ziel haben sollte.<br />
Wenn ich nun versuche, diese Definition auf das Thema meines Vortrages - also auf die<br />
Frage, ob die Sozialgesetzgebung die Selbststeuerung der Klienten/Klientinnen fördert-<br />
anzuwenden, so kann ich noch relativ einfach festlegen, wer Steuerungssubjekt ist,<br />
nämlich der Sozialgesetzgeber, sei es im Bund oder in den Ländern.<br />
Schwieriger wird es schon bei der Frage nach dem Steuerungsinstument. Zweifellos ist<br />
Steuerungsinstrument die Sozialgesetzgebung selbst. Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
dazu beitragen, dass bestimmte vom Gesetzgeber gewünschte Ziele, wie<br />
soziale Grundsicherung, Wahrung der Menschenwürde, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />
u.s.w., erreicht werden. Steuerungsinstrument kann aber auch der Klient<br />
1 Renate Mayntz, Steuerung, Steuerungsakteure und Steuerungsinstrumente: zur Präzisierung des Problems in :Universität-<br />
Gesamthochschule Siegen, HiMoN-Dislussionsbeiträge70/86<br />
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