Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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Die Arbeitsgruppe hat folgende Problemstellen erarbeitet:<br />
Problemstelle 1 - Auswahl des Personenkreises<br />
Zu welchem Zeitpunkt auch immer – bei der Einführung persönlicher Budgets wird man<br />
entscheiden müssen, ob dieses neue Form allen Menschen mit Behinderungen zuteil<br />
werden soll oder nur einem eingeschränkten Personenkreis.<br />
Öffnet man die Budgets <strong>für</strong> alle, muss man zwangsläufig sich über die Formen der Unterstützung<br />
und Bedarfsartikulierung einig werden, die insbesondere <strong>für</strong> jene Menschen<br />
notwendig werden, die sich aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht über Bedarfe und<br />
Ziele äußern können.<br />
Schränkt man andererseits den Zugang ein, müssen nachvollziehbare und transparente<br />
Kriterien der Abgrenzung und Auswahl gefunden werden.<br />
In der Tendenz war die AG der Auffassung, das persönliche Budget allen Personen zugänglich<br />
zu machen, <strong>für</strong> die diese Leistung eine bedarfsgerechte Hilfe darstellt. Selbstbestimmung<br />
kann nicht ein Privileg einiger, sondern muss der Anspruch aller Menschen<br />
mit einem entsprechenden Hilfebedarf sein.<br />
Problemstelle 2 - Indikation<br />
Nahtlos schließt daran die Frage an, wie der vorgenannte Hilfebedarf ermittelt werden<br />
kann. In Rheinland-Pfalz sind zur Zeit vier Stellungnahmen notwendig, die die sogenannte<br />
Verwaltungskonferenz beim örtlichen Sozialhilfeträger benötigt, um einen Antragsteller<br />
als Budgetinhaber anzuerkennen.<br />
Es werden in umfangreichen Befragungsbögen die Meinungen des Betroffenen, des<br />
Sozialmedizinischen Dienstes, des Sozialhilfeträgers und der aufnehmenden/abgebenden<br />
Einrichtung berücksichtigt. Allerdings liegt kein einheitliches Verfahren<br />
vor, wie diese Stellungnahmen am Ende in die Entscheidung einfließen, ob ein Budget<br />
gewährt wird oder nicht. Auch nicht, in welche der drei vorgesehenen Budgetstufen<br />
eingeordnet werden soll.<br />
Die Arbeitsgruppe vertrat die Meinung, dass hier zwingend die Einführung eines Hilfeplanverfahrens<br />
5 erfolgen muss, das - vielleicht eingebettet in entsprechende kommunale<br />
Hilfeplankonferenzen - die Zielvorstellungen des Hilfesuchenden berücksichtigt. Das<br />
Verfahren müsste dialogisch darauf ausgerichtet sein, insgesamt alle Beteiligten einzubeziehen.<br />
Die Beteiligung des Klienten in einem solchen Hilfeplanverfahren ist unabdingbar. Die<br />
Teilnehmer/innen waren der Meinung, dass damit mit dem Instrument „Persönliches<br />
Budget“ tatsächlich fachlich die Selbstbestimmung und die Wahlfreiheit des Hilfeempfängers<br />
gefördert werden könnte.<br />
5 Vgl. die entsprechenden Ausführungen in der Dokumentation zur 1. Magdeburger Tagung<br />
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