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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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� Behandlung *<br />

� Wohnen *<br />

Die Kategorien Behandlung und Wohnen bleiben im Bezug auf das Persönliche Budget<br />

vorläufig noch außerhalb der Diskussion. Bei den Sachleistungen werden sie schon mitberücksichtigt.<br />

Definition des Leistungsumfangs nach Klassen<br />

In der heutigen Praxis wird bei der Indikation die Summe der Stunden, die <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />

Funktionen benötigt werden, festgestellt. Man spricht von einem X-<br />

Stundensystem. Auf Grund dieser Summe wird der Bruttobetrag des Persönlichen Budgets<br />

ausbezahlt.<br />

In dem neuen System soll mit einer Budgetsystematik gearbeitet werden. Ein Vorteil<br />

wäre die einfachere Handhabung, und es gewährt einigen Spielraum bei Veränderungen<br />

des Gesundheitszustandes. Zwischenzeitliche Neuindikationen werden dadurch<br />

seltener nötig sein. Von Nachteil ist die Grobmaschigkeit des Systems, wodurch das<br />

individuelle Sorgebedürfnis weniger präzise umschrieben werden kann. Eine mögliche<br />

Variante wäre die Definition einer Anzahl an Klassen. So entsteht ein Matrixmodel aus<br />

Funktionen und Klassen. Die Klassen könnten aus der heutigen Sorgepraxis abgeleitet<br />

werden. Die Höhe der Entlohnung des Pflegepersonals wird gekoppelt an die Klasse,<br />

oder wie Sie sagen, die Pflegestufe. Dabei muss gewährleistet sein, dass das selbständig<br />

arbeitende Personal die gleichen Rechte und Möglichkeiten hat, wie das Personal in<br />

den Einrichtungen.<br />

Umschlagmoment<br />

Dem Leistungsberechtigten darf aus der Wahl zwischen einem Persönlichen Budget<br />

oder Sachleistungen kein finanzieller Vor- oder Nachteil entstehen. Kollektive Sachleistungen<br />

in einer Einrichtung bieten Vorteile durch den Umfang der Leistungen <strong>für</strong> eine<br />

Gruppe von Klienten gleichzeitig. Für die Leistungen durch ein Persönliches Budget gilt<br />

ein Maximumbetrag. Wenn der Pflegebedarf extrem ist, kann es im Vergleich mit der<br />

Heimpflege zu einem Umschlag kommen, wo aus Kostengründen zur Aufnahme in eine<br />

Einrichtung geraten wird. Das bedeutet übrigens nicht, dass der Leistungsempfänger<br />

seine Hilfe nicht mehr zu Hause bekommen darf, wohl aber dass er die Extrakosten<br />

selbst wird tragen müssen. In außergewöhnlichen Härtefällen, bei denen aus medizinischen<br />

Erwägungen von Heimpflege ab zu raten ist, kann eine Sonderregelung in Kraft<br />

treten.<br />

Abschaffung der Zentralverwaltung durch die Soziale Versicherungsbank<br />

Die als sehr bürokratisch empfundene Verwaltung durch die Soziale Versicherungsbank<br />

wird abgeschafft, eine Einsparung von 28,5 Millionen Gulden, die effektiver verwendet<br />

werden sollen.<br />

Zur Durchführung des Persönlichen Budgets entwickelt man zwei Alternativen.<br />

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