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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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8. AG2 - Leistungsvereinbarung zwischen Kommune und<br />

Leistungserbringer als Instrument der Selbststeuerung<br />

der Träger - Wolfgang Klein, Dirk Terlinden<br />

Moderation: Wolfgang Klein, Caritasverband Leverkusen e.V.<br />

Dirk Terlinden, Stadtverwaltung Leverkusen<br />

Erfahrungen mit Leistungsvereinbarungen und deren kritische Würdigung<br />

Mit Leistungsvereinbarungen zur "Wirkungsorientierten Steuerung" - hier zur "Selbststeuerung<br />

durch die Leistungserbringer" - wird Neuland in den Verhältnissen zwischen<br />

Kommune und Leistungserbringern betreten. Auf unterschiedlichstem Niveau werden<br />

Kontrakte zur Gewährung von Zuschüssen oder Teilleistungsentgelten vereinbart. Im<br />

Vordergrund stehen nach wie vor die Leistungs- oder sogenannte Produktbeschreibungen<br />

durch die Kommune sowie der Nachweis über die Verwendung der Mittel. Auch<br />

wenn einige Beteiligte über die bestehende Absicht von gemeinsam zu entwickelnden<br />

Vereinbarungen sinnen, wird deutlich, dass die Begrifflichkeiten "Wirkungsorientierung"<br />

und "Selbststeuerung" unterschiedlich interpretiert werden. Die wesentliche Hemmnis<br />

liegt im mangelnden Glauben, einem gemeinsamen Ziel verpflichtet zu sein. Die Schwierigkeiten,<br />

Bedürfnisse und somit deren Befriedigung (den Grad der Wirkung) zu beschreiben<br />

und alle Beteiligten an dem Prozess zu beteiligen sind offen erkennbar. Deutlich<br />

wird, dass beide Seiten sich um Besitzstände und Machteinflüsse sorgen. Auf Nachfrage<br />

wurde jedoch deutlich Änderungsbedarf hinsichtlich der Wirkungsorientierung benannt.<br />

Wobei allerdings die Frage "Was passiert mit unserem Geld" und nicht die Frage<br />

"wie können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Trägern ermöglichen,<br />

eigenverantwortlich und ergebnisorientiert im Sinne einer Selbststeuerung zu operieren"<br />

im Vordergrund steht.<br />

Möglichkeiten und Chancen der Weiterentwicklung von Leistungsvereinbarungen<br />

Zur erfolgreichen Weiterentwicklung von Leistungsvereinbarungen - hier waren sich<br />

alle Arbeitsgruppenmitglieder einig - ist die Beteiligung aller Betroffenen zu gewährleisten.<br />

Die Bedürfnisermittlung sowie die Beschreibung der Leistung, die Zieldefinition sowie<br />

die Methode der Gradmessung des Erreichten ist im demokratischen Konsens zwischen<br />

Kostenträger, Leistungserbringer und Leistungsnehmer sowie den Mitarbeitern<br />

und den Akteuren im sozialen Umfeld zu gestalten. Durch Schaffung eines durchgängig<br />

transparenten Steuerungssystems wird Vertrauensbildung unterhalb der Beteiligten<br />

möglich. Gegenüber der Politik und Öffentlichkeit kann im System eine Einheit der Sprache<br />

geschaffen werden und so seinen Einsatz als Sozialmarketinginstrument finden.<br />

Eindeutig definiert werden muss, wer Vertragspartner ist und wer welche Funktion im<br />

Steuerungssystem übernimmt. Teilziele sind so zu benennen, dass sie voneinander abgrenzbar<br />

sind. Wird ein Ziel nicht erreicht, ist eine genauere Analyse der Gründe möglich.<br />

Nicht jedes objektive Ziel ist mit den individuellen Bedürfnissen deckungsgleich.<br />

Das Ziel, die Vermeidung von Heimunterbringung mag zwar objektiv richtig sein, kann<br />

aber konträr zu dem Wunsch eines älteren Bürgers stehen, gerade in einem <strong>Senioren</strong>heim<br />

die Kontakte zu finden, die Ihm in seinem häuslichen Umfeld aus verschiedenen<br />

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