Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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tern und andere <strong>Familie</strong>nmitglieder die Arbeitgeberrolle übernehmen. Bei vielen Interessengemeinschaften,<br />
wie zum Beispiel bei "Per Saldo", kann man Informationen und Unterstützung<br />
auf diesem Gebiet bekommen. Sollte es einem Budgetinhaber trotz allem<br />
nicht gelingen, seinen Aufgaben gerecht zu werden, so sind im System Sicherheiten<br />
eingebaut, die da<strong>für</strong> Sorge tragen, dass eine Rückkehr in das System der Sachleistungen<br />
möglich ist.<br />
Anfänglich gab es Politiker, die meinten, man könne Menschen die Verantwortung <strong>für</strong><br />
die Geldmittel, die sie <strong>für</strong> ihre Hilfeleistungen benötigten, nicht anvertrauen. Die Gefahr,<br />
das Geld würde uneigentlich verwendet werden, wäre zu groß. So etwas hat sich nie<br />
ergeben. Die Menschen haben die beantragte Hilfe bitter nötig, um im täglichen Leben<br />
einigermaßen mithalten zu können. Bei den ersten Experimenten in den neunziger Jahren<br />
ließ man die Budgetinhaber über den genehmigten Gesamtbetrag verfügen. Dabei<br />
zeigte sich, dass man äußerst sorgfältig mit dem Geld umging, ja durch scharfe Verhandlungen<br />
mit dem Pflegepersonal mehr Stunden beköstigen konnte als mit dem heutigen<br />
System möglich wäre. Sehr schnell wurde offenbar, dass durch ein Persönliches<br />
Budget die Lebensqualität des Budgetinhabers erstaunlich verbessert wurde.<br />
Es ist äußerst wichtig, dass zukünftige Budgetinhaber vor der Entscheidung, das Abenteuer<br />
zu wagen, gründlich über alle Regeln und Verantwortlichkeiten aufgeklärt werden.<br />
6.6 Die gegenwärtig geltenden Regeln <strong>für</strong> das Persönliche Budget<br />
Das Gesundheitsministerium hat 1995 bestimmt, dass Menschen, die länger als drei<br />
Monate auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen des Persönlichen<br />
Budgets einen Geldbetrag zur Verfügung bekommen können als Alternative zu Sachleistungen.<br />
Heute verfügbare Gelder zur Bezuschussung von Persönlichen Budgets und dem<br />
Allgemeinen Gesetz zur Sonderleistungen (AWBZ)<br />
� Die Kosten <strong>für</strong> Pflege und Betreuung betragen f 295 Millionen Gulden, wovon tausend<br />
Gulden pro Budgetinhaber an Verwaltungskosten abgehen. Vom Juli 2001 an<br />
gibt es 20700 Budgetinhaber.<br />
� Die Kosten des Persönlichen Budgets <strong>für</strong> geistig Behinderte betragen <strong>für</strong> 7600<br />
Budgetinhaber 135 Millionen Gulden.<br />
� Die Kosten <strong>für</strong> Schwerbehinderte mit extrem hohem Pflegebedarf, belaufen sich auf<br />
5,1 Millionen Gulden <strong>für</strong> drei regionale Experimente mit 100 Teilnehmern, die seit<br />
<strong>Jan</strong>uar 2001 laufen.<br />
� Das Budget <strong>für</strong> die Sorge <strong>für</strong> Psychisch Kranke beträgt 19 Millionen Gulden <strong>für</strong> das<br />
Jahr 2001. Mit Experimenten wurde 1998 in fünf Regionen ein Anfang gemacht.<br />
2001 wurde das Persönliche Budget <strong>für</strong> diese Zielgruppe allgemein eingeführt mit<br />
150 Teilnehmern.<br />
� Zum Vergleich: die Gesamtausgaben <strong>für</strong> die oben genannten Budgetgruppen belaufen<br />
sich auf etwa 450 Millionen Gulden. Die Ausgaben <strong>für</strong> Sachleistungen aus dem<br />
AWBZ belaufen sich auf 30 Milliarden. Die Ausgaben <strong>für</strong> die Persönlichen Budgets<br />
sind da vergleichsweise sehr bescheiden!<br />
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