Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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keiten bestehen denn überhaupt, oder sollten bestehen, hinsichtlich der Selbststeuerungsmöglichkeiten<br />
der Bewohner/innen? Vor dem Hintergrund dieser Fragestellung<br />
steht der Heimvertrag als rechtliches Bindeglied zwischen dem Heim und den Leistungsempfängern<br />
im Blickpunkt dieses Workshops.<br />
Die nachfolgende Folie skizziert kurz die Bedeutung des Heimvertrages an Hand ausgewählter<br />
Stichpunkte.<br />
Anmerkungen zum Heimvertrag<br />
–Normierung Heimvertragsrecht im Heimgesetz<br />
–Einrichtungsphilosophie spiegelt sich in der<br />
Rechtsstellung des Bewohners im Heimvertrag<br />
–Gebot der Einzelleistungsbeschreibung<br />
–verständliche und transparente Bekanntgabe der<br />
Leistungen gegenüber dem Bewohner<br />
–zu beschreibende Leistungen:<br />
–Wohnraumüberlassung<br />
–Verpflegung<br />
–Hauswirtschaftliche Versorgung<br />
–Pflege (Pflege, med. Behandlungspflege, soz. Betreuung)<br />
–Zusatzleistungen, ärztl. Betreuung, Therapien, kulturelle/soziale<br />
Leistungen<br />
Welche möglichen Ansatzpunkte bestehen denn nun <strong>für</strong> die Einräumung von Selbststeuerungsmöglichkeiten<br />
im Heimvertrag? Die nachfolgende Abbildung zeigt hierzu Beispiele<br />
auf.<br />
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