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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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Qualitätsthema in einem äußerst komplexen Bezugsfeld sowie das auf Kooperation angelegte<br />

Aushandlungsgeschehen zwischen Kostenträger und Leistungserbringer gestaltet<br />

sich in der Praxis einerseits als schwierig und andererseits als faszinierend.<br />

Eine Grundschwäche in der "Zunft" der Jugendhilfe besteht doch darin, dass es derzeit<br />

keinen Konsens und somit auch keine Darstellung der Inhalte von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

gibt. Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden,<br />

muss es zeitnah zu gemeinsamen Festlegungen zur Qualitäts(weiter)entwicklung kommen.<br />

Gegenstand der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sind Aspekte der Struktur-, der<br />

Prozess- und der Ergebnisqualität. Es ist ein lohnenswertes Ziel, dass ganz konkret vor<br />

Ort Träger in veränderter partnerschaftlicher Kooperation Vereinbarungen zur Qualitätsentwicklung<br />

erarbeiten und dieses neue Instrument umsetzen. Zwar richtet sich die Vorschrift<br />

in erster Linie an Qualitätsentwicklungen in Einrichtungen, bezieht aber auch die<br />

Beratungs- und Entscheidungsabläufe im Jugendamt ein. Dieses wird <strong>für</strong> den eigenen<br />

Handlungsbereich ebenfalls Qualitätskriterien beschreiben müssen und das Handeln<br />

daran überprüfen. Erst wenn Strukturen und Instrumente als Voraussetzungen angelegt<br />

sind, kann ein System der Jugendhilfesteuerung greifen.<br />

Eine qualitätsbezogene Wirkung der gesetzlichen Neuregelung ist die Anregung zu einer<br />

transparenten Kooperation zwischen Kostenträger und Leistungserbringer. Die Vereinbarungen<br />

zur Qualitätsentwicklung sind demzufolge ein Instrument zur Verbesserung<br />

der Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger<br />

und den Einrichtungen der Erziehungshilfe.<br />

Der Bundesgesetzgeber hat zum ersten Mal eine Verbindung hergestellt zwischen<br />

Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen. Die betriebswirtschaftliche<br />

und fachliche Intention werden dadurch miteinander verkoppelt, dass der Gesetzgeber<br />

den Abschluss aller drei Vereinbarungen zur Voraussetzung <strong>für</strong> eine Übernahme<br />

des Entgeltes erklärt und dadurch die beiden Zielrichtungen zusammenführt. Eine Herausforderung<br />

und Chance liegt in dem Erhalt der gesetzlich geforderten Einheit sowie in<br />

der Dynamik der Qualitätsdiskussion, ob sie letztlich zum Steuerungsinstrument in dem<br />

dreigliedrigen Vertragssystem wird.<br />

Wenn ein neues System als komplexes Unterfangen eingeführt wird, gibt es erfahrungsgemäß<br />

Blockaden und Ängste, die Qualität der eigenen Arbeit zu formulieren. Anstatt<br />

offensiv über Qualität und Instrumente konstruktiv zu streiten, verhält sich die Jugendhilfe<br />

eher defensiv. Feststeht, es ist erst der Anfang eines Prozesses, ein "junges Pflänzchen".<br />

Das, was praktisch vorliegt, sind erste (Zwischen)Schritte zu einem gemeinsamen<br />

Verständnis, zu Grundsätzen.<br />

Der Blick zurück zeigt zaghafte Konturen von Veränderungen im Sinne von fachlicher<br />

Weiterentwicklung im Laufe der Jahre. Die heutigen Diskussionen in ihren zielbezogenen<br />

fachlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten haben deutlich eine andere dialogische<br />

Qualität.<br />

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