Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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8. AG2 - Leistungsvereinbarung zwischen Kommune und<br />
Leistungserbringer als Instrument der Selbststeuerung<br />
der Träger - Wolfgang Klein, Dirk Terlinden<br />
Moderation: Wolfgang Klein, Caritasverband Leverkusen e.V.<br />
Dirk Terlinden, Stadtverwaltung Leverkusen<br />
Erfahrungen mit Leistungsvereinbarungen und deren kritische Würdigung<br />
Mit Leistungsvereinbarungen zur "Wirkungsorientierten Steuerung" - hier zur "Selbststeuerung<br />
durch die Leistungserbringer" - wird Neuland in den Verhältnissen zwischen<br />
Kommune und Leistungserbringern betreten. Auf unterschiedlichstem Niveau werden<br />
Kontrakte zur Gewährung von Zuschüssen oder Teilleistungsentgelten vereinbart. Im<br />
Vordergrund stehen nach wie vor die Leistungs- oder sogenannte Produktbeschreibungen<br />
durch die Kommune sowie der Nachweis über die Verwendung der Mittel. Auch<br />
wenn einige Beteiligte über die bestehende Absicht von gemeinsam zu entwickelnden<br />
Vereinbarungen sinnen, wird deutlich, dass die Begrifflichkeiten "Wirkungsorientierung"<br />
und "Selbststeuerung" unterschiedlich interpretiert werden. Die wesentliche Hemmnis<br />
liegt im mangelnden Glauben, einem gemeinsamen Ziel verpflichtet zu sein. Die Schwierigkeiten,<br />
Bedürfnisse und somit deren Befriedigung (den Grad der Wirkung) zu beschreiben<br />
und alle Beteiligten an dem Prozess zu beteiligen sind offen erkennbar. Deutlich<br />
wird, dass beide Seiten sich um Besitzstände und Machteinflüsse sorgen. Auf Nachfrage<br />
wurde jedoch deutlich Änderungsbedarf hinsichtlich der Wirkungsorientierung benannt.<br />
Wobei allerdings die Frage "Was passiert mit unserem Geld" und nicht die Frage<br />
"wie können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Trägern ermöglichen,<br />
eigenverantwortlich und ergebnisorientiert im Sinne einer Selbststeuerung zu operieren"<br />
im Vordergrund steht.<br />
Möglichkeiten und Chancen der Weiterentwicklung von Leistungsvereinbarungen<br />
Zur erfolgreichen Weiterentwicklung von Leistungsvereinbarungen - hier waren sich<br />
alle Arbeitsgruppenmitglieder einig - ist die Beteiligung aller Betroffenen zu gewährleisten.<br />
Die Bedürfnisermittlung sowie die Beschreibung der Leistung, die Zieldefinition sowie<br />
die Methode der Gradmessung des Erreichten ist im demokratischen Konsens zwischen<br />
Kostenträger, Leistungserbringer und Leistungsnehmer sowie den Mitarbeitern<br />
und den Akteuren im sozialen Umfeld zu gestalten. Durch Schaffung eines durchgängig<br />
transparenten Steuerungssystems wird Vertrauensbildung unterhalb der Beteiligten<br />
möglich. Gegenüber der Politik und Öffentlichkeit kann im System eine Einheit der Sprache<br />
geschaffen werden und so seinen Einsatz als Sozialmarketinginstrument finden.<br />
Eindeutig definiert werden muss, wer Vertragspartner ist und wer welche Funktion im<br />
Steuerungssystem übernimmt. Teilziele sind so zu benennen, dass sie voneinander abgrenzbar<br />
sind. Wird ein Ziel nicht erreicht, ist eine genauere Analyse der Gründe möglich.<br />
Nicht jedes objektive Ziel ist mit den individuellen Bedürfnissen deckungsgleich.<br />
Das Ziel, die Vermeidung von Heimunterbringung mag zwar objektiv richtig sein, kann<br />
aber konträr zu dem Wunsch eines älteren Bürgers stehen, gerade in einem <strong>Senioren</strong>heim<br />
die Kontakte zu finden, die Ihm in seinem häuslichen Umfeld aus verschiedenen<br />
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