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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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Die Arbeitsgruppe hat folgende Problemstellen erarbeitet:<br />

Problemstelle 1 - Auswahl des Personenkreises<br />

Zu welchem Zeitpunkt auch immer – bei der Einführung persönlicher Budgets wird man<br />

entscheiden müssen, ob dieses neue Form allen Menschen mit Behinderungen zuteil<br />

werden soll oder nur einem eingeschränkten Personenkreis.<br />

Öffnet man die Budgets <strong>für</strong> alle, muss man zwangsläufig sich über die Formen der Unterstützung<br />

und Bedarfsartikulierung einig werden, die insbesondere <strong>für</strong> jene Menschen<br />

notwendig werden, die sich aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht über Bedarfe und<br />

Ziele äußern können.<br />

Schränkt man andererseits den Zugang ein, müssen nachvollziehbare und transparente<br />

Kriterien der Abgrenzung und Auswahl gefunden werden.<br />

In der Tendenz war die AG der Auffassung, das persönliche Budget allen Personen zugänglich<br />

zu machen, <strong>für</strong> die diese Leistung eine bedarfsgerechte Hilfe darstellt. Selbstbestimmung<br />

kann nicht ein Privileg einiger, sondern muss der Anspruch aller Menschen<br />

mit einem entsprechenden Hilfebedarf sein.<br />

Problemstelle 2 - Indikation<br />

Nahtlos schließt daran die Frage an, wie der vorgenannte Hilfebedarf ermittelt werden<br />

kann. In Rheinland-Pfalz sind zur Zeit vier Stellungnahmen notwendig, die die sogenannte<br />

Verwaltungskonferenz beim örtlichen Sozialhilfeträger benötigt, um einen Antragsteller<br />

als Budgetinhaber anzuerkennen.<br />

Es werden in umfangreichen Befragungsbögen die Meinungen des Betroffenen, des<br />

Sozialmedizinischen Dienstes, des Sozialhilfeträgers und der aufnehmenden/abgebenden<br />

Einrichtung berücksichtigt. Allerdings liegt kein einheitliches Verfahren<br />

vor, wie diese Stellungnahmen am Ende in die Entscheidung einfließen, ob ein Budget<br />

gewährt wird oder nicht. Auch nicht, in welche der drei vorgesehenen Budgetstufen<br />

eingeordnet werden soll.<br />

Die Arbeitsgruppe vertrat die Meinung, dass hier zwingend die Einführung eines Hilfeplanverfahrens<br />

5 erfolgen muss, das - vielleicht eingebettet in entsprechende kommunale<br />

Hilfeplankonferenzen - die Zielvorstellungen des Hilfesuchenden berücksichtigt. Das<br />

Verfahren müsste dialogisch darauf ausgerichtet sein, insgesamt alle Beteiligten einzubeziehen.<br />

Die Beteiligung des Klienten in einem solchen Hilfeplanverfahren ist unabdingbar. Die<br />

Teilnehmer/innen waren der Meinung, dass damit mit dem Instrument „Persönliches<br />

Budget“ tatsächlich fachlich die Selbstbestimmung und die Wahlfreiheit des Hilfeempfängers<br />

gefördert werden könnte.<br />

5 Vgl. die entsprechenden Ausführungen in der Dokumentation zur 1. Magdeburger Tagung<br />

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