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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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Bandwechsel<br />

Heike Baehrens<br />

Es ist richtig, dass wir nicht unbedingt zusätzliche gesetzliche Regelungen brauchen.<br />

Aber wir brauchen eine Weiterentwicklung vorhandener gesetzlicher Regelungen. Ich<br />

habe vorher einiges genannt.<br />

Ich würde in Anknüpfung an Herrn Schulte auch meinen, und da widerspreche ich ihm<br />

auch ein Stück, dass es eine dringende Notwendigkeit gibt, etwas zu verändern. Die<br />

Geldleistungen, die derzeit gegeben werden, sind nämlich im Verhältnis zu den Leistungen,<br />

die <strong>für</strong> die Sachleistungen gegeben werden, deutlich zu niedrig. Damit ist kein echter<br />

Anreiz gegeben, den vorhandenen Konsens „ambulant vor stationär“ wirklich zu fördern.<br />

An der Stelle, meine ich, ist das Pflegeversicherungsgesetz nicht intelligent, sondern<br />

es ist in der Wirkung eher kontraproduktiv. Wenn diese persönlichen Budgets wirklich<br />

eine Chance haben sollen und wir damit dem ambulanten Sektor einen deutlichen<br />

Entwicklungsschub geben wollen, dann muss an dieser Stelle mehr investiert werden<br />

und da muss man einfach eine Verschiebung vornehmen. Es muss jetzt sowieso über<br />

die Zuschüsse in der Pflegeversicherung entschieden werden und dann kann man in<br />

diesem Rahmen etwas neu ordnen. An der Stelle sehe ich z. B. einen notwendigen Weiterentwicklungsbedarf.<br />

Aber um jetzt auf das einzugehen, was Sie gesagt haben, Herr Gitschmann. Ich sehe<br />

Sie gar nicht im Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe. Denn wir als Leistungserbringer<br />

versprechen uns von dem Vereinbarungsprinzip eigentlich, dass wir wirklich zu<br />

partnerschaftlichen Verhandlungen kommen. Das hat der Gesetzgeber gewollt. So lese<br />

ich jedenfalls die Regelung im BSHG, so lese ich auch die Regelungen zur leistungsgerechten<br />

Vergütung im Pflegeversicherungsgesetz und so ist auch die Intention des § 78<br />

SGB VIII. Wir erleben jedoch, dass unsere Partner, die in der Regel eben Vertreter der<br />

von Herrn Schimanke gestern bezeichneten überforderten Verwaltung sind. Die Verwaltung<br />

ist im Grunde noch nicht darauf eingerichtet, sich mit den Leistungserbringern tatsächlich<br />

partnerschaftlich darüber zu verständigen, was ist Leistungsinhalt, wie soll die<br />

Leistungsqualität aussehen und wie kommen wir dann wirklich von einer fundierten Leistungsvereinbarung<br />

zu einer angemessenen Vergütungsvereinbarung. Damit, und das<br />

behaupte ich jetzt so schlicht, sind unsere Verhandlungspartner in der Verwaltung derzeit<br />

überfordert. Und deshalb ziehen sie sich immer mehr auf Formen hoheitlichen Verwaltungshandelns<br />

zurück, indem sie versuchen, im Grunde Richtlinien <strong>für</strong> die Finanzierung<br />

von BSHG-Leistungen herauszugeben und so einseitig zu definieren, wie die maximale<br />

Pauschale aussieht. Dann hat der Träger nur noch die Möglichkeit, diese Vereinbarung<br />

zu unterschreiben oder sie nicht zu unterschreiben. Er hat keine Wahl, wenn es<br />

dann kein Organ gibt, das dann noch schlichten kann. Natürlich sind wir im Fachausschuss<br />

Sozialhilfe des überörtlichen Sozialhilfeträgers beteiligt. Zu diesem Thema reden<br />

die Leistungserbringer in Baden-Württemberg mit einer Stimme, was sonst auch nicht<br />

immer der Fall ist, aber es hat keine Auswirkungen, weil die Landräte, die in der Verbandsversammlung<br />

gemeinsam mit der Verwaltung entscheiden, natürlich unter Kostengesichtspunkten<br />

entscheiden und hier nicht die Umlage <strong>für</strong> den überörtlichen Sozialhilfeträger<br />

erhöht haben wollen.<br />

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