Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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Z.B. :<br />
Heimvertrag und Selbststeuerung?<br />
Sanktionsmöglichkeiten<br />
Wahlleistungen<br />
Verweis auf weitere<br />
Instrumente<br />
Wirkungsbezogene<br />
Schwerpunkte<br />
Heimvertrag<br />
Einbeziehung<br />
Bewohner<br />
Qualitätsgarantie<br />
(Preis-Leistungs-Verhältnis)<br />
Verantwortung<br />
Heimbeirat<br />
Im Heimvertrag können den Bewohnern/innen als Möglichkeiten zur Selbststeuerung<br />
z.B. Wahlleistungen angeboten oder es können auch Wahlmöglichkeiten bei der Speiseversorgung<br />
sowie Abwahlmöglichkeiten von z.B. hauswirtschaftlichen Leistungen angeboten<br />
werden.<br />
Des Weiteren können auch wirkungsbezogene Schwerpunkte des Heimes im Hinblick<br />
auf die angestrebten Wirkungsziele vereinbart werden. Dies entspräche der Selbstverpflichtung<br />
des Heimes auf die Erreichung oder zumindest Anstrebung des individuellen<br />
Wohlbefindens der Bewohner/innen. Diese Selbstverpflichtung könnte noch weiter konkretisiert<br />
werden.<br />
Es können aber auch Qualitätsgarantien aufgenommen werden, in denen etwa die Ausprägungen<br />
der Freiheit von Gesundheitsrisiken in ihren Merkmalswerten festgelegt werden.<br />
Weitere Möglichkeiten zur Einräumung von Selbststeuerungsoptionen liegen in der<br />
Festlegung der Verantwortlichkeiten des Heimbeirates oder der Einbeziehung der Bewohner/innen,<br />
die explizit in den Heimvertrag aufgenommen werden könnten.<br />
Es werden sich mit Sicherheit nicht alle Aspekte im Heimvertrag regeln lassen, es besteht<br />
aber durchaus auch die Möglichkeit im Heimvertrag auf den Einsatz weiterer Instrumente,<br />
wie z.B. des Qualitätsmanagements zu verweisen. Schließlich könnten auch<br />
Sanktionsmöglichkeiten, wie z.B. Rückerstattungen von Entgelten bei Schlecht- oder<br />
Minderleistungen festgeschrieben werden.<br />
Mit den nachfolgend aufgeführten Einstiegsthesen wurde schließlich in die Diskussion<br />
übergeleitet.<br />
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