Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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Qualitätsthema in einem äußerst komplexen Bezugsfeld sowie das auf Kooperation angelegte<br />
Aushandlungsgeschehen zwischen Kostenträger und Leistungserbringer gestaltet<br />
sich in der Praxis einerseits als schwierig und andererseits als faszinierend.<br />
Eine Grundschwäche in der "Zunft" der Jugendhilfe besteht doch darin, dass es derzeit<br />
keinen Konsens und somit auch keine Darstellung der Inhalte von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />
gibt. Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden,<br />
muss es zeitnah zu gemeinsamen Festlegungen zur Qualitäts(weiter)entwicklung kommen.<br />
Gegenstand der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sind Aspekte der Struktur-, der<br />
Prozess- und der Ergebnisqualität. Es ist ein lohnenswertes Ziel, dass ganz konkret vor<br />
Ort Träger in veränderter partnerschaftlicher Kooperation Vereinbarungen zur Qualitätsentwicklung<br />
erarbeiten und dieses neue Instrument umsetzen. Zwar richtet sich die Vorschrift<br />
in erster Linie an Qualitätsentwicklungen in Einrichtungen, bezieht aber auch die<br />
Beratungs- und Entscheidungsabläufe im Jugendamt ein. Dieses wird <strong>für</strong> den eigenen<br />
Handlungsbereich ebenfalls Qualitätskriterien beschreiben müssen und das Handeln<br />
daran überprüfen. Erst wenn Strukturen und Instrumente als Voraussetzungen angelegt<br />
sind, kann ein System der Jugendhilfesteuerung greifen.<br />
Eine qualitätsbezogene Wirkung der gesetzlichen Neuregelung ist die Anregung zu einer<br />
transparenten Kooperation zwischen Kostenträger und Leistungserbringer. Die Vereinbarungen<br />
zur Qualitätsentwicklung sind demzufolge ein Instrument zur Verbesserung<br />
der Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger<br />
und den Einrichtungen der Erziehungshilfe.<br />
Der Bundesgesetzgeber hat zum ersten Mal eine Verbindung hergestellt zwischen<br />
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen. Die betriebswirtschaftliche<br />
und fachliche Intention werden dadurch miteinander verkoppelt, dass der Gesetzgeber<br />
den Abschluss aller drei Vereinbarungen zur Voraussetzung <strong>für</strong> eine Übernahme<br />
des Entgeltes erklärt und dadurch die beiden Zielrichtungen zusammenführt. Eine Herausforderung<br />
und Chance liegt in dem Erhalt der gesetzlich geforderten Einheit sowie in<br />
der Dynamik der Qualitätsdiskussion, ob sie letztlich zum Steuerungsinstrument in dem<br />
dreigliedrigen Vertragssystem wird.<br />
Wenn ein neues System als komplexes Unterfangen eingeführt wird, gibt es erfahrungsgemäß<br />
Blockaden und Ängste, die Qualität der eigenen Arbeit zu formulieren. Anstatt<br />
offensiv über Qualität und Instrumente konstruktiv zu streiten, verhält sich die Jugendhilfe<br />
eher defensiv. Feststeht, es ist erst der Anfang eines Prozesses, ein "junges Pflänzchen".<br />
Das, was praktisch vorliegt, sind erste (Zwischen)Schritte zu einem gemeinsamen<br />
Verständnis, zu Grundsätzen.<br />
Der Blick zurück zeigt zaghafte Konturen von Veränderungen im Sinne von fachlicher<br />
Weiterentwicklung im Laufe der Jahre. Die heutigen Diskussionen in ihren zielbezogenen<br />
fachlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten haben deutlich eine andere dialogische<br />
Qualität.<br />
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