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Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...

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� Durch Aufstockung der Zuschüsse ist die Anzahl der Budgetinhaber seit <strong>Jan</strong>uar<br />

2001 mit 6000 auf insgesamt 28.500 Personen gestiegen. Die extra Zuschüsse wurden<br />

den regionalen Stellen der Krankenversicherungen bewilligt, um die Wartelisten<br />

in der häuslichen Pflege zu verkürzen.<br />

Innerhalb der Regelung <strong>für</strong> Pflege und Betreuung besteht das Budget aus drei Teilen:<br />

� Regelung der einkommensabhängigen Selbstbeteiligung<br />

� Pauschalbetrag<br />

� Bezugsanspruch.<br />

Der Krankenversicherungsträger legt auf Grund der Stundenzahl und der Art der Hilfeleistung<br />

das Bruttobudget fest. Jugendliche unter 18 Jahren sind freigestellt von Selbstbeteiligungen,<br />

da sie häufig noch kein eigenes Einkommen haben und entweder bei ihren<br />

Eltern oder in einer Einrichtung wohnen, wo sie nur ein Taschengeld erhalten.<br />

Der Versicherungsträger vermindert den Bruttobetrag des Budgets mit der Selbstbeteiligung.<br />

Das Budget besteht dann aus dem Pauschalbetrag und dem Bezugsanspruch.<br />

Nach Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Budgetinhaber und dem Versicherungsträger<br />

wird der Antrag bei der Sozialen Versicherungsbank deponiert, wo die Budgetgelder<br />

verwaltet werden. Der Pauschalbetrag wird halbjährlich (1200 Gulden) auf das<br />

Konto des Budgetinhabers überwiesen.<br />

Die übrigbleibenden Bezugsansprüche werden durch die Sozialversicherungsbank verwaltet.<br />

Aus ihnen werden sowohl die Kosten <strong>für</strong> Hilfeleistungen als auch die Steuer- und<br />

Sozialabgaben bestritten.<br />

6.7 Neue PGB Regelungen ab dem 1. <strong>Jan</strong>uar 2002<br />

Vorläufig hat man sich entschieden, neue Regelungen als allgemeine Verwaltungsmaßnahme<br />

dem Allgemeinen Gesetz zu den Sonderleistungen der Krankenversicherungen<br />

(AWBZ) hinzu zu fügen.<br />

Wegen der vielen Beschwerden über die heutigen Regelungen von Budgetinhabern und<br />

der Exekutivorgane, den Versicherungsträgern und der Sozialversicherungsbank, sollen<br />

die Regelungen zum Persönlichen Budget grundlegend verändert werden.<br />

In der Gesetzesnovelle des Ministers sollen innerhalb der Modernisierung des<br />

AWBZ folgende Funktionen flexibel eingesetzt werden:<br />

� Tägliche Verrichtungen im Haushalt<br />

� Allgemeine tägliche Pflegeverrichtungen<br />

� Gemeindekrankenpflege<br />

� Betreuung<br />

� Aktivierende und beratende Unterstützung<br />

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