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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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keiten bestehen denn überhaupt, oder sollten bestehen, hinsichtlich der Selbststeuerungsmöglichkeiten<br />

der Bewohner/innen? Vor dem Hintergrund dieser Fragestellung<br />

steht der Heimvertrag als rechtliches Bindeglied zwischen dem Heim und den Leistungsempfängern<br />

im Blickpunkt dieses Workshops.<br />

Die nachfolgende Folie skizziert kurz die Bedeutung des Heimvertrages an Hand ausgewählter<br />

Stichpunkte.<br />

Anmerkungen zum Heimvertrag<br />

–Normierung Heimvertragsrecht im Heimgesetz<br />

–Einrichtungsphilosophie spiegelt sich in der<br />

Rechtsstellung des Bewohners im Heimvertrag<br />

–Gebot der Einzelleistungsbeschreibung<br />

–verständliche und transparente Bekanntgabe der<br />

Leistungen gegenüber dem Bewohner<br />

–zu beschreibende Leistungen:<br />

–Wohnraumüberlassung<br />

–Verpflegung<br />

–Hauswirtschaftliche Versorgung<br />

–Pflege (Pflege, med. Behandlungspflege, soz. Betreuung)<br />

–Zusatzleistungen, ärztl. Betreuung, Therapien, kulturelle/soziale<br />

Leistungen<br />

Welche möglichen Ansatzpunkte bestehen denn nun <strong>für</strong> die Einräumung von Selbststeuerungsmöglichkeiten<br />

im Heimvertrag? Die nachfolgende Abbildung zeigt hierzu Beispiele<br />

auf.<br />

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