Dr. Jan Schröder - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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� Durch Aufstockung der Zuschüsse ist die Anzahl der Budgetinhaber seit <strong>Jan</strong>uar<br />
2001 mit 6000 auf insgesamt 28.500 Personen gestiegen. Die extra Zuschüsse wurden<br />
den regionalen Stellen der Krankenversicherungen bewilligt, um die Wartelisten<br />
in der häuslichen Pflege zu verkürzen.<br />
Innerhalb der Regelung <strong>für</strong> Pflege und Betreuung besteht das Budget aus drei Teilen:<br />
� Regelung der einkommensabhängigen Selbstbeteiligung<br />
� Pauschalbetrag<br />
� Bezugsanspruch.<br />
Der Krankenversicherungsträger legt auf Grund der Stundenzahl und der Art der Hilfeleistung<br />
das Bruttobudget fest. Jugendliche unter 18 Jahren sind freigestellt von Selbstbeteiligungen,<br />
da sie häufig noch kein eigenes Einkommen haben und entweder bei ihren<br />
Eltern oder in einer Einrichtung wohnen, wo sie nur ein Taschengeld erhalten.<br />
Der Versicherungsträger vermindert den Bruttobetrag des Budgets mit der Selbstbeteiligung.<br />
Das Budget besteht dann aus dem Pauschalbetrag und dem Bezugsanspruch.<br />
Nach Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Budgetinhaber und dem Versicherungsträger<br />
wird der Antrag bei der Sozialen Versicherungsbank deponiert, wo die Budgetgelder<br />
verwaltet werden. Der Pauschalbetrag wird halbjährlich (1200 Gulden) auf das<br />
Konto des Budgetinhabers überwiesen.<br />
Die übrigbleibenden Bezugsansprüche werden durch die Sozialversicherungsbank verwaltet.<br />
Aus ihnen werden sowohl die Kosten <strong>für</strong> Hilfeleistungen als auch die Steuer- und<br />
Sozialabgaben bestritten.<br />
6.7 Neue PGB Regelungen ab dem 1. <strong>Jan</strong>uar 2002<br />
Vorläufig hat man sich entschieden, neue Regelungen als allgemeine Verwaltungsmaßnahme<br />
dem Allgemeinen Gesetz zu den Sonderleistungen der Krankenversicherungen<br />
(AWBZ) hinzu zu fügen.<br />
Wegen der vielen Beschwerden über die heutigen Regelungen von Budgetinhabern und<br />
der Exekutivorgane, den Versicherungsträgern und der Sozialversicherungsbank, sollen<br />
die Regelungen zum Persönlichen Budget grundlegend verändert werden.<br />
In der Gesetzesnovelle des Ministers sollen innerhalb der Modernisierung des<br />
AWBZ folgende Funktionen flexibel eingesetzt werden:<br />
� Tägliche Verrichtungen im Haushalt<br />
� Allgemeine tägliche Pflegeverrichtungen<br />
� Gemeindekrankenpflege<br />
� Betreuung<br />
� Aktivierende und beratende Unterstützung<br />
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